E2 hat vor längerer Zeit einmal von einem Unfall mit so einem bremsenlosen Rad berichtet bzw. davon, dass Fahrer solcher Gefährte nicht verstehen wollen, dass das keine für den Straßenverkehr geeignete Konstruktion ist.
Die Frage ist, ob so ein Rad auf öffentlichen Verkehrsflächen überhaupt verwendet werden darf. Wird das in irgendeiner Weise von der StVO festgelegt?
In Deutschland wird diese
Gegendruckbremse nach einem Grundsatzurteil als vollwertige Bremse anerkannt. Wie es in Österreich ist, weiß ich nicht, aber in beiden Ländern benötigt man eine zweite Bremsanlage. Damit scheidet das klassische Fixie im Straßenverkehr klar aus - also NEIN.
Könner beherrschen diese Fahrzeuge recht gut und mit Fahrtechniken wie von 95B beschrieben, (sliden), sind sie relativ sicher unterwegs. Gefährlich sind betuchte Mitdreißiger, die sich in den Stadtbahn Bögen ein sündteures Minimalbike leisten und damit im Straßenverkehr
posen wollen.
Ich habe in der Blütezeit derartige Fahrzeuge mit einigem Widerwillen aufgebaut und immer auf eine Vorderradbremse bestanden. Teilweise mit kuriosen Konstrukten um die Origninellität zu erhalten, wie eben die "Korkenzieherbremse".