Autor Thema: Radfahrordnung von 1897  (Gelesen 8391 mal)

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hema

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Radfahrordnung von 1897
« am: 17. Juli 2014, 03:07:00 »
Vorschriften aus dem Jahr 1897 für Benützung von Fahrrädern in Wien.


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B1.702

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #1 am: 17. Juli 2014, 11:54:46 »
Vorschriften aus dem Jahr 1897 für Benützung von Fahrrädern in Wien.

Die Radverkehrsanlagenbenützungspflicht gilt also schon seit 117 Jahren...  :down:

W_E_St

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #2 am: 17. Juli 2014, 12:49:00 »
Ah, endlich habe ich die offizielle Quelle für diese Aussage! Vielen Dank!
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

hema

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #3 am: 17. Juli 2014, 12:53:05 »
Hoffentlich weichst du auch allen Wagen des allerhöchsten Hofes in den Straßengraben aus!  >:D
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hema

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #4 am: 17. Juli 2014, 14:03:27 »
So eine elegante Fahrschule von Anno damals  wäre auch etlichen Radlern von heutzutage anzuraten!  :)


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95B

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #5 am: 17. Juli 2014, 14:13:46 »
Hier sieht man so ein kettenloses Rad:

https://www.flickr.com/photos/collectvelo/4756063012/
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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #6 am: 17. Juli 2014, 19:29:31 »
Hier sieht man so ein kettenloses Rad:
Also quasi der Urgroßvater der heutigen "Fixies".  ;D
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WIENTAL DONAUKANAL

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #7 am: 18. Juli 2014, 00:31:23 »
Hier sieht man so ein kettenloses Rad:
Also quasi der Urgroßvater der heutigen "Fixies".  ;D

Das wundert mich aber sehr, dass es hier im Forum jemanden gibt, der Fixies oder fixed gear kennt!
Aber nein, der Wellenantrieb mit Kegelrädern hat auf eine Freilaufnabe mit Rücktritt gewirkt. Die fälschlich als >Kardanantrieb< bezeichnete Antriebsform konnte sich wegen des hohen Reibungswiderstandes nicht durchsetzen.
Ebenso ein Schuss in den Ofen war das Tretlager-Getriebe. Ich besitze zwei ADLER 155 aus dem Jahr 1939 mit dieser fast wirkungsloser Gangschaltung.

hema

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #8 am: 18. Juli 2014, 00:55:33 »
Da das Rad im Link von 95B aber sichtlich keine Bremse hat, könnte es schon so ein "Dauertreter" gewesen sein. Auch dass es vor der Lenkstange kein Kotblech hat spricht dafür. Bremsen kann ma da nur durch langsamer treten und per "Handbremse", indem man mit dem Handschuh auf das Vorderrad greift und es einzwickt. Notbremsen höchstens durch appruptes Treten aufs hintere Pedal und Querstellen des Rades.
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haidi

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #9 am: 18. Juli 2014, 08:09:35 »
Ebenso ein Schuss in den Ofen war das Tretlager-Getriebe. Ich besitze zwei ADLER 155 aus dem Jahr 1939 mit dieser fast wirkungsloser Gangschaltung.
Gibt es aber heute wieder, zur Spreizung von Nabenschaltungen ohne einen Kettenspanner zu benötigen - Stichwort Schlumpfgetriebe
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95B

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #10 am: 18. Juli 2014, 08:47:46 »
Das wundert mich aber sehr, dass es hier im Forum jemanden gibt, der Fixies oder fixed gear kennt!

E2 hat vor längerer Zeit einmal von einem Unfall mit so einem bremsenlosen Rad berichtet bzw. davon, dass Fahrer solcher Gefährte nicht verstehen wollen, dass das keine für den Straßenverkehr geeignete Konstruktion ist. ;)
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Ferry

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #11 am: 18. Juli 2014, 08:52:15 »
E2 hat vor längerer Zeit einmal von einem Unfall mit so einem bremsenlosen Rad berichtet bzw. davon, dass Fahrer solcher Gefährte nicht verstehen wollen, dass das keine für den Straßenverkehr geeignete Konstruktion ist. ;)

Die Frage ist, ob so ein Rad auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt verwendet werden darf. Wird das in irgendeiner Weise von der StVO festgelegt?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #12 am: 18. Juli 2014, 09:00:20 »
Die Frage ist, ob so ein Rad auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt verwendet werden darf.

Natürlich nicht.
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WIENTAL DONAUKANAL

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #13 am: 18. Juli 2014, 09:15:22 »
E2 hat vor längerer Zeit einmal von einem Unfall mit so einem bremsenlosen Rad berichtet bzw. davon, dass Fahrer solcher Gefährte nicht verstehen wollen, dass das keine für den Straßenverkehr geeignete Konstruktion ist. ;)

Die Frage ist, ob so ein Rad auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt verwendet werden darf. Wird das in irgendeiner Weise von der StVO festgelegt?

In Deutschland wird diese Gegendruckbremse nach einem Grundsatzurteil als vollwertige Bremse anerkannt. Wie es in Österreich ist, weiß ich nicht, aber in beiden Ländern benötigt man eine zweite Bremsanlage. Damit scheidet das klassische Fixie im Straßenverkehr klar aus - also NEIN.
Könner beherrschen diese Fahrzeuge recht gut und mit Fahrtechniken wie von 95B beschrieben, (sliden), sind sie relativ sicher unterwegs. Gefährlich sind betuchte Mitdreißiger, die sich in den Stadtbahn Bögen ein sündteures Minimalbike leisten und damit im Straßenverkehr posen wollen.
Ich habe in der Blütezeit derartige Fahrzeuge mit einigem Widerwillen aufgebaut und immer auf eine Vorderradbremse bestanden. Teilweise mit kuriosen Konstrukten um die Origninellität zu erhalten, wie eben die "Korkenzieherbremse".


coolharry

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Re: Radfahrordnung von 1897
« Antwort #14 am: 18. Juli 2014, 09:28:29 »
E2 hat vor längerer Zeit einmal von einem Unfall mit so einem bremsenlosen Rad berichtet bzw. davon, dass Fahrer solcher Gefährte nicht verstehen wollen, dass das keine für den Straßenverkehr geeignete Konstruktion ist. ;)

Die Frage ist, ob so ein Rad auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt verwendet werden darf. Wird das in irgendeiner Weise von der StVO festgelegt?

In der STVO muss ein Fahrzeug über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.