Tramwayforum

Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => U-Bahn => U2/U5-Bau => Thema gestartet von: Julian94 am 03. August 2021, 08:14:12

Titel: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Julian94 am 03. August 2021, 08:14:12
Nachdem die U2 Südverlängerung vom Karlsplatz zur Gudrunstraße verworfen wurde, schlage ich vor, die U5, die den alten U2 Ast übernimmt, zumindest bis zum Rennweg zu verlängern, um eine direkte Umsteigemöglichkeit zur Schnellbahnstammstrecke zu schaffen. Auch eine Zwischenstation im Bereich am Modenapark wäre meiner Meinung nach Sinnvoll, da dieses Grätzel öffentlich eher schwach erschlossen ist. Was haltet ihr von diesen Vorschlägen?
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: coolharry am 03. August 2021, 08:27:12
Nachdem die U2 Südverlängerung vom Karlsplatz zur Gudrunstraße verworfen wurde, schlage ich vor, die U5, die den alten U2 Ast übernimmt, zumindest bis zum Rennweg zu verlängern, um eine direkte Umsteigemöglichkeit zur Schnellbahnstammstrecke zu schaffen. Auch eine Zwischenstation im Bereich am Modenapark wäre meiner Meinung nach Sinnvoll, da dieses Grätzel öffentlich eher schwach erschlossen ist. Was haltet ihr von diesen Vorschlägen?

Genau der Bereich war es, der die ursprüngliche Verlängerung getötet hat. Genau in dem Bereich befinden sichen unteranderem die britische Botschaft und die chinesische Botschaft.
Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 03. August 2021, 09:17:28
Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.

Wobei mir die Rechtslage hier nicht ganz klar ist: Botschaftsgebiet ist exterritoriales Gebiet, also könnte man keine Straßenbahnstrecke über das Botschaftsgelände bauen, das ist klar. Aber eine U-Bahn-Strecke unterhalb? Ist das Gelände unterhalb der Botschaft auch exterritorial? Falls ja, bis zu welcher Tiefe?

In diesem Bereich verlaufen doch sicher auch Strom-, Wasser- und sonstige Versorgungsleitungen und -kanäle. Was passiert, wen da etwas repariert und deshalb aufgegraben werden muss? Steht dann am Eingang zur Baustelle eine Chinese und kontrolliert, wer sie betritt und verlässt?  Kann ich mir eigentlich schlecht vorstellen.

In welchem Gesetzeswerk ist das wie geregelt? Juristen vor!  :)
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: 38ger am 03. August 2021, 09:24:38
Nachdem die U2 Südverlängerung vom Karlsplatz zur Gudrunstraße verworfen wurde, schlage ich vor, die U5, die den alten U2 Ast übernimmt, zumindest bis zum Rennweg zu verlängern, um eine direkte Umsteigemöglichkeit zur Schnellbahnstammstrecke zu schaffen. Auch eine Zwischenstation im Bereich am Modenapark wäre meiner Meinung nach Sinnvoll, da dieses Grätzel öffentlich eher schwach erschlossen ist. Was haltet ihr von diesen Vorschlägen?

Genau der Bereich war es, der die ursprüngliche Verlängerung getötet hat. Genau in dem Bereich befinden sichen unteranderem die britische Botschaft und die chinesische Botschaft.
Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.

Die ursprüngliche Planung war vor allem auch absurd, weil der Schwarzenbergplatz als eigene Station unnötig war und die Stationen beim Arsenal und im Sonnwendpark auch komplett isoliert von Öffis gewesen wären. Nicht einmal die Linie 6 und den verlängerten D anzubinden bei einer Führung weiter als bis St. Marx ist ja totaler Schwachsinn. Rennweg, St. Marx und Absberggasse (letztere mit eingeplanter Anbindung von Wien Hbf. Autoreisezuganlage, weil es diese in spätestens 30 Jahren ohnehin nicht mehr geben wird) wäre absolut logisch, aber in so weiter Ferne, das man jetzt noch nicht darüber diskutieren muss.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Klingelfee am 03. August 2021, 09:36:55
Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.

