Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht

30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft

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Katana:

--- Zitat von: pascal am 01. März 2019, 09:43:30 ---Ich wünsche mir übrigens im Gegenzug zur Rot-Abbiegerei auch eine Regelung, die es Fußgängern erlaubt, die Fahrbahn bei Rot zu queren, wenn weit und breit kein Fahrzeug in Sicht ist. Und eine Abschaffung jener fußgängerfeindlichen Ampeln, bei denen die zum Fahrzeugverkehr parallele Fußgänger-Grünphase nur auf Sonderwunsch (Knopfdruck) zugestanden wird.

--- Ende Zitat ---

:up: Ob das noch kommt bevor ich am Stock gehe?

HLS:

--- Zitat von: coolharry am 01. März 2019, 11:18:32 ---
Wenn man das wirklich nur dort macht, wo es kaum gefährdungs Potential gibt ist das wohl eh nur eine Handvoll Ampeln. In Deutschland findet man den Pfeil eigentlich auch extrem selten und  dann nur an irgendwelchen kleineren Kreuzungen. Zumindest an größeren wären sie mit bis jetzt noch nicht aufgefallen.

--- Ende Zitat ---
Dann warst du aber noch nicht in vielen Ostdeutschen (Groß)Städten. Denn dort gibts das sogar wo die Rechtsabbiegespur in eine zweispurige Straße einmünden.
Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.

Rodauner:

--- Zitat von: HLS am 01. März 2019, 22:26:49 ---Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.

--- Ende Zitat ---

Die "Wessis" von ganz weit weg - nämlich die US-Amerikaner - kommen damit sehr gut klar!  ;)

(Zur Erklärung: Rechtsabbiegen bei Rot grundsätzlich erlaubt, außer wenn mit Hinweistafeln "no turn on red" untersagt.)

haidi:

--- Zitat von: Rodauner am 02. März 2019, 09:12:33 ---
--- Zitat von: HLS am 01. März 2019, 22:26:49 ---Die "Wessis" kommen damit aber nur wenig bis gar nicht klar und daher hat es in den alten Bundesländern kaum bis keine Bedeutung gewonnen.

--- Ende Zitat ---

Die "Wessis" von ganz weit weg - nämlich die US-Amerikaner - kommen damit sehr gut klar!  ;)

(Zur Erklärung: Rechtsabbiegen bei Rot grundsätzlich erlaubt, außer wenn mit Hinweistafeln "no turn on red" untersagt.)

--- Ende Zitat ---
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt. Der Normalo-Wessie hört nur "Bei grünen Pfeil darf man Rechts abbiegen", weiß nur das  und nicht das Wie. Er biegt dann bei rot rechts ab und mangelt Fußgänger und Radfahrer um.

Ähnlich wird es auch bei uns sein.

Rodauner:

--- Zitat von: haidi am 02. März 2019, 15:45:36 ---Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.

--- Ende Zitat ---

[träum] DAS sollte - zumindest für Berufskraftfahrer (LKW, Taxi, Rettung, etc.) - hierzulande auch eingeführt werden. [/träum]

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