Für Schäden, welche du fahrlässig im Betrieb anrichtest, wirst du im Rahmen der Dienstnehmerhaftpflicht immer zur Kassa gebeten, nicht nur bei den WiLi. Der Betrag ist nach oben hin gedeckelt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz schaut es natürlich anders aus, da sagt dir dann aber eh der Richter, in welcher Höhe du für den angerichteten Schaden (und alle Folgeschäden) aufkommen musst.