Wobei mir die Rechtslage hier nicht ganz klar ist: Botschaftsgebiet ist exterritoriales Gebiet, also könnte man keine Straßenbahnstrecke über das Botschaftsgelände bauen, das ist klar. Aber eine U-Bahn-Strecke unterhalb? Ist das Gelände unterhalb der Botschaft auch exterritorial? Falls ja, bis zu welcher Tiefe?

In diesem Bereich verlaufen doch sicher auch Strom-, Wasser- und sonstige Versorgungsleitungen und -kanäle. Was passiert, wen da etwas repariert und deshalb aufgegraben werden muss? Steht dann am Eingang zur Baustelle eine Chinese und kontrolliert, wer sie betritt und verlässt?  Kann ich mir eigentlich schlecht vorstellen.

In welchem Gesetzeswerk ist das wie geregelt? Juristen vor!  :)

Du hast es erfasst. Wenn du dich zurück erinnerst, dann stand die Bauarbeiten beim Rathaus an der Kippe, weil die neue Trasse unter einem Botschaftsgebäude der USA führt

https://www.addendum.org/news/u-bahn-bau-us-gebaeude/

https://wien.orf.at/v2/news/stories/2985923/


Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: coolharry am 03. August 2021, 09:58:47
In diesem Bereich verlaufen doch sicher auch Strom-, Wasser- und sonstige Versorgungsleitungen und -kanäle. Was passiert, wen da etwas repariert und deshalb aufgegraben werden muss? Steht dann am Eingang zur Baustelle eine Chinese und kontrolliert, wer sie betritt und verlässt?  Kann ich mir eigentlich schlecht vorstellen.

Das kann ich mir wiederrum sehr gut vorstellen.
Auch bei diversen Firmen steht, wenn man dort arbeiten muss, mal den ganzen Tag ein Wachmann neben einem, wenn der Bereich sehr heikel ist.
Und unterhalb von Gebäuden verlaufen äusserst selten öffentliche Versorgungsleitungen. Persönlich kenne ich nur einziges Gebäude im ersten wo öffentliche Versorgungsleitungen unter dem Gebäude direkt durchlaufen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Julian94 am 03. August 2021, 11:27:05
Ich weiß dass die Verlängerung zur Gudrunstraße total absurd wäre, nicht zuletzt wegen der fehlenden Anbindung an den Hauptbahnhof. Diese Verlängerung wurde ja was ich weiß von Rudi Schicker gefordert, um den Wildganshof anzubinden, wo er aufgewachsen ist. Nachdem er 2010 seinen Posten als Verkehrsstadtrat verlor, wurde das Vorhaben de facto verworfen. Ich finde es auch gut dass diese Verlängerung verworfen wurde, da die Gegend um das Arsenal ja nur dünn besiedelt ist, aber eine Anbindung der U5 an die Schnellbahn wäre schon wünschenswert.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: hema am 03. August 2021, 12:26:45
Botschaftsgebiet ist exterritoriales Gebiet . . . .
Es gibt kein exterritoriales Gebiet, höchstens am Mond. Es gibt nur Länder, mit denen man sich nicht anlegen kann oder will!.

Außerdem braucht keiner die U-Bahn, außer der Bauindustrie und eröffnungsgeilen Politikern!   ;)
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 03. August 2021, 15:40:54
Du hast es erfasst. Wenn du dich zurück erinnerst, dann stand die Bauarbeiten beim Rathaus an der Kippe, weil die neue Trasse unter einem Botschaftsgebäude der USA führt

https://www.addendum.org/news/u-bahn-bau-us-gebaeude/

https://wien.orf.at/v2/news/stories/2985923/

In den Artikeln wird aber nicht auf die bestehende Gesetzeslage eingegangen und vor allem nicht erklärt, wieso es nicht möglich sein soll, unterhalb einer Botschaft eine U-Bahn-Strecke zu errichten.

