Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
UVLSA
4498:
--- Zitat von: schaffnerlos am 07. Mai 2020, 11:50:05 ---UVSLA zählen nicht, deren Sinnhaftigkeit ist ein eigenes Kapitel.
--- Ende Zitat ---
Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit. Die Diskussion hatten wir hier irgendwann und irgendwo schon. Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben, explizit geregelt ist allerdings in Bereichen von Grenzübergängen die Verwendung von Ampeln ohne Gelb. Wenn der Gesetzgeber hier für das Fehlen von Gelb eine explizite Regelung für notwendig erachtet und gleichzeitig auf eine explizite Regelung für Ampeln ohne Grün verzichtet, heißt das, dass Ampeln ohne Grün nicht vorgesehen sind.
T1:
--- Zitat von: 4498 am 07. Mai 2020, 14:15:07 ---
--- Zitat von: schaffnerlos am 07. Mai 2020, 11:50:05 ---UVSLA zählen nicht, deren Sinnhaftigkeit ist ein eigenes Kapitel.
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Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit. Die Diskussion hatten wir hier irgendwann und irgendwo schon. Hintergrund: Ampeln müssen allgemein 3 Lichter haben, explizit geregelt ist allerdings in Bereichen von Grenzübergängen die Verwendung von Ampeln ohne Gelb. Wenn der Gesetzgeber hier für das Fehlen von Gelb eine explizite Regelung für notwendig erachtet und gleichzeitig auf eine explizite Regelung für Ampeln ohne Grün verzichtet, heißt das, dass Ampeln ohne Grün nicht vorgesehen sind.
--- Ende Zitat ---
Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.
schaffnerlos:
--- Zitat von: T1 am 07. Mai 2020, 14:51:58 ---
--- Zitat von: 4498 am 07. Mai 2020, 14:15:07 ---Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit.
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Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.
--- Ende Zitat ---
Dann blättere weiter zu § 39 StVO, gleich der erste Satz.
hema:
Wenn du der Meinung bist, dass du ein Rotlicht überfahren darfst, nur weil dort nicht drei Lampen in einem Gehäuse untergebracht sind, dann tu es doch. Aber wundere dich im Fall des (Un-)Falles nicht über die Folgen! ::)
Warum sollte die Bedeutung eines Lichtzeichens (§ 38) plötzlich nicht gelten, nur weil es nicht in einem bestimmten Kasterl untergebracht ist?
T1:
--- Zitat von: schaffnerlos am 07. Mai 2020, 15:58:38 ---
--- Zitat von: T1 am 07. Mai 2020, 14:51:58 ---
--- Zitat von: 4498 am 07. Mai 2020, 14:15:07 ---Nicht nur Sinnhaftigkeit, sondern auch Gültigkeit.
--- Ende Zitat ---
Woher stammt bitte diese Rechtsmeinung? ??? Ich würde dir einmal den § 38 StVO empfehlen.
--- Ende Zitat ---
Dann blättere weiter zu § 39 StVO, gleich der erste Satz.
--- Ende Zitat ---
Ja? Auch bei einer UVLSA ist das rote Licht über dem gelben? ???
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