Schließt sich das nicht aus?
Unter
Publikumsfahrten versteht man Fahrten, wie sie z.B. am Tramwaytag stattfinden, d.h., es findet Fahrgastwechsel statt und der Wagen kann u.U. auch ziemlich voll werden. Oder eben die Werbefahrten der Manner-Garnitur im Advent und zu Ostern, auch das sind dem Charakter nach Publikumsfahrten.
Natürlich kann man aber den 6857 für
Sonderfahrten mieten, d.h., Fahrten, auf denen bei einem Punkt ein- und bei einem zweiten ausgestiegen wird. Es findet unterwegs kein Fahrgastwechsel statt. Und diesfalls dürfen natürlich Fahrgäste im 6857 mitfahren, weil ja deren Anzahl festgelegt ist und damit das Ganze übersichtlich bleibt, d.h., der Zugführer kann darauf achten, dass nicht "unabsichtlich" irgendwas betätigt wird, das nicht betätigt werden soll.
@158er: bitte lies genau, was ich geschrieben habe: ...
in diesem Wagen auf Publikumsfahrten... keine Fahrgäste.... Deswegen wird ja der 1620 mitgeführt, damit eben doch eine Mitfahrt möglich ist, aber eben nur dort.