Eigentlich eh ganz einfach. Die DV-Strab (bzw. deren letzte Änderung und Ergänzung) ist älter als die Signalvorschrift und die gültige StrabVO und StVO. Nur hat sich seither nie wer bemüßigt gefühlt, die nötigen Änderungen zu veranlassen und der Behörde zur bescheidmäßigen Genehmigung vorzulegen. Das betrifft nicht nur die Warnblinkanlage. Die Dinge werden von "Berufenen" halt per Dienstaufträgen, Schulungsunterlagen oder Buschtrommel verbreitet und im Lauf der Zeit (wie bei der Stillen Post) von Mund zu Mund weitergeleitet und nach Bedarf (um)interpretiert.
Da die säumigen "Hauptsünder" mittlerweile eigentlich alle weg oder in Pension sind, wird es in einiger Zeit eine Neufassung der Vorschriften geben, in der hoffentlich dann alle derzeit per betrieblicher Meinung behandelten Dinge rechtverbindlich geregelt sein werden. Ob in echt leb- und brauchbarer Weise oder, wie gewohnt, ein bissl weltfremd und selbsthemmend*, wird die Zukunft weisen.
*) Z.B., indem man gesetzlich erlaubte Grenzen nicht ausnützt (nicht einmal als Option für später), sondern per Betriebsvorschrift weit geringere Werte festschreibt. Etwa maximales Tempo 25 km/h in Bedarfshaltestellen, obwohl das Gesetz 40 erlauben würde usw.