Zitat von: hema
Es gibt kein exterritoriales Gebiet, höchstens am Mond. Es gibt nur Länder, mit denen man sich nicht anlegen kann oder will!.

Kommt darauf an, wie man den Begriff definiert. Das Gebiet einer Botschaft ist Teil des betreffenden Staates und daher - in diesem Fall - kein Teil von Österreich. Die österreichische Exekutive darf also dort nicht - oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betreffenden Botschafters - tätig werden. Aber das gilt m.M.n. eben nur für das Gebiet selbst und nicht für darunterliegende Bereiche.

Für den Begriff "Exterritorialität" -> https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t

Wäre es so wie, du sagst, hätte sich Assange nicht fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London vor den USA verstecken können. Andernfalls hätten sich die den schon längst geholt bzw. hätten ihn die Engländer, um sich Lieb Kind zu machen, längst an die USA ausgeliefert.

Und es hätte 1989 auch nicht den Sturm auf die deutsche Botschaft in Prag gegeben. Die Deutschen wussten genau, sobald sie sich auf Botschaftsgelände befinden, sind sie vor den tschechoslowakischen Behörden sicher.

Also warum negierst du offensichtliche Tatsachen?
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: coolharry am 03. August 2021, 15:57:16
Du hast es erfasst. Wenn du dich zurück erinnerst, dann stand die Bauarbeiten beim Rathaus an der Kippe, weil die neue Trasse unter einem Botschaftsgebäude der USA führt

https://www.addendum.org/news/u-bahn-bau-us-gebaeude/

https://wien.orf.at/v2/news/stories/2985923/

In den Artikeln wird aber nicht auf die bestehende Gesetzeslage eingegangen und vor allem nicht erklärt, wieso es nicht möglich sein soll, unterhalb einer Botschaft eine U-Bahn-Strecke zu errichten.

Zitat von: hema
Es gibt kein exterritoriales Gebiet, höchstens am Mond. Es gibt nur Länder, mit denen man sich nicht anlegen kann oder will!.

Kommt darauf an, wie man den Begriff definiert. Das Gebiet einer Botschaft ist Teil des betreffenden Staates und daher - in diesem Fall - kein Teil von Österreich. Die österreichische Exekutive darf also dort nicht - oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betreffenden Botschafters - tätig werden. Aber das gilt m.M.n. eben nur für das Gebiet selbst und nicht für darunterliegende Bereiche.

Für den Begriff "Exterritorialität" -> https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t

Wäre es so wie, du sagst, hätte sich Assange nicht fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London vor den USA verstecken können. Andernfalls hätten sich die den schon längst geholt bzw. hätten ihn die Engländer, um sich Lieb Kind zu machen, längst an die USA ausgeliefert.

Und es hätte 1989 auch nicht den Sturm auf die deutsche Botschaft in Prag gegeben. Die Deutschen wussten genau, sobald sie sich auf Botschaftsgelände befinden, sind sie vor den tschechoslowakischen Behörden sicher.

Also warum negierst du offensichtliche Tatsachen?

Ich zitiere aus Wikipedia:
Exterritoriale Liegenschaften im Sinne von Bereichen, über die der Empfangsstaat keine Gebietshoheit hätte, mit der Folge, dass sie zu Exklaven eines anderen Staates werden, gibt es im modernen Völkerrecht nicht mehr.[14] Die Grundstücke einer ausländischen Mission sind integraler Bestandteil des Staatsgebietes, auf dem sie liegen.[15] Die Gebäude und Wohnungen des diplomatischen Personals liegen nicht mehr außerhalb des Empfangsstaates, und sie werden auch nicht so behandelt, als ob dies der Fall sei. Straftaten, die dort begangen werden, sind auf dem Gebiet des Empfangsstaates begangen; im Gesandtschaftsgebäude geschlossene Verträge sind nicht auf dem Gebiet des Entsende-, sondern dem des Empfangsstaates geschlossen worden.[16] Die gängige Formel von der „Exterritorialität“ von Botschaften ist daher irreführend.[17] Das deutsche Reichsgericht hat bereits in einem Urteil des Jahres 1934 den Mord an dem afghanischen Gesandten Sardar Mohammed Aziz Khan auf dem Gelände der afghanischen Gesandtschaft in Berlin als Inlandstat gewertet und deutsches Strafrecht angewendet

