Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
haidi:
--- Zitat von: 4498 am 22. Januar 2019, 20:59:51 ---Bei einem Zebrastreifen bei einer Haltestelle (wie zum Beispiel Schlingermarkt) kann es auch sein, dass Fußgänger, die gerade aus der Straßenbahn ausgestiegen sind, unmittelbar hinter "ihrer" Straßenbahn über den Zebrastreifen gehen und dort vom Gegenzug erwischt werden.
Das knappe Losgehen hinter dem Zug und die darauf folgende Sichtbehinderung auf den Gegenzug wird durch die Insel ermöglicht, da die Leute so direkt neben dem Gleis warten.
Wenn Fussgänger am Fahrbahnrand warten und erst eine oder zumindest eine halbe Autospur kreuzen müssen, ist die Straßenbahn in der Mitte schon weiter weg, und der Gegenzug wird so früher gesehen.
--- Ende Zitat ---
Da braucht es keine Haltestelleninsel, die Leute stiegen auch ohne Haltestelleninsel aus und gingen nicht zum Gehsteig, sondern gleich hinter oder vor dem Zug über die Fahrbahn.
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