Autor Thema: Linie 43  (Gelesen 141668 mal)

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oldtimer

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Re: Linie 43
« Antwort #210 am: 17. Dezember 2016, 13:22:00 »
Hoffentlich hat er sich vergewissert, ob er eh keinen rechtskommenden Zug hat! :D
Der hätte sowieso 'Vorrang geben'.
Nein, der für ihn rechtskommende Zug hätte Vorrang vor dem am Bild sichtbaren. Das ist ja nicht mehr die Schleifenausfahrt (aus der Haltestelle), sondern ein normales Streckengleis. Das Vorrang-Geben-Zeichen gilt IMHO nur für die Linksabbieger.

Also auch für Züge die Richtung Neuwaldegg fahren?!  C:-)
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

hema

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Re: Linie 43
« Antwort #211 am: 17. Dezember 2016, 13:26:07 »

Naja, die Strecke mündet dort wieder aus dem Schleifengleis in die Streckengleise ein, da hat der Zug in der Schleife ohnehin Wartepflicht gegenüber anderen Zügen und dem Fließverkehr.

Diese Bestimmung, die da ein offenbar ahnungsloser in die neuen Vorschriften hineinreklamiert hat, ist sowieso ein rechtlicher Holler. Schon allein weil es Definitionssache ist, was wann und wo die "Ausfahrt" aus einer Schleife bzw. Ausweiche ist oder was genau ein "Abstellgleis" ist. Früher war das auf Betriebsbahnhöfe und Abstellanlagen, also Bereiche außerhalb des Fahrbetriebs beschränkt. Aber der angebliche Nachrang aus Schleifengleisen war schon immer das Steckenpferd einiger Schulbüro-"Experten" (hat sich halt einer von ihnen bei der Vorschriftenerstellung argumentativ durchsetzen können  :-\ )!

Für den Vorrang von Straßenbahnzügen untereinander hat eine Nachrangtafel keinerlei Relevanz!
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13er

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Re: Linie 43
« Antwort #212 am: 17. Dezember 2016, 13:34:14 »
Schon allein weil es Definitionssache ist, was wann und wo die "Ausfahrt" aus einer Schleife bzw. Ausweiche ist
Ich würde das so definieren, wie es wohl gemeint ist: Die Ausfahrt aus der Schleife ist die Ausfahrt aus der zugehörigen Endstation. Also wenn der Zug die Zimmermanngasse verlässt, hat er Nachrang.

Aber die Kinderspitalgasse selbst ist ein normales Streckengleis. Wo zieht man sonst die Grenze... wie ist das mit einem 9er in der Rosenstein- oder Taubergasse, wenn er über die Hernalser Hauptstraße kurzfährt :D
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haidi

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Re: Linie 43
« Antwort #213 am: 17. Dezember 2016, 13:39:04 »
Hoffentlich hat er sich vergewissert, ob er eh keinen rechtskommenden Zug hat! :D
Der hätte sowieso 'Vorrang geben'.
Nein, der für ihn rechtskommende Zug hätte Vorrang vor dem am Bild sichtbaren. Das ist ja nicht mehr die Schleifenausfahrt (aus der Haltestelle), sondern ein normales Streckengleis. Das Vorrang-Geben-Zeichen gilt IMHO nur für die Linksabbieger.
Wenn es dort steht, gilt es auch für die Straßenbahn, aber der Grund für die Tafeln wird wohl der N43 sein.
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hema

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Re: Linie 43
« Antwort #214 am: 17. Dezember 2016, 13:45:02 »

Wo zieht man sonst die Grenze... wie ist das mit einem 9er in der Rosenstein- oder Taubergasse, wenn er über die Hernalser Hauptstraße kurzfährt :D
Da zeigst du den Unfug dieser Bestimmung bestens auf! Auch bei der Zimmermannschleife könnte man ja das Gleis als Umleitungsgleis benützen und nicht für die Schleifenfahrt, also falls z.B. ein Zug aus Hernals kommt und Richtung Stadt weiterfährt.  ;)

Genauso wäre es eine Frage, welches in einer zwei- oder mehrgleisigen Endstelle das "Ausweichgleis" ist und welche das gemäß dieser Vorschrift  bevorrangte (Strecken-)Gleis.




