Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht

30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft

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moszkva tér:

--- Zitat von: haidi am 06. März 2019, 21:22:30 ---Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.

--- Ende Zitat ---
"Steig' auffe, den hoi ma uns!"  C:-)

hema:
Ja, das Jagdfieber!  >:D

HLS:

--- Zitat von: haidi am 06. März 2019, 21:22:30 ---
Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.

--- Ende Zitat ---
So wars zumindestens in Deutschland bei der "Blaulichtausbildung" immer gewesen. Bei der Feuerwehr sowieso, da der Gruppenführer(Zugführer ggf. Staffelführer) immer links sitzt und der Maschinist diesem "untergeben" ist.

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