Heißt: Das Gebäude ist rechtlich gleich wie das von jedem anderen privaten Grundbesitzer.
Der Botschafter darf aber entscheiden wen er in sein Gebäude lässt und wen nicht *. Bei Gefahr für Leib und Leben gibts eine Ausnahme, aber wenn die Bude brennt wird wohl kaum einer was dagegen haben, dass die Feuerwehr löscht.

Wenn man also unter einer Botschaft bauen will, braucht man das Einverständnis des Eigentümers. Gibt der es nicht her, muß man ihn enteignen. Aber da ist es wohl besser sich solange zusammen zu streiten bis eine Lösung am Tisch liegt. Vorallem bei Staaten wie den USA oder China.


*Auf den Fall Assange bezogen bedeutet das, das die Polizei vom Botschafter nicht ins Gebäude gelassen wurde. Somit konnte er auch nicht festgenommen werden. Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit,
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: tramway.at am 03. August 2021, 16:17:58
Die angeblichen Probleme beim Rathaus waren möglicherweise willkommen, um die Bauverzögerungen zu begründen. Der Weiterbau vom Karlsplatz nach Osten ist meiner Meinung nach vor Allem wegen der notwendigen Trassierung im Wiederlager des Wienflusses problematisch, außerdem müsste man die eh schon aufwendige recht neue Wendeanlage wieder abreißen und obendrein den Betrieb wieder jahrelang reduzieren - man muss ja recht schnell unter den Wienfluss kommen. Wie oft soll man die Zweierlinie noch umbauen?
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Kurzzug am 03. August 2021, 16:38:44
Das Problem der Verbindung (Ring-)Karlsplatz-Rennweg aktuell ist ja nicht, dass es keine Linie gibt, sondern, dass diese Linie gerade im Bereich Karlsplatz-Rennweg sehr langsam unterwegs ist (Durchschnittsgeschwindigkeit ~13 km/h). Eine Beschleunigung des 71ers hätte mehr Verkehrswert und wäre billiger und einfacher zu bauen. Das Problem ist natürlich, dass man hier dem Auto an den Kragen muss, gerade das Ein- und Ausfädeln zum/vom Ring muss besser lösbar sein.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: win22 am 03. August 2021, 21:39:46
Also hast genau die Probleme, die die eben damals zum abkommen von dieser Planung geführt haben.
Und versuchen die Chinesen zu enteignen, um darunter einen U-Bahn Tunnel zu bauen, ist wohl unmöglich.
Wobei mir die Rechtslage hier nicht ganz klar ist: Botschaftsgebiet ist exterritoriales Gebiet, also könnte man keine Straßenbahnstrecke über das Botschaftsgelände bauen, das ist klar. Aber eine U-Bahn-Strecke unterhalb? Ist das Gelände unterhalb der Botschaft auch exterritorial? Falls ja, bis zu welcher Tiefe?

Das ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 geregelt.
Alle diplomatischen Einrichtungen (wie auch die UNO-City) stehen auf dem Staatsgebiet des jeweiligen Landes und es gilt grundsätzlich auch das Recht des jeweiligen Landes.
Jedoch verzichtet jedes Land auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte auf dem Grundstück einer diplomatischen Einrichtung.
Das heisst, in jeder Botschaft in Österreich gilt das österreichische Recht, die österreichische Bauordnung und ist österreichisches Staatsgebiet.
Es darf aber jedoch keine Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzpolizei, Baupolizei, Arbeitsinspektor, usw. diese Grundstücke betreten und österreichisches Recht exekutieren.
Ausser der Botschafter oder Geschäftsträger des Vertretung gestattet dies. Also ein Mord in der US-Botschaft in Wien fällt unter österr. Recht und wäre vor einem
österr. Strafgericht abzuhandeln. Wenn der Botschafter die Polizei reinlässt und die Verhaftung des Mörders zulässt, dann geht alles seinen gewohnten Weg.

