Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
95B:
--- Zitat von: Ferry am 08. Januar 2019, 21:35:11 ---
--- Zitat von: U4 am 08. Januar 2019, 16:21:44 ---Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …
--- Ende Zitat ---
Das ist Vorschrift - in der UStrab sind Türen (und auch Fenster) geschlossen zu halten.
--- Ende Zitat ---
Das habe ich auch schon gehört – aber ich konnte bislang nicht herausfinden, welche Vorschrift diesen Umstand erfordert. ;)
darkweasel:
--- Zitat von: 95B am 08. Januar 2019, 21:44:18 ---
--- Zitat von: Ferry am 08. Januar 2019, 21:35:11 ---
--- Zitat von: U4 am 08. Januar 2019, 16:21:44 ---Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …
--- Ende Zitat ---
Das ist Vorschrift - in der UStrab sind Türen (und auch Fenster) geschlossen zu halten.
--- Ende Zitat ---
Das habe ich auch schon gehört – aber ich konnte bislang nicht herausfinden, welche Vorschrift diesen Umstand erfordert. ;)
--- Ende Zitat ---
… und zumindest beim Tramwaytag 2013 ist das nicht (jedenfalls nicht durchgehend) gemacht worden. OK, ist jetzt auch schon unglaublich lang her, eventuell hat sich da ja etwas geändert.
hema:
Vereinsinterne "Vorschrift"? ;)
Und übrigens: Die Fahrgeschwindigkeit der Straßenbahn ist nicht in der StVO geregelt, sondern eisenbahnrechtlich in StrabVO und Betriebsvorschriften. Die Polizei kann sich da zwar aufregen (aufregen darf sich ja jeder :D , aber nicht strafen1
benkda01:
--- Zitat von: aphrodite am 08. Januar 2019, 18:54:49 ---spannender Text! Ist der von den (damaligen) Wiener Stadtwerken als Straßenbahnunternehmen oder von der K.k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen als Aufsichtsbehörde?
--- Ende Zitat ---
Er ist von der "Gemeinde Wien – Städtiſche Straßenbahnen", allerdings auch "Genehmigt mit Erlaß des k. k. Eiſenbahnminiſteriums [...] und mit Erlaß der k. k. Generalinſpektion". :)
--- Zitat ---Herr Schultes (war Fahrer auch am F) hat mir damals (Ende der 80er) erzählt, dass er seine drei Kinder in den Schulferien mitnehmen konnte, da sie in dem Fahrerabteil viel Platz zum spielen hatten. Daraus schließe ich eher, dass dort keine Fahrgäste reindurften.
--- Ende Zitat ---
Beim F ist es ja was anderes: Dort gab es bei den Fahrerplätzen ja keine Einstiegstüren, daher würde das meiner Auffassung nach gar nicht zur Debatte stehen. Ich bezog mich mit meinen Ausführungen auf dein Posting:
--- Zitat ---Es ist etwas schwammig formuliert, aber in den Betriebsvorschriften von 1919 steht, dass alle Fahrgastbereiche während der Fahrt mit geschlossenen Türen gesichert sein müssen. Das funktioniert natürlich dann theoretisch, wenn sich die Fahrgäste an die Tafeln im Einstiegsbereich der Fahrerkabine gehalten haben, wonach der Aufenthalt während der Fahrt auf der Platform nicht gestattet ist. Beim F ist es gemein, weil man sich durch den Mitteleinstieg sofort im Fahrgastbereich befindet.
--- Ende Zitat ---
aphrodite:
@hema:
Du hast schon recht mit der Geschwindigkeit und auch nicht. Wenn eine Straßenbahn auf der Straße (Fahrbahn für KFZ) fährt (also kein eigener Gleiskörper) dann gilt dort sehr wohl die beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung lt Regeln der STVO. Die meisten Verkehrsbetriebe lösen das mit eigenen Tafeln/Signalen noch parallel zu den "normalen" Verkehrszeichen, aber das wäre in Wien mit dem großen Netz der Overkill. Der Grund ist letztlich einfach erklärt: Wenn ich mit meinem Auto auf einer öffentlichen Fläche fahre, muß ich mich darauf verlassen können, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die "gleichen" Rechte und Pflichten haben. In der Österreichischen STVO haben Schienenfahrzeuge genau zwei Ausnahmen: sie haben auch von links Vorrang und ein Halten im Stationsbereich gilt nicht als Vorrangsverzicht. Wie sinnvoll zweiteres heute noch ist, könnte man diskutieren. Bestes Beispiel ist die Gegenverkehrsregel an zwei sehr markanten Stellen in Wien: Die Schleife vom 9er in Gersthof (die Gegenverkehrsregel nimmt dort der Bim den Vorrang und die Fahrer halten sich auch dran) und ein Gustostückerl ist die Kreuzung im 3. Bezirk hinter der Urania beim Rot Kreuz Haus. Die Bim kommt Richtung Prater(stern) fahrend aus einer ausgeschilderten Fussgängerzone heraus (ruhender Verkehr). Ich komme mit dem Auto von der anderen Richtung und will links einbiegen Richtung Justizzentrum/Wien Mitte. Nach der Gegenverkehrsregel hätte die Bim natürlich Vorrang (gerade aus fahrend gegen links abbiegend) ABER da die Bim aus dem ruhenden Verkehr kommt, hat sie gar keinen Vorrang und absolute Wartepflicht gegen alle anderen auf der Kreuzung. Vorsicht: Es kümmert sich kein Bimfahrer drum - sie fahren einfach los...
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