Autor Thema: Linie 49  (Gelesen 240650 mal)

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60er

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Re: Linie 49
« Antwort #540 am: 23. Januar 2019, 10:29:08 »
Nein - Einfahrt verboten Richtung Mariahilfer Straße.
Das hab ich übersehen, bzw. hatte ich die Einbahn in die andere Richtung im Kopf. Ich bilde mir nämlich ein, die war während der Mahü-Umgestaltung zeitweilig umgedreht.

schaffnerlos

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Re: Linie 49
« Antwort #541 am: 23. Januar 2019, 10:32:40 »
Eine Änderung der Fahrtrichtung gibt es nur, wenn mehrere Fahrtrichtungen gegeben sind - steht nicht direkt in der StVO, scheint durch diverse Entscheidungen des VwGH vor langer Zeit so definiert worden sein und wird auch in Fahrschulen gelehrt.
Aber dort gibt es doch zwei Fahrtrichtungen? ???
Nein - Einfahrt verboten Richtung Mariahilfer Straße.

Das ist blunzn. Ein anderer Verkehrsteilnehmer (inkl. Fußgänger) muss nicht wissen, dass es für dich nur eine mögliche Fahrtrichtung gibt. Daher muss immer geblinkt werden. Ein beliebter Irrglaube ist, dass beim Verbleib auf einer Vorrangstraße nicht geblinkt werden muss, auch wenn diese abbiegt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat aber keine Kristallkugel am Armaturenbrett um festzustellen, ob der andere der Vorrangstraße folgt oder geradeaus fährt. Die einzige Ausnahme ist meines Wissens das Einfahren in einen Kreisverkehr. Hier ist es für alle Verkehrsteilnehmer klar, dass man nur rechts abbiegen kann.

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Re: Linie 49
« Antwort #542 am: 23. Januar 2019, 12:49:39 »
Die einzige Ausnahme ist meines Wissens das Einfahren in einen Kreisverkehr. Hier ist es für alle Verkehrsteilnehmer klar, dass man nur rechts abbiegen kann.
Du meinst links abbiegen (oder redest du von dem eigensinnigen Inselvolk zwischen Atlantik und Nordsee, die auf der falschen Seite fahren?)? ???
Beim Rechts abbiegen aus dem Kreisverkehr hinaus muss man sehr wohl blinken! :lamp:
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Re: Linie 49
« Antwort #543 am: 23. Januar 2019, 13:11:13 »
Die einzige Ausnahme ist meines Wissens das Einfahren in einen Kreisverkehr. Hier ist es für alle Verkehrsteilnehmer klar, dass man nur rechts abbiegen kann.
Du meinst links abbiegen (oder redest du von dem eigensinnigen Inselvolk zwischen Atlantik und Nordsee, die auf der falschen Seite fahren?)? ???
Beim Rechts abbiegen aus dem Kreisverkehr hinaus muss man sehr wohl blinken! :lamp:
Er meint das andere Links und hat Recht damit, aber mit dem Rest (bis auf Vorrangstraße mit besonderem Verlauf) nicht.
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Re: Linie 49
« Antwort #544 am: 23. Januar 2019, 15:51:44 »
Eine Änderung der Fahrtrichtung gibt es nur, wenn mehrere Fahrtrichtungen gegeben sind - steht nicht direkt in der StVO, scheint durch diverse Entscheidungen des VwGH vor langer Zeit so definiert worden sein und wird auch in Fahrschulen gelehrt.
Das Nicht-Binken beim Einfahren in einen Kreisverkehr begründet sich mit dieser Regel.
Was du meinst, ist das:

Zitat
§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den
bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf
den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben
ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
So viel ich weiß, war die Sache so: Ein Autofahrer hat beim Abbiegen nicht geblinkt, weit und breit war kein anderer Straßenbenützer zu sehen. Ein Polizist hat ihn wegen des Nichtblinkens aber angezeigt. Sein findiger Anwalt hat argumentiert, dass er mangels eines anderen Straßenbenützers ja niemandem die bevorstehende Änderung, wie vorgeschrieben, anzeigen hätte können und ist damit durchgekommen.

Ich finde, der Entscheid war/falsch, da im nächsten Satz ja steht, dass das Blinken sich auf das Vorhaben (Abbiegen, Fahrstreifenwechsel) bezieht und nur der Zeitpunkt des Beginns des Blinkens sich auf andere Straßenbenützer (also die Verkehrslage) bezieht, was ja am generellen Vorhaben (also Abbiegen) und der damit grundsätzlich verbundenen Verpflichtung nichts ändert.
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Re: Linie 49
« Antwort #545 am: 23. Januar 2019, 19:01:22 »
Dass das dann aber so interpretiert wird, dass 10er und 60er nach links blinken, wenn sie von der Schlossallee nach rechts in die Hadikgasse einbiegen, ist nur mehr an den Haaren herbeigezogen.

Naja, warum? Ich kann die Praxis nachvollziehen, auch wenn es an dieser Stelle eigentlich sinnlos ist.