Zitat
Wenn es dort steht, gilt es auch für die Straßenbahn, aber der Grund für die Tafeln wird wohl der N43 sein.
Für die Straßenbahn gar nicht, da die Tafel links vom Gleis steht! Und für Züge untereinander gelten sowieso die internen Bestimmungen der Betriebsvorschrift und nicht die StVO-Tafeln.
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haidi

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Re: Linie 43
« Antwort #215 am: 17. Dezember 2016, 13:46:54 »
Da hat man wohl das "Einordnen in den Fließverkehr aus der StVO nachbilden wollen.
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Klingelfee

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Re: Linie 43
« Antwort #216 am: 17. Dezember 2016, 14:36:30 »
Schleifengleise im Sinne der Vorrang Bestimmungen sind mMn nur Gleise die abseits einer Straße liegen. Zum Beispiel - Linie 52, Baumgarten. Aber Zimmermannplatz oder auch Lorenz Player Platz sind mMn normale Streckengleise.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Linie 43
« Antwort #217 am: 17. Dezember 2016, 16:00:44 »
Ja eben, deine Meinung. Aber ob das auch die Meinung eines Richters nach Studium der Vorschriften ist? Wer immer so einen Unfug ohne legistischen Zwang und Bedenken der möglichen Konsequenzen in Betriebsvorschriften (=Eisenbahnrechtliche Bestimmung!) schreibt ist, höflich gesagt, etwas weltfremd!
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Re: Linie 43
« Antwort #218 am: 17. Dezember 2016, 16:45:56 »
Zitat
Wenn es dort steht, gilt es auch für die Straßenbahn, aber der Grund für die Tafeln wird wohl der N43 sein.
Für die Straßenbahn gar nicht, da die Tafel links vom Gleis steht! Und für Züge untereinander gelten sowieso die internen Bestimmungen der Betriebsvorschrift und nicht die StVO-Tafeln.
Wenn die Tafel  nur links steht, dann gilt sie für niemand (§ 48(2)) Ich nehme an, dass sie aber auf dem Bild hinter einem von den knapp hundert Verkehrszeichen versteckt ist.
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hema

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Re: Linie 43
« Antwort #219 am: 17. Dezember 2016, 16:52:18 »
Sie steht auf der kleinen Insel, also rechts der Linksabbiegespur!
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haidi

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Re: Linie 43
« Antwort #220 am: 17. Dezember 2016, 17:28:40 »
Die Insel ist aber nicht auf der rechten Straßenseite - aber dieses Thema sprengt eigentich die Linie 43
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Klingelfee

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Re: Linie 43
« Antwort #221 am: 17. Dezember 2016, 17:45:07 »
Ja eben, deine Meinung. Aber ob das auch die Meinung eines Richters nach Studium der Vorschriften ist? Wer immer so einen Unfug ohne legistischen Zwang und Bedenken der möglichen Konsequenzen in Betriebsvorschriften (=Eisenbahnrechtliche Bestimmung!) schreibt ist, höflich gesagt, etwas weltfremd!

Und deine typische Meinung ist wieder einmal, dass meine Meinung falsch ist. Nur frage ich dich jetzt,wie soll ich dort eindeutig erkennen, dass es sich um eine Gleisschleife handelt. Nur weil es sich um eine eingleisige Strecke handelt, sagt noch nicht aus, dass es sich um eine Gleisschleife handelt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

nord22

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Re: Linie 43
« Antwort #222 am: 17. Dezember 2016, 18:10:23 »
Ich halte die Interpretation von User "Klingelfee" durchaus für zutreffend. Der Nachrang der Straßenbahn bei der Ausfahrt aus Schleifengleisen ist z. B. bei der Ausfahrt aus der Schleife Pötzleinsdorf gegeben. Ein Nachrang beim Einbiegen von der Schleife Zimmermannplatz in die Kinderspitalgasse ergibt sich dort durch ein Vorrangzeichen, welches auch von der Straßenbahn einzuhalten ist. Die Straßenbahn (Linie D, 33 Augasse) hat auch beim Einbiegen in die Althanstraße vom Julius-Tandler-Platz stadtauswärts Vorrang; dies zur geringen Freude der Autofahrer, welche durch zu viele Ampeln bei ungeregelten Kreuzungen überfordert sind (Vorrang nach § 19.1 der StVO).

nord22

13er

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Re: Linie 43
« Antwort #223 am: 17. Dezember 2016, 19:04:13 »
Und deine typische Meinung ist wieder einmal, dass meine Meinung falsch ist.
Ich glaube, das hat hema gar nicht gemeint. Ich denke, ihr seid derselben Meinung eigentlich - nur ob diese, unsere Meinung vor Gericht auch tatsächlich halten würde, das ist ja das Problem. Frag vier Instruktoren über Vorrangregeln und du bekommst fünf Antworten!
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13er

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Re: Linie 43
« Antwort #224 am: 17. Dezember 2016, 19:38:29 »
Im Moment ist das Fotografieren von ULFen vor der Votivkirche mit vollständigem Display ein Kinderspiel. Wegen der Schrittgeschwindigkeit reicht ca. 1/60s aus.

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