Autor Thema: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof  (Gelesen 12124 mal)

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hema

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #30 am: 24. Oktober 2012, 11:21:38 »

Bevor der 49er kam, lief das alles übers 5er-Gleis.
Außer den 49ern sind es eh nur ein oder zwei 9er. Einige 49er haben dem 5er-Gleis den Umweg über die Dörfelschleife vorgezogen.  8) ;D
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HLS

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #31 am: 24. Oktober 2012, 11:22:13 »
Jetzt fängst du auch schon an mit dem "Geht ned, weu...". :D

Bevor der 49er kam, lief das alles übers 5er-Gleis. Die 18er ziehen zudem über die 52er-Schleife ein, berühren den 5er also gar nicht. Man könnte freilich den Fahrplan so abändern, dass in der Zeit gehäufter Einziehfahrten am Westbahnhof weniger Stehzeit gehalten wird. Ein funktionierendes RBL würde diese Einziehfahrten auch bei bestehenden Plänen so koordinieren können, dass es zu keinen übermäßig langen Verzögerungen kommt. 8)
Es zieht aber auch mindestens ein 18er, von der Burggasse aus, nach Rdh ein.
Natürlich geht vieles. Ich geh jetzt aber nicht von wenn..., sondern vom ist aus. Weil das so ist, ist eben meine oben beschiebene, die einfachste und am schnellsten umsetzbare.
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Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #32 am: 24. Oktober 2012, 11:22:40 »
Einige 49er haben dem 5er-Gleis den Umweg über die Dörfelschleife vorgezogen.  8) ;D
Wie oft kommt denn das vor? :o
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hema

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #33 am: 24. Oktober 2012, 11:25:44 »
So oft, wie halt wer nicht sinnerfassend lesen kann oder ohne Kurzzeitgedächtnis unterwegs ist!  :D
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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #34 am: 24. Oktober 2012, 11:27:19 »
Einige 49er haben dem 5er-Gleis den Umweg über die Dörfelschleife vorgezogen.  8) ;D
Wie oft kommt denn das vor? :o
Und vorallem zählt das dann als bezahlte oder unbezahlte Zeit? Was ebenso zu bedenken ist, ist da auch die maximale Fahrzeit, haben doch einige 49er Gruppen schon so fast 4std Fahrzeit und würden mit diesem Umweg weit drüber rumpeln. Was wäre also wenn dann was passiert?

So oft, wie halt wer nicht sinnerfassend lesen kann oder ohne Kurzzeitgedächtnis unterwegs ist!  :D
EDIT: Sorry, dass versteh ich grad nicht was du meinst?  :-[
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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #35 am: 24. Oktober 2012, 11:30:22 »
So oft, wie halt wer nicht sinnerfassend lesen kann oder ohne Kurzzeitgedächtnis unterwegs ist!  :D
EDIT: Sorry, dass versteh ich grad nicht was du meinst?  :-[
Ich nehme an: wenn die 49er per Dienstauftrag angewiesen werden, über das 5er-Gleis zu fahren und der Fahrer das erst realisiert, wenn er in der 6er-Haltestelle vor der verkeilten Weiche steht.
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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #36 am: 24. Oktober 2012, 11:31:56 »
Ich nehme an: wenn die 49er per Dienstauftrag angewiesen werden, über das 5er-Gleis zu fahren und der Fahrer das erst realisiert, wenn er in der 6er-Haltestelle vor der verkeilten Weiche steht.
Ah ja, das ergibt natürlich Sinn. Danke.
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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #37 am: 24. Oktober 2012, 11:41:24 »
. . . . wenn er in der 6er-Haltestelle vor der verkeilten Weiche steht.
Und in so einem Fall rechnet keiner seine Arbeitszeit nach, sondern ist froh, wenn er es ohne Fleck übersteht!  ;D
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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #38 am: 24. Oktober 2012, 11:47:55 »
Und in so einem Fall rechnet keiner seine Arbeitszeit nach, sondern ist froh, wenn er es ohne Fleck übersteht!  ;D
Ja der Fahrer in dem Fall sicher nicht. Wenn aber dadurch bedingt ein Unfall passiert, eventuell mit verletzten, was ist dann?
Dann wäre der Fleck wahrscheinlich das geringste übel.
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hema

