Autor Thema: Verlängerung Linie 18 zum Stadion  (Gelesen 150371 mal)

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luki32

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #15 am: 11. Oktober 2013, 10:35:24 »
Gegenüber einem Läufer, der auf der Fahrbahn der Hauptallee daherkommt, besteht implizite Wartepflicht, da dieser aus dem Vertrauensgrundsatz fällt.
Wieso? Ein Läufer ist weder ein Betrunkener noch ein Kleinkind, und aufpassen, wo er hinrennt, muss er auch (er ist also weder abgelenkt noch in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt).

Er hält aber nicht den 25m Abstand zum nächsten Zebrastreifen ein und dadurch auch nicht an die StVO und fällt dadurch aus den Vertrauengrundsatz.

mfG
Luki
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haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #16 am: 11. Oktober 2013, 11:40:05 »
Denn allen Sportlern sollte mal  die STVFO vorgehalten werden. Die Hauptallee hat gegenüber der Meiereistraße NACHRANG. Einzig Fußgänger, die den Zebrastreifen benutzen haben Vorrang gagenüber der Meiereistraße.

Nein, haben sie nicht; der Verkehr auf der Fahrbahn hat Wartepflicht. Das ist etwas ziemlich anderes - allein schon, weil man auf Vorrang durch Anhalten verzichten würde, wodurch die Fußgänger wohl ewig warten müssten (wenn sie sich nicht todesmutig auf die Fahrbahn stürzen, sondern eben am Fahrbahnrand stehen bleiben).

"Vorrang" ist in der StVO nur zwischen Fahrzeugen definiert. Bei der Mariahilferstraßen-Diskussion gab's da ja kürzlich erst die seltsamsten Blüten...
Richtig: Vorrang gibt es nur zwischen Fahrzeugen.
Fahrzeuge ausgenommen Straßenbahn haben Fußgängern, die die Fahrbahn auf Zebrastreifen überqueren wollen, und abbiegende Fahrzeuge haben Fußgänger, die die Fahrbahn bei Grün überqueren oder auf ungeregelten Kreuzungen Fußgängern, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden (hiehttp://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4137.msg103738#msg103738r auch ausgenommen Schienenfahrzeugen), das Überqueren zu ermöglichen.

Bevor hier noch weiter über den Vorrang von Fußgängern lamentiert wird, wird Klingelfee wohl Radfahrer gemeint haben. Ein Fahrrad ist lt. STVO ein Fahrzeug und diese haben Nachrang. Ein Fußgänger oder auch Läufer und sogar die Inline Fahrer müssten einen der beiden Zebrastreifen verwenden und nicht die Meiereistraße im Zuge der Hauptfahrbahn der Allee kreuzen.
In diesem Posting sprach Klingelfee am 10.9., 21:03 eindeutig von Fußgängern, die Vorrang haben
Am 11.9. um 14:28 schreibst du, dass Kiingelfee  Radfahrer gemeint hätte.
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W_E_St

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #17 am: 11. Oktober 2013, 12:37:53 »
Gegenüber einem Läufer, der auf der Fahrbahn der Hauptallee daherkommt, besteht implizite Wartepflicht, da dieser aus dem Vertrauensgrundsatz fällt.
Wieso? Ein Läufer ist weder ein Betrunkener noch ein Kleinkind, und aufpassen, wo er hinrennt, muss er auch (er ist also weder abgelenkt noch in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt).
Wer sich als Fußgänger in Längsrichtung der Fahrbahn bewegt verhält sich offensichtlich falsch und fällt somit ebenfalls aus dem Vertrauensgrundsatz.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

coolharry

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #18 am: 11. Oktober 2013, 12:46:59 »
url=http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4137.msg103738#msg103738]In diesem Posting[/url] sprach Klingelfee am 10.9., 21:03 eindeutig von Fußgängern, die Vorrang haben
Am 11.9. um 14:28 schreibst du, dass Kiingelfee  Radfahrer gemeint hätte.