Also kann man jederzeit zivilrechtlich unter einer Botschaft eine U-Bahn durchbauen, denn es handelt sich in diesem Fall um eine grundrechtliche Zivilsache.
Aber um die diplomatischen Beziehungen nicht zu trüben wird man derartiges nicht durchführen, ausser die Botschaft hat nichts dagegen. Aber
es ist uneingeschränkt österr. Staatsgebiet. Nur akkreditierte Diplomaten, örtliches Personal und Angehörige samt Gepäck fallen unter den diplomatischen
Schutz des Wiener Übereinkommens von 1961 und die genutzen Gebäude wie Botschaften, Residenzen, ständige Vertretungen bei der UNO; UNESO, etc.

Es gibt auch immer noch das Gerücht, dass es zwischen Österreich und den NAchbarstaaten ein Niemandsland gibt.  Auch das ist Blödsinn, 1mm über der Staatsgrenze ist
bereits das Territorium des Nachbarstaates und dort gelten seine Gesetze...

Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: 4498 am 04. August 2021, 08:26:02
Wenn eine vielleicht technisch schwierige bis unmögliche Verlängerung zum Rennweg nicht angemacht werden kann, dann denke ich immer an so etwas wie eine Express-U-Bahn. Weiterführen ohne Stationen zu einer weit enfernten Destination. Wirklich was gescheites fällt mir für diesen Fall nicht wirklich ein, es könnte Erzherzog-Karl-Straße oder Seestadt sein. Stationen sind teuer, Tunnels weniger, und die notwendigen Notausgänge sind auch sicher billiger als Stationen, wobei ich hier daran denke, dass bei Eisenbahntunnels ja auch Querverbindungen zur anderen Röhre als Notausgang gelten - niemand wird gezwungen, zig unterirdische Stufen zur Brenner-Passhöhe hinaufzusteigen.

Hintergrund meines Gedankens ist, dass ich meinen Lehrer-Sommer mit meiner Familie im südlichen Wiener Speckgürtel verbringe und Wien für die Pendler eine Langsamfahrstelle ist. Für meine Frau, die nach Wien Floridsdorf pendelt. Von Bad Vöslau bis Meidling gehts ja schnell, weil ja die Züge bei vielen Stationen durchfahren. Von Meidling bis Floridsdorf oder Wurscht wohin wird's dann langsam. Sehr langsam. Da fehlt eine Verbindung quer durch Wien. Eine neu gebaute Schnell-U6 Meidling - Westbahnhof - Floridsdorf. Oder eben U-Bahnen wie oben beschrieben.

Ich weiß, warme Eislutscher, unwirtschaftlich, unfinanzierbar.

P.S.: Von Meidling bin ich in 25 Minuten in Floridsdorf, in 24 Minuten in Bad Vöslau und in 21 Minuten in St. Pölten.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Bus am 04. August 2021, 08:41:50
Jetzt, wo man schon Erfahrung hat im Herumwurschteln der Zweiterlinie, kann man gleich 2030 weiterbauen  >:D

Im Ernst, das was man damals mit der Einstellung des H2/G2/E2 zerstört hat, kann man nicht wieder gut machen.
Besser wäre es gewesen, die U2/5 vom Rathaus Richtung Matzleinsdorferplatz zu verlängern und die Bim dort wiederzuerrichten.

