Autor Thema: Verlängerung Linie 18 zum Stadion  (Gelesen 150393 mal)

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13er

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #30 am: 11. Oktober 2013, 20:28:25 »
Schulungsunterlagen.
Nun ja...
Eh :D ;) Man darf sich halt auf nix verlassen...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #31 am: 11. Oktober 2013, 20:44:24 »
Schulungsunterlagen.
Nun ja...
Eh :D ;) Man darf sich halt auf nix verlassen...
Deshalb schrieb ich ja, strafrechtlich wird nichts passieren aber intern könnte was folgen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #32 am: 11. Oktober 2013, 20:53:19 »
Wär dennoch interessant, worauf das fusst. Eine betriebliche Anordnung, die keiner Gesetzesmaterie zugrundeliegt?
Und was da genau drinsteht.

darkweasel

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #33 am: 11. Oktober 2013, 21:15:22 »
*Wenn was passiert, könnte es unangenehm für den Fahrer werden. Selbst in Haltestellen, wo die Bim vor einem Zebrastreifen steht, ist es heickel dem Fußgänger ein eindeutiges Handzeichen zu geben, da ja andere Verkehrsteilnehmer immer wieder die Bim auch links überholen, speziell die 49er Haltestelle Hochsatzengasse FR Baumgarten(Hütteldorf), ist da sehr beliebt für. Und wenn es jetzt zum Unfall kommt und der Verletzte angibt, dass der Bimfahrer ihm gedeutet hat gehen zu dürfen, könnte es, wenn eventuell nicht strafrechtliche aber zumindestens betriebsinterne Konsequenzen geben.
Die Situation dort kenne ich nicht, aber in solchen Situationen würde ich, egal was passiert, nur mit allerhöchster Vorsicht drübergehen oder überhaupt die Straßenbahn zuerst fahren lassen. Die Haltestelle Mühlwasserstraße ist so ein Fall, wenn man da bis 2010 aus dem 92A FR Kaisermühlen-VIC U ausgestiegen ist und in den 84A FR Schlachthausgasse U umsteigen wollte, war das Überqueren des Zebrastreifens vor dem Bus einigermaßen lebensgefährlich.

hema

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #34 am: 11. Oktober 2013, 21:18:14 »
Eine betriebliche Anordnung, die keiner Gesetzesmaterie zugrundeliegt?

Ah, die gibt es zuhauf. Man macht sich halt gern eigene "Gesetze" und schwatzt das leichtgläubigen Dienern als Dogmen auf.  ;)


Natürlich darf ein Straßenbahnfahrer jederzeit auf seinen Vorrang verzichten, das kann in vielen Fällen ja durchaus sinnvoll und vereinfachend in mancher Situation sein. Ratsam ist es allerdings, dabei sehr die Übersicht zu wahren und den anderen nicht in die "Falle" laufen zu lassen (speziell Kiinder!), denn eine Straßenbahn ist groß und unüberschaubar und was sich auf der abgewandtebn Seite grad an Gefahr anbahnt, ist aus der Sicht von Fußgängern oder Lenkern meist nicht erkennbar! 
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HLS

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #35 am: 11. Oktober 2013, 21:25:24 »
Eine betriebliche Anordnung, die keiner Gesetzesmaterie zugrundeliegt?

Ah, die gibt es zuhauf. Man macht sich halt gern eigene "Gesetze" und schwatzt das leichtgläubigen Dienern als Dogmen auf.  ;)


Natürlich darf ein Straßenbahnfahrer jederzeit auf seinen Vorrang verzichten, das kann in vielen Fällen ja durchaus sinnvoll und vereinfachend in mancher Situation sein. Ratsam ist es allerdings, dabei sehr die Übersicht zu wahren und den anderen nicht in die "Falle" laufen zu lassen (speziell Kiinder!), denn eine Straßenbahn ist groß und unüberschaubar und was sich auf der abgewandtebn Seite grad an Gefahr anbahnt, ist aus der Sicht von Fußgängern oder Lenkern meist nicht erkennbar!
Ist diese interne Vorgabe, vielleicht genau aus solchen Situationen entstanden? Denn gelehrt wird dieses nachwievor.
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hema

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #36 am: 11. Oktober 2013, 22:15:47 »
Es gibt das G'schichtl, dass vor langer Zeit ein Straßenbahner im Nachhinein abgestritten hat, ein Handzeichen gegeben zu haben, sondern dass er nur die Scheibe abgewischt hätte. Das führte dann zu einem langen Rechtsstreit. Um das in Hinkunft zu vermeiden, hat man allen nahegelegt auf jegliche Zeichen zu verzichten.


Irgendwie so wird das wohl einst entstanden sei, ob die Geschichte nun wahr ist oder nur ein Vorwand.
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HLS

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #37 am: 11. Oktober 2013, 22:20:34 »
Es gibt das G'schichtl, dass vor langer Zeit ein Straßenbahner im Nachhinein abgestritten hat, ein Handzeichen gegeben zu haben, sondern dass er nur die Scheibe abgewischt hätte. Das führte dann zu einem langen Rechtsstreit. Um das in Hinkunft zu vermeiden, hat man allen nahegelegt auf jegliche Zeichen zu verzichten.


