Natürlich haben auch die ULFe eine Seriengenehmigung. Lediglich vor etlichen Jahren wurden einige ULFe aus mir nicht bekannten Gründen einzelgenehmigt. Was allerdings gemacht werden muß, ist den Nachweis zu führen, daß der Wagen den technischen Vorgaben entspricht, wofür einerseits Meßfahrten durchgeführt und Protokolle davon geschrieben werden und andererseits der § 40-Mann eine Erklärung über die einwandfreie Ausführung des Wagens im Sinne der Typengenehmigung unterfertigt. Diese Dokumente sind an die Behörde zu übersenden. Nach Abwarten einer 14tägigen(?) Einspruchsfrist kann der Wagen dann in Betrieb genommen werden. Übrigens ist das Procedere nicht neu, sondern diese Bremsprobe- und Höchstgeschwindigkeitsfahrten mußten schon immer, früher sogar im Beisein eines Behördenvertreters, mit jedem neu in Betrieb zu stellenden Wagen durchgeführt werden. Spätere Änderungen in der Ausführung werden der Behörde, früher mit der Floskel: "Wir bitten genehmigend zur Kenntnis zu nehmen . . .", übermittelt.