Somit hast du ihn aber auch schon vorher gesehen oder? Wieso bist du dann nicht auf die Seite gegangen bzw. so gegangen das beide ohne Geschwindigkeitsverlust passieren konnten? Richtig zum provozieren. Somit fragwürdig.
Wenn du in Fahrtrichtung gehst wirst du mit ca. 3-6km/h unterwegs sein. Wenn du, trotzdem dir bewusst ist, das der Fahrzeugverkehr schneller sein darf als du gehen kannst nicht, weggehst ist es mutwilligkeit. Und wenn du auf jemand zu gehst und und trotz ausreichend Platz zum "ausweichen" nicht ausweichst dann ist es auch mutwilligkeit. Wobei ausweichen bei einem Fahrzeug welches auf einen zu kommt eh einfach heißt das man einen Bogen geht um hinter dem Fahrzeug wieder seine Linie zu finden. Selbiges gilt natürlich auch für den Fahrzeug Lenker mit der Einschränkung das der die Fahrbahn nicht verlassen darf.
Was genau hast du daran nicht verstanden, dass nicht ich auf den Taxler zugegangen bin, sondern dieser vielmehr von seiner rechten Fahrspur auf die - für ihn linke - Gegenspur gesteuert und auf mich zugehalten hat? Nicht ich habe den Taxler behindert, sondern der Taxler hat durch sein eigenes Verhalten mich behindert und ggf. auch gefährdet. Worauf er mich dafür dann auch noch lauthals angepöbelt hat, dass ich gefälligst von der Fahrbahn zu verschwinden hätte und den - nicht existenten - Gehsteig benützen solle.
Meine Aufklärung, dass das eine Begegnungszone ist, wo das Benützen der (gesamten!) Fahrbahn für die Fußgänger ausdrücklich zulässig ist, hat der Taxler allerdings nicht verstanden ...
Und nochmals: Die Geschwindigkeit des Fußverkehrs ist völlig unerheblich, die hat keine wie immer geartete rechtliche Relevanz.
Ja Fahrbahn. Fahrbahn =/= Straße.
Ich kenne den Unterschied.
Last but not least: Es gibt kein "BeZo Gesetz". Und selbstverständlich bezieht sich der Begriff "Begegnungszone" gem. §§ 2 Abs 1 Z 2a, 76c und 53 Abs 1 Z 9e ("Begegnungszone") und Z 9f ("Ende einer Begegnungszone") auf die gesamte Straße. Steckt ja auch im Wortteil "Zone", sonst müsste es ja "Begegnungsfahrbahn" heißen, nach deiner Auslegung ...
Es ist Teil einer Verordnung. Von Gesetz hab ich nie geschrieben. [...]
Doch, du hast von Gesetz geschrieben. Zitat: "... da sich das BeZo Gesetz nur auf die Fahrbahn nicht aber auf die gesamte Straße bezieht." Genau darauf habe ich mich bezogen, wenn ich postuliere, dass es kein "BeZo Gesetz" gibt.
Aber es ist auch nicht Teil einer Verordnung, ich wüsste nicht welcher. Wenn du mit "Teil einer Verordnung" hingegen die StVO meinen solltest: Die Straßenverkehrsordnung 1960 ist keine Verordnung, die ist ein Gesetz.
Gelten tuts für die gesamte Straße. Beschränkt sich selbst aber trotzdem auf die Fahrbahn. Somit ist neben der Fahrbahn fahren eben illegal weil eben nicht mehr Fahrbahn. Parken darf man auch nur auf Fahrbahnen und nicht am Parkett oder sonstwo (ausser es ist ausdrücklich erlaubt).
<Loriot>Ach!</Loriot>