Die Schülerfreifahrt ist mitnichten die Förderung eines möglichst weiten Schulwegs. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Schüler eine ihrem Wohnort möglichst nahe liegende Schule besuchen. Nur falls dies nicht der Fall ist, wird eine Beihilfe in Form der Schülerfreifahrt gewährt. Dass Wien hier noch weiter geht und für all jene, die keinen Anspruch auf Schülerfreifahrt haben, noch zusätzliche Vergünstigungen in Form der Nachmittagsbildungskarte bereitstellt, hat mit der eigentlichen Schülerfreifahrt nichts zu tun, sondern ist eine freiwillige Zusatzleistung. Genau so verhält es sich mit der Zusatzkarte für die Schülerfreikarte. Die Schülerfreikarte ist keine Netzkarte, sondern eine Streckenkarte!
Ein dem Bedarf (Vereinheitlichung der Schülerfreifahrt unabhängig vom Wohnort) angepasstes Tarifmodell ist durchaus eine knifflige Angelegenheit. In Wien oder anderen Ballungsräumen mag das ja noch einfach zu lösen sein (zum Beispiel, indem ein in Wien ausgestellter, gültiger Schülerausweis automatisch zur Nutzung sämtlicher Verkehrsmittel der VOR-Kernzone berechtigt). Aber wie soll das mit den Außenzonen halbwegs ordentlich funktionieren und wie gar mit den wabenförmig strukturierten Verbünden? Im Extremfall müsste man also so weit gehen, dass jeder österreichische Schülerausweis zur generellen Freifahrt mit allen Nahverkehrsmitteln auf österreichischem bzw. zu österreichischen Verbünden gehörigem Territorium berechtigt. Den daraus resultierenden Einnahmenentfall durch zusätzlichen Fahrkartenverkauf muss man in weiterer Folge jenen Einsparungen gegenüberstellen, die sich durch den Wegfall der Verwaltung der Schülerfreifahrt (Abrechnung, Ausstellung, Finanztransaktionen) ergeben.