Autor Thema: Einvernahme bei Unfällen (war: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn))  (Gelesen 9278 mal)

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Klingelfee

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Aber jetzt wo E2 schrieb, dass es vor 2011 "nur" Beteiligte und Zeugen gab, ergibt es auch ein Sinn, in der Niederschrift, bin ich als Beteiligter betitelt und dazu habe ich auch die Belehrung bekommen.
Was ich da allerdings wiederum komisch finde, warum wurde dann das Verfahren gegen mich als Beschuldigter und nicht als Beteiligter eingestellt?  ???

Weil der Unfallgegner offensichtlich verletzt war und irgendein Staatsanwalt gemeint hat, dass du an der Verletzung eine Mitschuld hast und so ein Verfahren eingebracht hat, das dann jedoch gegen dich eingestellt wurde. Wärst du "Nur Beteiligter gewesen, dann hättest du von der Einstellung nichts mitbekommen. Das hatte ich einmal bei einem tätlichen Angriff, wo ich mich als Nebenkläger angehängt hatte. Erst als sich mein Anwalt bei Gericht nachgefragt hatte, habe ich von der Einstellung des Verfahren erfahren.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Naja, zwischendurch kam ja die neue StPO.

Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Ah okay. Danke für die Erklärung.
Weil der Unfallgegner offensichtlich verletzt war und irgendein Staatsanwalt gemeint hat, dass du an der Verletzung eine Mitschuld hast und so ein Verfahren eingebracht hat, das dann jedoch gegen dich eingestellt wurde. Wärst du "Nur Beteiligter gewesen, dann hättest du von der Einstellung nichts mitbekommen. Das hatte ich einmal bei einem tätlichen Angriff, wo ich mich als Nebenkläger angehängt hatte. Erst als sich mein Anwalt bei Gericht nachgefragt hatte, habe ich von der Einstellung des Verfahren erfahren.
Ich habe nach ~2Jahren mit diesem Schreiben gar nicht mehr gerechnet und war erstmal völlig erschrocken, als ich den Brief öffnete, weil ich erstmal gar nicht wußte um was es ging, da nicht vielmehr drin stand, als daass das Verfahren eingestellt ist und das Aktenzeichen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Spontan als Schuldigen/Beschuldigten betrachten kann mich jeder, Polizist oder Privatmann, das ist bestenfalls seine Meinung, die er aber besser für sich behält. Der Rest obliegt der Justiz! Fälschliche Beschuldigung wäre auch ein Fall für die Justiz.


Die Polizei hat möglichst umfassend Verdachtsmomente und Tatschen festzuhalten und als Bericht/Anzeige odgl. weiterzuleiten. Über allfällige Schuld oder Unschuld eines oder mehrerer Beteiligter entscheidet letztlich die Justiz und nicht die Polizei. Es geht hier um das komplexe Geschen eines Unfalls und nicht um ein Strafmandat. Aber auch bei einem Strafmandat entscheidet in weiterer Instanz die Justiz, falls der Abgemahnte nicht den verkürzten Weg akzeptiert und die Strafe einfach bezahlt.


Und über eine Anzeige/Anklage gegen Beteiligte mit der Beschuldigung einen Unfall verursacht zu haben, kann ein Polizeijurist auch erst nach Beobachtung aller aufgenommenen Sachverhalte entscheiden und nicht der Polizist am Vorfallsort am Beginn der Aufnahme.





Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Das ist aber genauso eine "interne" Rechtsauslegung, wie du sie bei den WiLi anprangerst!  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Ich hab jetzt das 3. Hauptstück durchgelesen (Beschuldigter und Verteidiger) und finde da zwei Punkte, nach denen ich mir Vorstellen kann, bei einem Verkehrsunfall als Beschuldigter oder als Beteiligter Zeuge die Aussage verweigern kann:

Zitat
§ 49. Der Beschuldigte hat insbesondere das Recht,
........
4. sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen

D.h., wenn es einen Unfall mit Verletzten gibt, dann wird erst einmal automatisch gegen den beteiligten Lenker (wenn andere verletzt sind oder getötet worden sind)  wegen fahrlässiger Körperverletzung und/oder fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Unfallaufnahme ist dann ein Teil der Ermittlungen.

Sollte ich als Zeuge vernommen werden, dann steht im 10. Abschnitt (ERkundigungen und Vernehmungen):
Zitat
Aussageverweigerung
§ 157. (1) Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
1. Personen, soweit sie ansonsten sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1) der Gefahr
strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten
Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
belasten,
was ja bei einem Verkehrsunfall durchaus der Fall sein kann.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtsstaatlich korrekt ist, jemanden zuerst als Zeuge zu vernehmen und diese Aussagen dann gegen ihn als später Beschuldigten zu verwenden, wenn er dann die Aussage verweigern darf.

Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

E2

  • Gast
Über allfällige Schuld oder Unschuld eines oder mehrerer Beteiligter entscheidet letztlich die Justiz und nicht die Polizei.

Richtig.

Und über eine Anzeige/Anklage gegen Beteiligte mit der Beschuldigung einen Unfall verursacht zu haben, kann ein Polizeijurist auch erst nach Beobachtung aller aufgenommenen Sachverhalte entscheiden und nicht der Polizist am Vorfallsort am Beginn der Aufnahme.

Richtig. Aber um die Beschuldigten-/Zeugenrechte zu wahren, ist (siehe Beispiel oben) auch u. U. der am Unfall Unschuldige Beschuldigter. Im obgenannten Beispiel hat ja dieser die Verletzung unmittelbar verursacht, in dem Fall halt schuldlos. Der Akt geht zur StA und die segnet dann ab.

Es geht in erster Linie um die Rechte (wenn man so will, Veramerikanisierung der StPO).

Wenn du Beschuldigter bist, heißt das noch lange nicht, dass du Schuld bist. Das muss in die Köpfe rein!



Salopp gesagt, früher wurdest beim Staatsanwalt zum Beschuldigten, aufgrund der neuen Stpo wirst es jetzt schon auf der Straße.
Das ist aber genauso eine "interne" Rechtsauslegung, wie du sie bei den WiLi anprangerst!  ;)

Wenn Du es so siehst, ok. Ich schrieb daher "salopp gesagt", was in etwa so hinkommt. Dass es nicht genauso rennt sondern zahlreiche Vorschriften einzuhalten sind/waren, ist klar.

@ Haidi: so hab ich geschrieben. Beschuldigter darf lügen, schweigen,...

Zeuge muss aussagen. Die paar Fälle von Aussageverweigerungsrecht sind klar die Minderheit.

Zitat
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtsstaatlich korrekt ist, jemanden zuerst als Zeuge zu vernehmen und diese Aussagen dann gegen ihn als später Beschuldigten zu verwenden, wenn er dann die Aussage verweigern darf.

Jö, das wär fein, und dann noch gleich eine Anzeige wegen falscher (Zeugen)Aussage dazu  >:D

Du hast es selbst zitiert

Zitat
sich oder einen Angehörigen (§ 156 Abs. 1 Z 1) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu
belasten,

haidi

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Was war dann an meinem Posting - ich muss vor dem VUK nichts sagen, ich muss geladen werden (gut, in der StPO steht in etwa "ist tunlich zu laden", bei einem VU sehe ich aber keinen haltbaren Grund, auf die Ladung zu verzichten), falsch? (abgesehen davon, dass ich dann dort auch nicht aussagen muss)

Hannes
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E2

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Anspruch auf Ladung hast nicht.
Wenn du unbeteiligter, nicht verwandter Zeuge bist, musst aussagen. DAS meinte ich.

hema

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Es ging ja ursprünglich nicht um die prinzipielle Pflicht auszusagen bzw. das Recht Aussagen zu verweigern (StPO), sondern darum, dass Beteiligte am Unfallsort und unmittelbar nach dem Vorfall nur ihre persönlichen Daten angeben müssen und die weitere Befragung auf später verschieben können, wenn sie drauf hinweisen, dass sie noch zu stark unter dem Eindruck des Geschehnisses oder gar unter Schock sind.
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E2

  • Gast
...Befragung auf später verschieben können, wenn sie drauf hinweisen, dass sie noch zu stark unter dem Eindruck des Geschehnisses oder gar unter Schock sind.

Schon, aber Vermutungen und persönliche Befindlichkeiten bringen uns nicht weiter.

Und: Je nachdem, als was man beteiligt ist, ist das unter Umständen auch ein gefährliches Spiel -> Stichwort Verkehrszuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung zum Lenken von (Kraft-)fahrzeugen (ja, auch ein Radfahrverbot gibt es![behördlicherseits!])

Es ist ja erwünscht, die Angaben unter dem Eindruck des geschehenen zu machen bzw. machen zu lassen!!!!

klosterwappen

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*Das ich als Beschuldigter vernommen wurde, wurde mir erst so richtig bewusst, als ich nach mehr als zwei Jahren, ein Schreiben vom Gericht(oder wars Staatsanwaltschaft?) erhalten habe, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Müsste die StA gewesen sein.