Sie haben ja auch Vorrang wenns die Zebrastreifen benutzen. Oder wie würdest du es nennen wenn du jemanden vor dir passieren lassen musst?
Der einzige Unterschied ist der, dass der Fußgänger, ähnlich einer in der Station stehenden Straßenbahn, niemals auf seinen Vorrang verzichten kann. Da ich als Fahrzeugbeweger jederzeit, bei einem Fußgängerüberweg, das passieren ermöglichen muss.
Und wie du das Kind auch nennst ich nenn es Vorrang.

Und ein Läufer in der Hauptallee Hauptfahrbahn hat wirklich nur unter dem Aspekt, das er aus dem Vertrauensgrundsatz heraus fällt, Vorrang. Obwohl man es hier nicht Vorrang nennen kann, da ich als Fahrzeugbeweger verpflichtet bin, in unklaren Verkehrssituation bzw. um ein Unglück abzuwenden, anzuhalten.

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Linie 41

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #19 am: 11. Oktober 2013, 13:36:27 »
Vorrang können prinzipiell nur Fahrzeuge haben. ;)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

uk

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2013, 13:47:57 »
Sie haben ja auch Vorrang wenns die Zebrastreifen benutzen. Oder wie würdest du es nennen wenn du jemanden vor dir passieren lassen musst?
Der einzige Unterschied ist der, dass der Fußgänger, ähnlich einer in der Station stehenden Straßenbahn, niemals auf seinen Vorrang verzichten kann. Da ich als Fahrzeugbeweger jederzeit, bei einem Fußgängerüberweg, das passieren ermöglichen muss.
Und wie du das Kind auch nennst ich nenn es Vorrang.

Und ein Läufer in der Hauptallee Hauptfahrbahn hat wirklich nur unter dem Aspekt, das er aus dem Vertrauensgrundsatz heraus fällt, Vorrang. Obwohl man es hier nicht Vorrang nennen kann, da ich als Fahrzeugbeweger verpflichtet bin, in unklaren Verkehrssituation bzw. um ein Unglück abzuwenden, anzuhalten.
Ich passier ja 2x am Tag die Kreuzung als Radfahrer. Wenn ich nicht wüsste, dass ich Nachrang gegenüber den Autos auf der Meiereistrasse hab, würde es nicht auffallen. >95% aller Autofahrer verzichten an der Stelle auf den Vorrang (selbst wenn ich als Radfahrer schon vor der Kreuzung stehe).

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #21 am: 11. Oktober 2013, 15:04:54 »
url=http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4137.msg103738#msg103738]In diesem Posting[/url] sprach Klingelfee am 10.9., 21:03 eindeutig von Fußgängern, die Vorrang haben
Am 11.9. um 14:28 schreibst du, dass Kiingelfee  Radfahrer gemeint hätte.

Sie haben ja auch Vorrang wenns die Zebrastreifen benutzen. Oder wie würdest du es nennen wenn du jemanden vor dir passieren lassen musst?

Es ging nicht um den Vorrang, sondern darum, dass Klingelfee von Fußgänger gesprochen hat und du gemeint hast, dass Klingelfee Radfahrer meinte.

ABgesehen davon: Fußgänger haben nie Vorrang, man sollte tunlichst vermeiden, das (fälschlicherweise) so zu nennen. Der Fahrzeugführer "hat nötigenfalls anzuhalten". Mir haben schon etliche Autofahrer gesagt, der Fußgänger "hat auf seinen Vorrang verzichtet" - das kommt von den allgemein verbreiteten mangelnden Kenntnissen der StVO und dem falschen Ausdruck "Vorrang"
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hema

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #22 am: 11. Oktober 2013, 15:46:21 »

