Neu an dieser Anweisung gegenüber der bisherigen Handlungsweise ist die Angabe der Fahrtrichtung. Aber diese ergab sich durch den V15-Auftrag (= Fahrt auf Sicht mit max. 15km/h, Beachtung der Weichenstellungen) eigentlich eh von selber (Zug xyz mit V15 von Haltepunkt abc bis Haltepunkt cba, Zug xyz kommen). Wenn der Auftrag vom Fahrpersonal korrekt wiederholt wird und der Zug dann trotzdem anders fährt gehörts allein dem Fahrer. Und solange der Auftrag nicht korrekt wiederholt wird gibts keine Fahrt. Und es gibt genug Fahrerinnen und Fahrer die sich beim Wiederholen von 2 Haltepunktnummern vertun.
Die 2. Art einer V15-Fahrt ist die Abfertigung mittels FES (Fahrterlaubnissignal). Dieses gilt immer bis zum nächsten Haltepunkt. Und wenn man ein FES gibt, das Fahrpersonal aber meint kein FES erhalten zu haben fragt man spätestens nach der 2. FES-Gabe vor welchem Haltepunkt der Zug steht.
LG,
Stellwerker