Die Reisegeschwindigkeit wäre auch nicht langsamer gewesen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Bhf_Breitensee am 04. August 2021, 09:10:14
Man bedenke auch, dass man die einstigen Fahrzeiten von E2/G2/H2 heute nicht mehr erreicht, obwohl die Anzahl der Pkw rückläufig ist.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 04. August 2021, 13:10:40
Heißt: Das Gebäude ist rechtlich gleich wie das von jedem anderen privaten Grundbesitzer.
Der Botschafter darf aber entscheiden wen er in sein Gebäude lässt und wen nicht *. Bei Gefahr für Leib und Leben gibts eine Ausnahme, aber wenn die Bude brennt wird wohl kaum einer was dagegen haben, dass die Feuerwehr löscht.

Wenn man also unter einer Botschaft bauen will, braucht man das Einverständnis des Eigentümers. Gibt der es nicht her, muß man ihn enteignen. Aber da ist es wohl besser sich solange zusammen zu streiten bis eine Lösung am Tisch liegt. Vorallem bei Staaten wie den USA oder China.

*Auf den Fall Assange bezogen bedeutet das, das die Polizei vom Botschafter nicht ins Gebäude gelassen wurde. Somit konnte er auch nicht festgenommen werden.

Danke für die Klarstellung. Unklar ist mir noch, wieso der Botschafter das Recht hat, Exekutivorganen den Zugang zu verwehren, wenn die Liegenschaft auf dem Gebiet des jeweiligen Staates, in dem sie sich befindet, liegt. Dieses Recht haben andere ja auch nicht; wenn die Polizei mein Haus oder meine Wohnung betreten will, kann ich sie auch nicht daran hindern. Also liegt hier doch immer noch eine gewisse Sonderstellung vor.

Auf jeden Fall ist jetzt geklärt, dass die U5 bis Rennweg ohne Weiteres gebaut werden könnte, zur Not auch unterhalb des Botschaftsgebäudes. Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird. Noch dazu, wo das Botschaftsgebäude i.d.R. nicht dem Botschafter gehört, sondern ihm vom Gastland nur zur Verfügung gestellt wird.

Zitat von: coolhaary
Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit.

Ganz so war es nicht. Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert, obwohl der Prager Frühling eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit war. Außerdem sah m.W. der Warschauer Pakt vor, dass sich seine Mitgliedsstaaten in solchen Angelegenheiten (Flüchtlinge) gegenseitig helfen. Demnach und nach dem, was du geschrieben hast, hätten die Tschechen also ohne Weiteres die Botschaft stürmen und alle Ostdeutschen festnehmen und in Bussen in DDR zurückbringen können, zumal es sich auch dort um tschechoslowakisches Staatsgebiet, auf dem tschechoslowakisches Recht exekutiert werden konnte, gehandelt hat.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: haidi am 04. August 2021, 14:40:54
Zitat von: coolhaary
Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit.

Ganz so war es nicht. Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert, obwohl der Prager Frühling eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit war. Außerdem sah m.W. der Warschauer Pakt vor, dass sich seine Mitgliedsstaaten in solchen Angelegenheiten (Flüchtlinge) gegenseitig helfen. Demnach und nach dem, was du geschrieben hast, hätten die Tschechen also ohne Weiteres die Botschaft stürmen und alle Ostdeutschen festnehmen und in Bussen in DDR zurückbringen können, zumal es sich auch dort um tschechoslowakisches Staatsgebiet, auf dem tschechoslowakisches Recht exekutiert werden konnte, gehandelt hat.
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde. 1989 waren die Zeiten anders, der Ostblock war schon auf dem Weg zur Auflösung.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 04. August 2021, 15:07:40
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde.

Keine Tscheche (eig. damals noch Tschechoslowake), sondern eingereiste DDR-Bürger sind in die westdeutsche Botschaft in Prag geflüchtet. Die Polizei hat die Menschen zwar (teilweise nur sehr halbherzig) daran gehindert, auf das Botschaftsgelände zu gelangen, aber sobald sie dort waren, nichts weiter unternommen, obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.

