Die Klingelfee hat schon recht, das Problem wäre nicht der E2 gewesen, sondern eigentlich der E1 bzw. mit Einführung des schaffnerlosen Betriebs jeder Geamatic-Zug an sich. In Bremsstrecken galt die Vorschrift, dass der Zug keinesfalls auf Fahrstufen geschaltet werden durfte und es musste mit ständig eingelegter elektrischer Kurzschlussbremse gefahren werden! Zum Anfahren durfte also nur die Haltebremse gelöst werden und der Zug konnte lediglich durch Rollen Geschwindigkeit aufnehmen. Beim E löste deshalb die Haltebremse schon bei einer kleinen Bewegung aus der Null-Stellung nach vorne, ganz ohne dass der Fahrstrom eingeschaltet wurde. Beim E1 erfolgte das Lösen aber erst mit Erreichen der ersten Fahrstufe, was dann streng genommen vorschriftswidrig war, aber nicht anders ging. Bei den Geamatic-Zügen verschärfte sich das Problem dadurch, dass der Zug erst mindestens 6 km/h erreichen musste, ehe der Fahrschalter (wieder) auf Bremsstufen geschaltet werden konnte, weil sonst die Haltebremse ihn umgehend wieder zum Stillstand gebracht hätte. Da die E2 bekanntlich eine Lösetaste für die Haltebremse haben, wäre mit ihnen theoretisch ein vorschriftskonformes Wegfahren möglich gewesen, in der Praxis erfolgte es natürlich nur per Fahrhebel (analog E1). Die Abschaffung der Bremsstrecken (sowie der Brems- und Sandstreustrecken) erfolgte allerdings, weil sie in Zeiten moderner Züge sowieso ein Anachronismus waren und man begnügte sich fortan mit der Signalisierung der an solchen Stellen erlaubten höchsten Fahrgeschwindigkeit.