Autor Thema: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)  (Gelesen 15512 mal)

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coolharry

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@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?

Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?

Das man bei Neubauten eher auf die Einhaltung der Forderungen pocht als bei Bestandsbauten sollte wohl auch jedem klar sein.
Bei der Breitenfurter Straße wäre die alternative kein Aufzug. Somit haben sich alle an den Tisch gesetzt und eine Lösung gesucht, die man umsetzen kann. Dies wird halt bei Neubauten weniger streng genommen, da es ja eh neu ist. Die Logik muss man jetzt nicht unbedingt verstehen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

HLS

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Und bei der Breitenfurter Straße ist ja mWn auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht.
Wo sich bei mir der Sinn noch immer nicht erschlossen hat, zumindestens die Anbringung dieser.
15kmh FR Rodaun und 30kmh FR Hietzing. Wenn hätte ich es genau andersrum verstanden.

Der Übergang ist nämlich so positioniert, dass man ihn, FR Rodaun, schon lange im vorraus beobachten kann und entsprechend reagieren, FR Hietzing allerdings nicht wirklich gut einsieht, da er ja schon vor beginn des eigentlichen Haltestellenbereichs ist.
Weiteres kann man in den Meisten Fällen durch diese Haltestelle durchfahren, somit ist diese 15kmh nochmehr ein Hindernis.

Es hat alle jahre vorher funktioniert, dass man in den Nachtstunden mit 25kmh dort fährt und untertags trotzdem nicht beim bremsen die Haltstelle aufgelassen hat. Jetzt zwingt man aber einen schon viel viel früher den Bremspunkt zu setzen, damit man auch ja auf die 15kmh runter kommt. Durch diese stimmt auch die Fahrzeit zwischen Mauer und Rodaun nicht mehr, sie verlängert sich insgesamt um rund 30sec. Da man eben weniger lange beschleunigen kann, früher anfangen muß zu bremsen und dann auch noch "ewiglang" nach der Haltestelle auch noch 15kmh fahren muß. Alles in allem somit nicht ganz klar was da sich die Verantwortlichen bei gedacht haben.

Ich habe ja immer noch das Gefühl, dass man die 15 & 30kmh nur vertauscht aufgehangen hat.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

T1

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@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?
Noch einmal, zum x-ten Mal: Das ist eine WL-interne Auflage. Müssen ist also relativ.

Wenn man sich halt selbst im Weg steht, kommt so ein Pfusch wie am 26er raus.

4498

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Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?

Ich kenne die Bauvorschriften nicht. Aber vielleicht gibt es bei der Breitenfurter Straße eine Ausnahmegenehmigung, weil man dort auch eine wesentlich geringere Frequenz für den Aufzug angenommen hat, als beim Gewerbepark. Und die 2 Aufzüge gelten nur bei Neubauten, bei Bestandsbauten reicht ein Aufzug

Und bei der Breitenfurter Straße ist ja mWn auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht. Ich habe ja auch nie gesagt, dass es nicht möglich ist. Ich habe lediglich gesagt, mich würde interessieren, welche Auflagen erfüllt werden müssen, damit ein Übergang errichtet werden darf.

Dann würde mich echt interessieren, warum an einer Stelle, keine 200km weiter westlich vom Gewerbepark, etwas in Ebene -1 möglich ist, was beim Gewerbepark auf Ebene +1 angeblich nicht geht.

Linie 360

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@ 4498-> Linz ist eben nicht Wien :-X
Wobei wenn, dann müsste man die Station "Plus City" der SL 3& 4 als Beispiel hernehmen, da diese Station in etwa gleichzeitig mit der Station "Gewerbepark Stadlau" errichtet wurde!

coolharry

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@ 4498-> Linz ist eben nicht Wien :-X
Wobei wenn, dann müsste man die Station "Plus City" der SL 3& 4 als Beispiel hernehmen, da diese Station in etwa gleichzeitig mit der Station "Gewerbepark Stadlau" errichtet wurde!

Soweit ich das jetzt aus den Bildern im Linz Thread erkennen konnte, gibts dort einen Aufzug pro Bahnsteig. Obs dort einen Übergang gibt hab ich nicht erkennen können. Was aber Fakt ist, das das Queren der Gleise nicht grundsätzlich unterbunden ist. Allerdings ist die Kante mit rund 30cm zu hoch für Rollifahrer und ob es eben eine Absenkung gibt, konnte ich nicht erkennen.
Aber in Linz sind auch andere Behindertenverbandsmitglieder am werken als in Wien. Und wie sagt jemand immer: Ein Roter tut dem anderen Roten nicht weh. Was wohl auch heißt, was der eine will macht der andere ohne aufzumucken.
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Linie 360

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@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Fakt ist(und um das ging es ja ursprünglich)->
Es gibt dort keine 2 Aufzüge pro Fahrtrichtung und die Station ist, genauso wie die Station Gewerbepark Stadlau, ein kompletter Neubau(eröffnet am 25.02.2016)!
Somit existiert schon mal kein Bundesgesetz, in dem 2 Aufzüge pro Bahnsteig pro Station verpflichtend sind!

Z-TW

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@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten

Ui, dann habe ich dort das Verbot missachtet...

coolharry

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@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Verboten ja, aber hindert dich wer daran? Ist bei den übrigen Ustrab Stationen in Linz übrigens gleich.

Somit existiert schon mal kein Bundesgesetz, in dem 2 Aufzüge pro Bahnsteig pro Station verpflichtend sind!

Das sagt User T1 ja schon die ganze Zeit. Und es läuft halt darauf hinaus, das die WL als Errichter der Station entweder in vorauseilendem Gehorsam oder ein anderer Funktionär, in einer gewissen Freunderlwirtschaftsartigenstruktur, es ihnen auferlegt hat.
Die Station ist halt, wie soll es in Österreich anders sein, ein Kompromiss.
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Klingelfee

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@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Verboten ja, aber hindert dich wer daran? Ist bei den übrigen Ustrab Stationen in Linz übrigens gleich.


Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

4463

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Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Und das ist das, was viel schlimmer ist, als alle Schildbürgerstreiche der WL zusammen.  :fp:
So etwas gehört EU-weit angeglichen! Die Verwaltungsebene der Bundesländer gehört endlich beseitigt, das ist nur ein Moloch!
EU-Bundesstaaten-Bezirke-Gemeinden-basta!
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Mark Twain über die Wienerstadt.

hema

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Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Na, dann zitier' mal die Wiener Behindertengesetze und Vorschriften, damit nicht jeder suchen muss!   :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Na, dann zitier' mal die Wiener Behindertengesetze und Vorschriften, damit nicht jeder suchen muss!   :lamp:

Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde. Denn die ersten Pläne, die ich gesehen hatte, hatte noch Seitenbahnsteige. Und das habe ich schon vor einiger Zeit erklärt.
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hema

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Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde.
Na, dann ist es ja eine einfache Übung, bei jenen Leuten nachzufragen, welche dir diese Vorschriften als Grund genannt haben. Die müssten ja eigentlich wissen, worüber sie gesprochen haben!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde.
Na, dann ist es ja eine einfache Übung, bei jenen Leuten nachzufragen, welche dir diese Vorschriften als Grund genannt haben. Die müssten ja eigentlich wissen, worüber sie gesprochen haben!
Antwort: Vassilakou und EU
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