Ob die Fahrstreifensignalisierugn z.B. in der Eichenstraße aktiv ist oder nicht, das Spitzenzeitenhalteverbot kann nur durch ein Behördenverfahren erledigt werden. Gebraucht wird es nicht, auch bei aktiver Signalisierung war da nicht übermäßig viel los und bei der Steinackergasse wird es so und so einspurig.
Zu den 2. Spur-Fahrern: Wenns am Ende kracht, hat er Pech gehabt, egal ob die WLB noch dort fährt oder nicht.