Und wie gesagt: es gab die Vereinbarung, einander in solchen Situation zu helfen. Die Rumänen haben z.B. mit DDR-Bürgern, die mit gefälschten Pässen von Bukarest aus in den Westen gelangen wollten, nicht viel Federlesen gemacht: in Begleitung von Securitate-Beamten ab ins nächste Flugzeug nach Ost-Berlin! Und auch die Bulgaren waren in dieser Hinsicht nicht für ihre Menschenfreundlichkeit bekannt: auch dort wurden DDR-Bürger, die via Flieger in den Westen wollten, festgenommen und in die DDR zurückgebracht, obwohl jedem klar war, was sie in ihrer "Heimat" erwarten würde.

Aber vielleicht hast du ja recht und es lag damals bereits in der Luft, dass es zu Veränderungen kommen würde. In dieser Situation wollte sich natürlich niemand mehr zu sehr aus dem Fenster lehnen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: darkweasel am 04. August 2021, 15:13:09
Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Prager_Fr%C3%BChling#Nichtbeteiligung_der_DDR
obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben. Das heißt aber trotzdem nicht, dass die Botschaft nicht zum Territorium des Landes gehört, in dem sie liegt. Es ist halt nicht möglich, dessen Gesetze einfach so dort durchzusetzen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 04. August 2021, 15:25:00
Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Prager_Fr%C3%BChling#Nichtbeteiligung_der_DDR
obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben. Das heißt aber trotzdem nicht, dass die Botschaft nicht zum Territorium des Landes gehört, in dem sie liegt. Es ist halt nicht möglich, dessen Gesetze einfach so dort durchzusetzen.

OK, man lernt nie aus. Danke für den Link. Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich sogar seinerzeit im Geschichtsunterricht noch gelernt habe, dass der Prager Frühling durch den Einmarsch der Truppen aller Staaten des Warschauer Paktes niedergeschlagen wurde. Hinterfragt habe ich es nie, warum auch? Es erschien ja nicht unlogisch. Aber gut - wieder etwas gelernt!

Aber wie auch immer: das Betreten von Botschaftsgelände ohne Zustimmung des Botschafters mag nicht möglich sein. Aber dass man unterhalb der Liegenschaft eine U-Bahn-Strecke errichtet, dagegen kann er nichts machen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: coolharry am 04. August 2021, 15:26:02
Aber vielleicht hast du ja recht und es lag damals bereits in der Luft, dass es zu Veränderungen kommen würde. In dieser Situation wollte sich natürlich niemand mehr zu sehr aus dem Fenster lehnen.

Ja lag es. Flüchteten doch im Sommer 89 an mehreren Fronten DDR Bürger in den Westen. Auch Österreich hatte da seinen Anteil.
https://www.spiegel.de/geschichte/ddr-flucht-1989-ueber-ungarn-a-1288339.html (https://www.spiegel.de/geschichte/ddr-flucht-1989-ueber-ungarn-a-1288339.html)
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: 68er am 04. August 2021, 15:41:41
Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird.

Soweit ich weiß, gehört der Boden bis in beliebige Tiefe dem Grundstückseigentümer, der beim U-Bahn-Bau sicher gefragt werden muss. Wenn er sich weigert, kann er (teil-)enteignet - im Sinne einer zwangsweisen Duldung der Untertunnelung - und entschädigt werden. Das kann man bei diplomatischem Status eben nicht machen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: win22 am 04. August 2021, 18:31:56
Danke für die Klarstellung. Unklar ist mir noch, wieso der Botschafter das Recht hat, Exekutivorganen den Zugang zu verwehren, wenn die Liegenschaft auf dem Gebiet des jeweiligen Staates, in dem sie sich befindet, liegt. Dieses Recht haben andere ja auch nicht; wenn die Polizei mein Haus oder meine Wohnung betreten will, kann ich sie auch nicht daran hindern. Also liegt hier doch immer noch eine gewisse Sonderstellung vor.