Der einzige Unterschied ist der, dass der Fußgänger . . . . niemals auf seinen Vorrang verzichten kann.
Er kann sehr wohl auf sein Vorrecht verzichten, die Straße vor einem Fahrzeug zu überqueren. Z.B. indem er am Straßenrand stehen bleibt und dem Fahrzeuglenker ein entsprechendes Handzeichen gibt oder sich von der Fahrbahn wegdreht oder ein paar Schritte zurücktritt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #23 am: 11. Oktober 2013, 19:42:28 »
Der einzige, der nicht auf seinen Vorrang verzichten darf, ist der Tramwayfahrer 8)

(Zumindest in der Theorie.)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

darkweasel

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #24 am: 11. Oktober 2013, 19:51:08 »
Der einzige, der nicht auf seinen Vorrang verzichten darf, ist der Tramwayfahrer 8)

(Zumindest in der Theorie.)
wieso? Nur in Haltestellen, oder?

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #25 am: 11. Oktober 2013, 20:03:00 »

Der einzige Unterschied ist der, dass der Fußgänger . . . . niemals auf seinen Vorrang verzichten kann.
Er kann sehr wohl auf sein Vorrecht verzichten, die Straße vor einem Fahrzeug zu überqueren. Z.B. indem er am Straßenrand stehen bleibt und dem Fahrzeuglenker ein entsprechendes Handzeichen gibt oder sich von der Fahrbahn wegdreht oder ein paar Schritte zurücktritt.

Kann er nicht, weil er keinen hat. Er kann aber dem Autofahrer anzeigen, dass er die FAhrbahn nicht überqueren will, z.B. in der Form, die du gerade geschildert hast.

Hannes
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HLS

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #26 am: 11. Oktober 2013, 20:08:13 »
Der einzige, der nicht auf seinen Vorrang verzichten darf, ist der Tramwayfahrer 8)

(Zumindest in der Theorie.)
wieso? Nur in Haltestellen, oder?
Der Bimfahrer, darf nur gegenüber einer anderen Bim auf seinen Vorrang verzichten, gegenüber allen anderen, ist es ihm nicht gestattet.*

*Wenn was passiert, könnte es unangenehm für den Fahrer werden. Selbst in Haltestellen, wo die Bim vor einem Zebrastreifen steht, ist es heickel dem Fußgänger ein eindeutiges Handzeichen zu geben, da ja andere Verkehrsteilnehmer immer wieder die Bim auch links überholen, speziell die 49er Haltestelle Hochsatzengasse FR Baumgarten(Hütteldorf), ist da sehr beliebt für. Und wenn es jetzt zum Unfall kommt und der Verletzte angibt, dass der Bimfahrer ihm gedeutet hat gehen zu dürfen, könnte es, wenn eventuell nicht strafrechtliche aber zumindestens betriebsinterne Konsequenzen geben.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #27 am: 11. Oktober 2013, 20:13:50 »
StVO, § 19, Absatz 8:

Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

Und wenn es jetzt zum Unfall kommt und der Verletzte angibt, dass der Bimfahrer ihm gedeutet hat gehen zu dürfen, könnte es, wenn eventuell nicht strafrechtliche aber zumindestens betriebsinterne Konsequenzen geben.

Wo liest du das aus dem zitierten Absatz raus?


Zitat
Der Bimfahrer, darf nur gegenüber einer anderen Bim auf seinen Vorrang verzichten, gegenüber allen anderen, ist es ihm nicht gestattet.
Und wieso sollte ein Straßenbahnfahrer NICHT auf den Vorrang verzichten können?

Laut StVO ist da nix. Strab-VO wüsst ich auch nix. Betrieblich intern vielleicht?

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #28 am: 11. Oktober 2013, 20:26:01 »
Und wieso sollte ein Straßenbahnfahrer NICHT auf den Vorrang verzichten können?
Laut StVO ist da nix. Strab-VO wüsst ich auch nix. Betrieblich intern vielleicht?
Kann gut sein, dass das nur intern ist. Es steht aber immerhin in den Schulungsunterlagen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #29 am: 11. Oktober 2013, 20:27:28 »