Über allfällige Schuld oder Unschuld eines oder mehrerer Beteiligter entscheidet letztlich die Justiz und nicht die Polizei.
Richtig.
Und über eine Anzeige/Anklage gegen Beteiligte mit der Beschuldigung einen Unfall verursacht zu haben, kann ein Polizeijurist auch erst nach Beobachtung aller aufgenommenen Sachverhalte entscheiden und nicht der Polizist am Vorfallsort am Beginn der Aufnahme.
Richtig. Aber um die Beschuldigten-/Zeugenrechte zu wahren, ist (siehe Beispiel oben) auch u. U. der am Unfall Unschuldige Beschuldigter. Im obgenannten Beispiel hat ja dieser die Verletzung unmittelbar verursacht, in dem Fall halt schuldlos. Der Akt geht zur StA und die segnet dann ab.
Es geht in erster Linie um die Rechte (wenn man so will, Veramerikanisierung der StPO).
Wenn du Beschuldigter bist, heißt das noch lange nicht, dass du Schuld bist. Das muss in die Köpfe rein!
Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Das ist aber genauso eine "interne" Rechtsauslegung, wie du sie bei den WiLi anprangerst!
Wenn Du es so siehst, ok. Ich schrieb daher "salopp gesagt", was in etwa so hinkommt. Dass es nicht genauso rennt sondern zahlreiche Vorschriften einzuhalten sind/waren, ist klar.
@ Haidi: so hab ich geschrieben. Beschuldigter darf lügen, schweigen,...
Zeuge muss aussagen. Die paar Fälle von Aussageverweigerungsrecht sind klar die Minderheit.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtsstaatlich korrekt ist, jemanden zuerst als Zeuge zu vernehmen und diese Aussagen dann gegen ihn als später Beschuldigten zu verwenden, wenn er dann die Aussage verweigern darf.
Jö, das wär fein, und dann noch gleich eine Anzeige wegen falscher (Zeugen)Aussage dazu
Du hast es selbst zitiert
sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
belasten,