Wie bereits von mir gepostet: Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen

Ist ein völkerrechtlicher Vertrag
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: haidi am 04. August 2021, 18:42:19
Was ich weiß, ist kein Tscheche in eine Botschaft geflüchtet bzw. konnte nicht, weil das vom Botschaftpersonal verhindert wurde.
Keine Tscheche (eig. damals noch Tschechoslowake), sondern eingereiste DDR-Bürger sind in die westdeutsche Botschaft in Prag geflüchtet. Die Polizei hat die Menschen zwar (teilweise nur sehr halbherzig) daran gehindert, auf das Botschaftsgelände zu gelangen, aber sobald sie dort waren, nichts weiter unternommen, obwohl sie das - nachdem, was heute hier besprochen wurde - anscheinend ohne Weiteres gekonnt hätte.
WEnn du mein Posting genau liest, dann wirst feststellen, dass ich von der Situation 1968 gesprochen habe.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Katana am 04. August 2021, 19:58:41
Soweit ich weiß, gehört der Boden bis in beliebige Tiefe dem Grundstückseigentümer, der beim U-Bahn-Bau sicher gefragt werden muss. Wenn er sich weigert, kann er (teil-)enteignet - im Sinne einer zwangsweisen Duldung der Untertunnelung - und entschädigt werden.
Das war ja auch bei der U2-Verlängerung im Zweiten auch so. Oder?

Das kann man bei diplomatischem Status eben nicht machen.
Das kann ich den obigen Erläuterungen nicht entnehmen.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: hema am 05. August 2021, 00:37:20

Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben.
Also so ganz ohne Weiteres darf die Polizei auch deine Wohnung/dein Haus ohne deine Zustimmung nicht betreten!
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: WVB am 05. August 2021, 09:55:05
Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird.
??? ??? ???

Zwischen Matzleinsdorfer Platz und Rathaus wird zurzeit an der Verlängerung der U2 gearbeitet, dort sollen 370 Häuser von der Linie unterfahren werden. Bei diesen 370 Häusern stehen aber 2.200 verschiedene Grundeigentümer zu Buche. Sie alle müssen zustimmen, dass die U-Bahn die besagten Grundstücke unterfahren darf.

https://wien.orf.at/stories/3029253/
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: 68er am 05. August 2021, 11:23:36
Das kann ich den obigen Erläuterungen nicht entnehmen.

Laut dem Wiener Übereinkommen von 1961 genießen Diplomaten Immunität nicht nur vor Strafverfahren, sondern auch vor Verwaltungs- und Zivilverfahren. Eine Klage auf Enteignung würde die Zustimmung des Diplomaten benötigen und dann nochmals eine Zustimmung zur Vollstreckung des Urteils.
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: Ferry am 05. August 2021, 11:27:43
WEnn du mein Posting genau liest, dann wirst feststellen, dass ich von der Situation 1968 gesprochen habe.

Ja, du hast recht. War ein Missverständnis. Sorry!
Titel: Re: Verlängerung der U5 bis Rennweg
Beitrag von: darkweasel am 05. August 2021, 11:39:07

Nein, die Polizei kann nicht ohne Erlaubnis des Landes, dem die Botschaft gehört, Botschaften betreten. Botschaften haben diesbezüglich wirklich Rechte, die private Häuser nicht haben.
Also so ganz ohne Weiteres darf die Polizei auch deine Wohnung/dein Haus ohne deine Zustimmung nicht betreten!
Na eh ned, aber bei Botschaften überhaupt nie ohne Zustimmung, egal wie sehr sie das will und wie viele Staatsanwälte und Richter sie davon überzeugt. Wenn Julian Assange sich vor einigen Jahren in irgendeiner Privatwohnung in London aufgehalten hätte, wäre die britische Polizei reingegangen und hätte ihn verhaftet. Er hat sich aber in einer Botschaft aufgehalten, da konnte sie das nicht.