Straßenbahn Wien > Technik
Bremsen Type c
4498:
Hier steht zwar einiges, eine Frage ist bei mir aber trotzdem übriggeblieben.
Die C1 waren ja auf 50 km/hzugelassen, ich gehe davon auss, dss es auch die c1 waren.
Durfte ein E1 mit einem c hinten dran dann 60 fahren? Wurden die Bremsen des c im Zuge des Umbaus verstärkt, oder waren sie ohnehin ausreichend?
Technisch könnte ich mir vorstellen, dass sowohl C1 und c1 ohnehin für 60 lauffähig waren und die limitierende Größe nur die Dimensionierung der elektrischen Bremsstufen bzw des Motors (maximaler Motorstrom beim Bremsen) im C1 war.
95B:
--- Zitat von: 4498 am 08. Dezember 2020, 10:29:12 ---Durfte ein E1 mit einem c hinten dran dann 60 fahren? Wurden die Bremsen des c im Zuge des Umbaus verstärkt, oder waren sie ohnehin ausreichend?
--- Ende Zitat ---
Ja, durfte er. Meines Wissens wurden die elektrischen Bremsen der c nicht verändert. Die Druckluftbremse entfiel natürlich und stattdessen wurde ein Federspeicher als Abrissbremse eingebaut.
--- Zitat von: 4498 am 08. Dezember 2020, 10:29:12 ---Technisch könnte ich mir vorstellen, dass sowohl C1 und c1 ohnehin für 60 lauffähig waren und die limitierende Größe nur die Dimensionierung der elektrischen Bremsstufen bzw des Motors (maximaler Motorstrom beim Bremsen) im C1 war.
--- Ende Zitat ---
Genau.
--- Zitat von: 4498 am 08. Dezember 2020, 10:29:12 ---Die C1 waren ja auf 50 km/hzugelassen, ich gehe davon auss, dss es auch die c1 waren.
--- Ende Zitat ---
Das wirft die Frage auf, ob Beiwagen überhaupt mit einer Höchstgeschwindigkeit zugelassen wurden. Jedenfalls trägt kein Beiwagen ein Geschwindigkeitszeichen.
4498:
--- Zitat von: 95B am 08. Dezember 2020, 10:45:17 ---Das wirft die Frage auf, ob Beiwagen überhaupt mit einer Höchstgeschwindigkeit zugelassen wurden. Jedenfalls trägt kein Beiwagen ein Geschwindigkeitszeichen.
--- Ende Zitat ---
Ein zweiachsiger Beiwagen wie zum Beispiel ein l3 oder l mit 60km/h hinter einem E1 auf einem nicht mehr ganz neuen Gleis zeigt aber sicher ein irgendwie ganz interessantes Fahrverhalten. ;)
denond:
--- Zitat von: 95B am 08. Dezember 2020, 10:45:17 ---Das wirft die Frage auf, ob Beiwagen überhaupt mit einer Höchstgeschwindigkeit zugelassen wurden. Jedenfalls trägt kein Beiwagen ein Geschwindigkeitszeichen.
--- Ende Zitat ---
Diese Frage stellte sich so nicht, da die Bwg. l, l3 nur hinter Twg. der Type T2, L3, L4, L und F im Fahrgastbetrieb liefen. Und bei allen diesen Twg. war eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei den L und F dann später, gegen Einsatzende auf 50 km/h (zwei 4-Kant-Stirnwandzeichen übereinander) gegeben. Die Garnituren C1+c1 waren ja - wie bekannt - als Garnitur nur in sich kuppelbar. Zwar wäre 60 km/h laufwerkmäßig möglich gewesen, aber nur auf 50 km/h vom Twg. her zugelassen, was das 6-kantige Stirnwandzeichen bewieß.
Bei den c, c2, c3 c4 c5, c6 war eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h obligat.
95B:
--- Zitat von: denond am 09. Dezember 2020, 08:40:53 ---Diese Frage stellte sich so nicht, da die Bwg. l, l3 nur hinter Twg. der Type T2, L3, L4, L und F im Fahrgastbetrieb liefen. Und bei allen diesen Twg. war eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei den L und F dann später, gegen Einsatzende auf 50 km/h (zwei 4-Kant-Stirnwandzeichen übereinander) gegeben.
--- Ende Zitat ---
Es war umgekehrt. Die F und L hatten zuerst das Doppelviereck, weil das für 40 km/h stand. Nach Reform der Geschwindigkeitszeichen hatten sie ein einfaches Viereck, weil das dann 40 km/h bedeutete. An der Höchstgeschwindigkeit dieser Typen an sich hat sich jedoch nie etwas geändert.
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