Autor Thema: Versuchswagen A1 59  (Gelesen 32011 mal)

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Klingelfee

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #30 am: 03. April 2018, 11:54:39 »
hab mir die STVO jetzt nicht durchgelesen, aber habe in Erinnerung, dass man Tramways links überholen darf, wenn die Gleise am Straßenrand liegen und Sperrlinien nichts anderes anzeigen. Man darf daher bei den Kaps die Tram links überholen, wenn es keine Sperrlinie gibt, auch wenn das wenigen bekannt ist - es gibt aber etliche solche Stellen! Ich überhole immer wieder Lerchenfelderstraße stadtauswärts bei der Station Schottenfeldgasse, dort wäre das auslösen der Abstandsbremse auch denkbar, wenn die Tram grade losgefahren ist.

Du musst nur insofern aufpassen, da du bei vielen Kaps auf Länge der Kaps eine Sperrlinie hast und du somit erst wieder nicht überholen darfst. Ausserdem glaube ich einmal gehört zu haben, dass ein Haltestellenkap nicht als Straßenrand zählt und somit es ein automatisches Überholverbot gibt.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #31 am: 03. April 2018, 12:22:20 »
hab mir die STVO jetzt nicht durchgelesen, aber habe in Erinnerung, dass man Tramways links überholen darf, wenn die Gleise am Straßenrand liegen und Sperrlinien nichts anderes anzeigen. Man darf daher bei den Kaps die Tram links überholen, wenn es keine Sperrlinie gibt, auch wenn das wenigen bekannt ist - es gibt aber etliche solche Stellen! Ich überhole immer wieder Lerchenfelderstraße stadtauswärts bei der Station Schottenfeldgasse, dort wäre das auslösen der Abstandsbremse auch denkbar, wenn die Tram grade losgefahren ist.

Du musst nur insofern aufpassen, da du bei vielen Kaps auf Länge der Kaps eine Sperrlinie hast und du somit erst wieder nicht überholen darfst. Ausserdem glaube ich einmal gehört zu haben, dass ein Haltestellenkap nicht als Straßenrand zählt und somit es ein automatisches Überholverbot gibt.
Abgesehen davon, dass ein Haltestellenkap nie als Straßenrand zählen kann, weil da kein Haltestellenkap da sein könnte, wäre da eine Rechtssprechung interessant.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

fastpage

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #32 am: 03. April 2018, 12:31:17 »
Und es darf kein Zebrastreifen nach der Straßenbahn sein. Zumindest ist mir das noch so in Erinnerung :)

Ferry

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #33 am: 03. April 2018, 14:03:40 »
hab mir die STVO jetzt nicht durchgelesen, aber habe in Erinnerung, dass man Tramways links überholen darf, wenn die Gleise am Straßenrand liegen und Sperrlinien nichts anderes anzeigen.

Gegen das Überholen ist ja auch nichts einzuwenden. Aber du hattest ja auch geschrieben:

Zitat von: tramway.at
soll ich den mal mit dem Motorrad überholen und mich dicht davor wieder einordnen?

Und das dürfte sehr wohl ein Verstoß gegen §28.2 STVO sein.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

13er

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #34 am: 03. April 2018, 15:01:27 »
Und das dürfte sehr wohl ein Verstoß gegen §28.2 STVO sein.
Nein, dort geht es um das Überqueren der Gleise, nicht um einen Überholvorgang.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #35 am: 03. April 2018, 16:36:26 »
Dann ist es halt Nötigung, das ist sogar ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und nicht (nur) ein Verstoß gegen die StVO!   ;)   :o
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Tatra83

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #36 am: 03. April 2018, 18:05:06 »
Der Wagen ist seit kurzem am 9er im Einsatz. Wenn man dem Vorderzug zu "dicht" auffährt, kommen keine Warnungen, sondern es wird sofort die Schienenbremse aktiviert.

Umgeht man da das Zentrale Steuergerät des ULF bzw. löst die Notbremsung direkt(er) aus? ???
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

60er

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #37 am: 04. April 2018, 09:42:38 »
Abgesehen davon, dass ein Haltestellenkap nie als Straßenrand zählen kann, weil da kein Haltestellenkap da sein könnte, wäre da eine Rechtssprechung interessant.
Was soll ein nicht befahrbares Kap, also ein vorgezogener Gehsteig, sonst sein?

haidi

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #38 am: 04. April 2018, 14:29:32 »
Abgesehen davon, dass ein Haltestellenkap nie als Straßenrand zählen kann, weil da kein Haltestellenkap da sein könnte, wäre da eine Rechtssprechung interessant.
Was soll ein nicht befahrbares Kap, also ein vorgezogener Gehsteig, sonst sein?
Fahrbahnrand, als Straßenrand wäre es in das anliegende Grudnstück/Gebäude integriert.
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W_E_St

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #39 am: 05. April 2018, 14:39:03 »
Abgesehen davon, dass ein Haltestellenkap nie als Straßenrand zählen kann, weil da kein Haltestellenkap da sein könnte, wäre da eine Rechtssprechung interessant.
Was soll ein nicht befahrbares Kap, also ein vorgezogener Gehsteig, sonst sein?
Fahrbahnrand, als Straßenrand wäre es in das anliegende Grudnstück/Gebäude integriert.

Beim Überhol-Passus (wobei das bei einer stehenden Straßenbahn ein Vorbeifahren ist) wird schon "am Fahrbahnrand" stehen.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #40 am: 29. Mai 2018, 10:30:22 »
Es finden gerade in dem moment Testfahrten mit dem 59er Ulf statt.

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #41 am: 29. Mai 2018, 15:31:44 »
Beim Überhol-Passus (wobei das bei einer stehenden Straßenbahn ein Vorbeifahren ist) wird schon "am Fahrbahnrand" stehen.
§15 Abs 1 StVO:

Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.

§15 Abs 2 StVO:

Rechts zu überholen sind:

Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.

–-

Wir reden also hier nicht von "links überholen dürfen", sondern "links überholen müssen".  ;) ;)

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #42 am: 07. Juni 2018, 21:15:01 »
Offenbar hat man das Testgebiet (bisher ja mWn der 9er) ausgeweitet - Wagen 59 war heute am 40er:
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oldtimer

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #43 am: 07. Juni 2018, 22:56:43 »
Alle technischen Adaptierungen sind derzeit nicht in Betrieb, daher ist der Wagen frei einsetzbar.
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

kfnb

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Re: Versuchswagen A1 59
« Antwort #44 am: 02. August 2018, 20:44:06 »
Heute A1 59 in der Haltestelle Antonigasse im Testeinsatz angetroffen. Auf dem Zettel an der Front war "Bildaufzeichnung Siemens" zu lesen.