Ich halte die Interpretation von User "Klingelfee" durchaus für zutreffend. Der Nachrang der Straßenbahn bei der Ausfahrt aus Schleifengleisen ist z. B. bei der Ausfahrt aus der Schleife Pötzleinsdorf gegeben. Ein Nachrang beim Einbiegen von der Schleife Zimmermannplatz in die Kinderspitalgasse ergibt sich dort durch ein Vorrangzeichen, welches auch von der Straßenbahn einzuhalten ist. Die Straßenbahn (Linie D, 33 Augasse) hat auch beim Einbiegen in die Althanstraße vom Julius-Tandler-Platz stadtauswärts Vorrang; dies zur geringen Freude der Autofahrer, welche durch zu viele Ampeln bei ungeregelten Kreuzungen überfordert sind (Vorrang nach § 19.1 der StVO).
nord22