Hast du es noch nicht geschnallt? Ein Gericht kann dich nur schuldig sprechen, wenn (d)eine Übermüdung unfallkausal ist. Und da ist es egal, ob das nach einer Stunde ist oder nach zehn. Du kannst höchstens wegen Überschreitung der höchstzulässigen ununterbrochenen Fahr- oder Lenkzeit belangt werden, auch ganz ohne Unfall. Bei Lenkern mit einer Verwaltungsstrafe, bei Straßenbahnfahrern eisenbahnrechtlich als Dienstverfehlung.