Im Durchsagenhandbuch U-Bahn wird explizit (!) erwähnt: Polizeieinsatz, Rettungseinsatz, Feuerwehreinsatz, Erkrankung eines Fahrgastes, Gleisbauarbeiten, Bauarbeiten, Sanierungsmaßnahmen, Modernisierungsarbeiten etc. können als Grund einer Betriebseinschränkung angegeben werden. Bei Eigenverschulden (Wiener Linien) erfolgt keine Nennung eines Grundes.