Wenn man ihn nicht braucht, ist es natürlich logisch, sich überhaupt nur die Versicherungssumme auszahlen zu lassen und ihn zu verschrotten.
Alternativ könnte man diesen auch an irgendeine (freiwillige) Feuerwehr verkaufen, bevor man sich überlegt diesen endgültig zu verschrotten. (Sofern der technische Zustand es zulässt, wobei ich, ehrlich gesagt, nicht weiß, wie es beim E
1 4755 der Fall war, als dieser an die Berufsfeuerwehr Leopoldau ging)
Wenn man bedenke, dass der NL 273 T2 8451 an die Berufsfeuerwehr Leopoldau ging, nachdem dieser von einer Hebebühne in der Garage Leopoldau umstürzte, wüsste ich nicht, was gegen den E
2 4057 als Übungsobjekt sprechen würde.