Wenns Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge (in dem Fall speziell die Bim) gibt, dann darf er sehr wohl auch ohne Blaulicht oder Einsatz.
Es heißt aber Ausnahmen für andere
Kraftfahrzeuge und
Fuhrwerke, von der Bim steht nichts! Die Ausnahme-Tafeln für die Straßenbahn sind rechtlich sowieso irrelevant, hast du ja selber festgestellt, sie dienen eigentlich nur der Information anderer Verkehrsteilnehmer.
Gegen eine Einbahn fahren dürfen selbst Einsatzfahrzeuge nur, wenn Einsatzort und/oder Einsatzzweck anders nicht erreichbar sind oder nur wesentlich erschwert.
In irgend einer (Dienst)anweisung (?) steht geschrieben, dass ein Funkwagen als Fahrzeug des Straßendienstes anzusehen ist.
Wie rechtsverbindlich ist wohl eine Dienstanweisung, wenn dergleichen nicht im Gesetz oder einer anderen Rechtsbestimmung steht!
Die Ausnahmen für diverse "Gelblicht-Fahrzeuge" gelten auch nur im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit und der erforderlichen Zu- und Abfahrten zum Arbeitsort. Nur zum Spass oder als Abschneider, weil es halt bequemer oder zeitsparender ist, geht das auch nicht!
In extremen Notfällen oder um Leben zu retten ist alles erlaubt, zumindest kann man hoffen, dass es der Richter so sieht!