Irgendwie so wird das wohl einst entstanden sei, ob die Geschichte nun wahr ist oder nur ein Vorwand.
Könnte durchaus dem entsprechen, denn unserer Instruktor sagte immer noch dazu: "dann sagt ihr, ihr hättet eine Fliege oder anderwärtiges verscheuchen wollen.  8)
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haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #38 am: 11. Oktober 2013, 23:24:26 »
Es gibt das G'schichtl, dass vor langer Zeit ein Straßenbahner im Nachhinein abgestritten hat, ein Handzeichen gegeben zu haben, sondern dass er nur die Scheibe abgewischt hätte. Das führte dann zu einem langen Rechtsstreit. Um das in Hinkunft zu vermeiden, hat man allen nahegelegt auf jegliche Zeichen zu verzichten.

Es kann einem Straßenbahnfahrer nicht verboten werden, auf seinen Vorrang zu verzichten. In diesem Fall müsste er in einigen Fällen die StVO übertreten, Beispiel:
 Vor ihm fahrende GArnitur hält so an, dass das Ende der Garnitur gerade über der KReuzung ist. Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.

Ich denke, dass mit dem Verbot des Verzichts auf den Vorrang Zeichen mit denen der Vorrangverzicht verdeutlicht wird, gemeint sind.

Für den Vorrangverzicht allein durch Anhalten gibt es immer jede Menge Ausreden, sei es der § 29a oder der Vertrauensgrundsatz etc.

Hannes
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E2

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #39 am: 11. Oktober 2013, 23:57:36 »
Vor ihm fahrende GArnitur hält so an, dass das Ende der Garnitur gerade über der KReuzung ist. Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.

Na, dann frisst er halt den 18/3er

Inventar

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #40 am: 12. Oktober 2013, 17:50:03 »

Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.


Ich darf dann gar nicht fahren weil ich die Kreuzung blockieren würde. Wann darfst in eine Kreuzung einfahren - wenn du sie wieder verlassen kannst oder zumindest so zum stillstand kommst das du die Kreuzung nicht blockierst.

hema

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #41 am: 12. Oktober 2013, 21:03:37 »
Das Problem ist, dass es genug Stellen gibt, wo du überhaupt nicht mehr wegkommst, wenn du wirklich warten würdest bis nach der Kreuzung 35 Meter frei sind! Allerdings hältst du dann den hinter dir stauenden Verkehr endlos auf, was ja auch nicht erlaubt ist.  :o


Aber wenn man den 18/3 wörtlich nimmt, heißt es nur, falls die Fahrzeugkolonne bis zur Kreuzung etc. zurückreicht, darf man nicht nachfahren. Das ist ja nicht der Fall, wenn nach der Querung z..B. 25 Meter frei sind!  ;)
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Inventar

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #42 am: 12. Oktober 2013, 21:42:58 »
schon richtig was du sagst Hema. Nur wir hatten mal einen ganz gscheiten in Grün. Wenn du von der Brünnerstrasse zum Jonas Platz abbiegst siehst du ned wirklich ob du genug Platz hast. Früher war, speziell vor Weihnachten, der Quelle Parkplatz immer voll und dann sind die Autos halt am Gleis gestanden und haben gewartet bis sie reinfahren können. Jetzt bist du abgebogen und hast dann gesehen das geht sich ned aus, der Beiwagen sperrt die Brünner ab. Ok Pech gehabt. Und da is dann ein Herr in Grün gestanden und hat Anzeigen geschrieben. Jeder von uns hat eine bekommen. Und wir durften zahlen.

bes

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #43 am: 12. Oktober 2013, 21:43:33 »
Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.
Ich darf dann gar nicht fahren weil ich die Kreuzung blockieren würde. Wann darfst in eine Kreuzung einfahren - wenn du sie wieder verlassen kannst oder zumindest so zum stillstand kommst das du die Kreuzung nicht blockierst.
Richtig. Und indem du stehen bleibst, verzichtest du auf den Vorrang. Ergo - siehe haidis Aussage.

coolharry

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #44 am: 14. Oktober 2013, 08:07:45 »
Wenn der Straßenbahnfahrer nicht auf seinen Vorrang verzichten will/darf, dann müsste er auf die vorausfahrende Garnitur aufschließen und die Kreuzung blockieren.
Ich darf dann gar nicht fahren weil ich die Kreuzung blockieren würde. Wann darfst in eine Kreuzung einfahren - wenn du sie wieder verlassen kannst oder zumindest so zum stillstand kommst das du die Kreuzung nicht blockierst.
Richtig. Und indem du stehen bleibst, verzichtest du auf den Vorrang. Ergo - siehe haidis Aussage.

Eine Tramway verzichtet aber durch Stillstand nicht auf ihren Vorrang. Oder bin ich da falsch informiert?
Ind der Fahrschule hab ich gelernt, das du ohne Problme vor einer Tramway fahren kannst, wenn du als Lenker eindeutig erkennen kannst, dass diese in der nächsten Minute sicher nicht weiter fahren wird (Fahrgastwechsel). Ansonsten warte die paar Sekunden bis weg is.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.