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Re: Linie 49
« Antwort #546 am: 23. Januar 2019, 19:52:04 »
Dass das dann aber so interpretiert wird, dass 10er und 60er nach links blinken, wenn sie von der Schlossallee nach rechts in die Hadikgasse einbiegen, ist nur mehr an den Haaren herbeigezogen.

Naja, warum? Ich kann die Praxis nachvollziehen, auch wenn es an dieser Stelle eigentlich sinnlos ist.

(Dateianhang Link)

In der Geraden ist es ja auch durchaus sinnvoll, aber im Zuge einer Abbiegefahrt eben nicht.
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Re: Linie 49
« Antwort #547 am: 23. Januar 2019, 21:32:36 »
In der Geraden ist es ja auch durchaus sinnvoll, aber im Zuge einer Abbiegefahrt eben nicht.

Es gibt auch im IV Stellen, wo das so üblich ist, zB vom Getreidemarkt kommend am Verkehrsbüro vorbei in die Operngasse. Da blinken viele auch schon rechts, obwohl erst die Linkskurve um das Verkehrsbüro kommt. Es geht ja um eine Richtungsänderung relativ zur Hauptrelation.
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Re: Linie 49
« Antwort #548 am: 23. Januar 2019, 22:54:24 »
. . . .  zB vom Getreidemarkt kommend am Verkehrsbüro vorbei in die Operngasse.
Üblich oder nicht, man müsste da jedenfalls erst links blinken, dann rechts!  ;)  :lamp:

Aber Blinken ist heutzutage sowieso ziemlich aus der Mode!
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Re: Linie 49
« Antwort #549 am: 23. Januar 2019, 23:20:05 »
In der Geraden ist es ja auch durchaus sinnvoll, aber im Zuge einer Abbiegefahrt eben nicht.

Es gibt auch im IV Stellen, wo das so üblich ist, zB vom Getreidemarkt kommend am Verkehrsbüro vorbei in die Operngasse. Da blinken viele auch schon rechts, obwohl erst die Linkskurve um das Verkehrsbüro kommt. Es geht ja um eine Richtungsänderung relativ zur Hauptrelation.

Da hüpft der Rechtsblinker durch die Lenkraddrehung nach links eh sofort wieder raus.  :)
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Re: Linie 49
« Antwort #550 am: 23. Januar 2019, 23:36:26 »
Aber Blinken ist heutzutage sowieso ziemlich aus der Mode!

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Re: Linie 49
« Antwort #551 am: 28. Januar 2019, 16:33:24 »
Bild 1: Leider fuhr wenige Minuten zuvor ein LH durch die Bujattischleife, wodurch das Treffen von 4549 und 4552 in nicht ganz idyllischer Winterstimmung festgehalten werden konnte.
Bild 2: Auch in Baumgarten war schon ein LH am Werk, bevor 4554+1351 kurzgeführt wurde.

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Re: Linie 49
« Antwort #552 am: 28. Januar 2019, 21:28:39 »
Na, bei der Riesenmenge Schnee geht es halt nicht ohne Pflug!   >:D
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Re: Linie 49
« Antwort #553 am: 30. Januar 2019, 09:11:22 »
In der Geraden ist es ja auch durchaus sinnvoll, aber im Zuge einer Abbiegefahrt eben nicht.

Von der Position in der Schloßallee kann die Straßenbahn aber eigentlich nur auf die Hadikgasse einschwenken. Im unwahrscheinlichen Fall von starkem Schneefall und gleichzeitigem Ampelausfall würde ich eher links blinken wollen, um den Seitenwechsel anzuzeigen.

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Re: Linie 49
« Antwort #554 am: 30. Januar 2019, 20:07:23 »
Das dort JEDER blinkt glaube ich dir, aber warum? Gibt es da eine Vorschrift oder Gesetzesstelle die das verlangt? Die Straße hat doch einen geraden Verlauf.

Der 49er bleibt in der Mitte der Fahrbahn im Verlaufe der Hütteldorfer Straße, ein Aufenthalt in der Hst. gilt nicht als Vorrangverzicht, der IV und der 52er hat aus der Linzer Straße kommend stadtauswärts eindeutig Nachrang durch das VZ "Vorrang geben". Somit nicht notwendig.
Durch eine kurze Blinker-Betätigung links, noch im Stillstand, sollte nur einem 52er-Fahrer - der noch in der End-Hst. steht - angezeigt werden, daß ich als 49er auf meinen Vorrang verzichte und ich so dem  52er die Vorfahrt ermögliche. Viele Fahrer sind aber nicht in dieser Kenntnis und blinken aus unbekannten Gründen dort die ganze Fahrt über. Kann aber ins Aug' gehen, denn, wenn durch das Blinken des 49ers ein Autofahrer aus Ehrfurcht vor der Straßenbahn eine Notbremsung macht und es kommt zu einem Zusammenstoß zweier PKWs (Auffahren), kann dem STRAB-Fahrer, wenn der PKW-Lenker gewieft ist - eine Teilschuld, eben wegen des blinkens - angehängt werden.