Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
moszkva tér:
--- Zitat von: haidi am 06. März 2019, 21:22:30 ---Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.
--- Ende Zitat ---
"Steig' auffe, den hoi ma uns!" C:-)
hema:
Ja, das Jagdfieber! >:D
HLS:
--- Zitat von: haidi am 06. März 2019, 21:22:30 ---
Ich habe vor Jahren gelesen, dass in den Funkstreifenwagen der "Beifahrer" der Wagenkommandant ist, der, wenn den Fahrer der Jagdtrieb packt, das Abbrechen der Verfolgung befehlen kann.
--- Ende Zitat ---
So wars zumindestens in Deutschland bei der "Blaulichtausbildung" immer gewesen. Bei der Feuerwehr sowieso, da der Gruppenführer(Zugführer ggf. Staffelführer) immer links sitzt und der Maschinist diesem "untergeben" ist.
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