Es gibt das G'schichtl, dass vor langer Zeit ein Straßenbahner im Nachhinein abgestritten hat, ein Handzeichen gegeben zu haben, sondern dass er nur die Scheibe abgewischt hätte. Das führte dann zu einem langen Rechtsstreit. Um das in Hinkunft zu vermeiden, hat man allen nahegelegt auf jegliche Zeichen zu verzichten.
Es kann einem Straßenbahnfahrer nicht verboten werden, auf seinen Vorrang zu verzichten. In diesem Fall müsste er in einigen Fällen die StVO übertreten, Beispiel:
Vor ihm fahrende GArnitur hält so an, dass das Ende der Garnitur gerade über der KReuzung ist. Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.
Ich denke, dass mit dem Verbot des Verzichts auf den Vorrang Zeichen mit denen der Vorrangverzicht verdeutlicht wird, gemeint sind.
Für den Vorrangverzicht allein durch Anhalten gibt es immer jede Menge Ausreden, sei es der § 29a oder der Vertrauensgrundsatz etc.
Hannes