Gewisse Aspekte der Ausgangssperre halte ich für fragwürdig.
z.B.: Jemand hat Gleitzeit, darf und möchte um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen, muss dazu schon vor 6 Uhr raus. Berufliche Wege sind vor 6 Uhr aber nur dann erlaubt, wenn diese notwendig sind. Das ist hier nicht der Fall, denn er hat ja Gleitzeit und könnte auch später beginnen. Somit wird er gezwungen, seine Anfahrt (z.B. mit Öffis) in eine Zeit zu legen, wo mehr los ist. Ist das sinnvoll?
Oder: Jemand möchte zum Joggen aus der City in den Wald fahren. Tagsüber ist das erlaubt. Das Joggen ist auch frühmorgens vor 6 erlaubt (und diese Person tut dies auch gerne - das geht mit Stirnlampe auch im Wald), die Anfahrt mit Öffis ist zu dieser Zeit (voraussichtlich) aber nicht gestattet. Somit wird auch diese Person gezwungen, die Anreise und die Aktivität in eine Zeit zu verlegen, wo in den Öffis mehr los ist und die Ansteckungsgefahr größer ist. Sinnvoll?