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #39 am: 24. Oktober 2012, 12:22:24 »
Hast du es noch nicht geschnallt? Ein Gericht kann dich nur schuldig sprechen, wenn (d)eine Übermüdung unfallkausal ist. Und da ist es egal, ob das nach einer Stunde ist oder nach zehn. Du kannst höchstens wegen Überschreitung der höchstzulässigen ununterbrochenen Fahr- oder Lenkzeit belangt werden, auch ganz ohne Unfall. Bei Lenkern mit einer Verwaltungsstrafe, bei Straßenbahnfahrern eisenbahnrechtlich als Dienstverfehlung. 
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haidi

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #40 am: 24. Oktober 2012, 12:47:27 »
Hast du es noch nicht geschnallt? Ein Gericht kann dich nur schuldig sprechen, wenn (d)eine Übermüdung unfallkausal ist. Und da ist es egal, ob das nach einer Stunde ist oder nach zehn. Du kannst höchstens wegen Überschreitung der höchstzulässigen ununterbrochenen Fahr- oder Lenkzeit belangt werden, auch ganz ohne Unfall. Bei Lenkern mit einer Verwaltungsstrafe, bei Straßenbahnfahrern eisenbahnrechtlich als Dienstverfehlung.

Hängt da nicht der Dienstgeber auch mit drinnen?

Hannes
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Klingelfee

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #41 am: 24. Oktober 2012, 13:57:01 »
Einige 49er haben dem 5er-Gleis den Umweg über die Dörfelschleife vorgezogen.  8) ;D
Wie oft kommt denn das vor? :o
Und vorallem zählt das dann als bezahlte oder unbezahlte Zeit? Was ebenso zu bedenken ist, ist da auch die maximale Fahrzeit, haben doch einige 49er Gruppen schon so fast 4std Fahrzeit und würden mit diesem Umweg weit drüber rumpeln. Was wäre also wenn dann was passiert?


Nichts, solange der Fahrer dann in der Dörfelstraße eine Pause macht. Denn wie auch im Fernverkehr darf man die maximale Lenkzeit überschreiten, damit das Fahrzeug noch verkehrsfrei abstellen kann. Und da man eine Straßenbahn nicht so einfach einparken kann, darf man über die 4 Stunden drüber. Das gleiche Gilt ja dann auch, wenn ich als Fahrer auf den Weg zur Pause eine Fahrbehinderung habe. Da darf ich auch bis zum Expedit fahren. Weiter darf ich jedoch icht mehr fahren. Als Fahrer der Linie 2 darf ich dann vom Gesetz aus nicht mal mehr von der Erdbrustgasse nach Ottakring fahren.
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Ferry

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #42 am: 24. Oktober 2012, 16:39:19 »
Da ist es besser, man fragt an, ob man über 18 - 62 einziehen darf!
Über das 5er-Gleis ist kürzer.  :lamp:
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

hema

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #43 am: 24. Oktober 2012, 18:26:41 »

Als Fahrer der Linie 2 darf ich dann vom Gesetz aus nicht mal mehr von der Erdbrustgasse nach Ottakring fahren.
Welches Gesetz? Welche Stelle?
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Klingelfee

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #44 am: 24. Oktober 2012, 18:31:12 »

Als Fahrer der Linie 2 darf ich dann vom Gesetz aus nicht mal mehr von der Erdbrustgasse nach Ottakring fahren.
Welches Gesetz? Welche Stelle?
Die Gesetzesstelle kenn ich auch nicht. Ich habe nur gelernt, dass man bei Fahrzeitüberschreitung bis zur nächsten Ablöse-/Abstellmöglichkeit fahren darf. Beides ist bei der Erdbrustgasse gewährleistet.
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