Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Gleisschäden und -bauarbeiten => Thema gestartet von: 13er am 20. Juni 2016, 19:31:48
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Neu angekündigte Maßnahmen:
27.6.-31.7.: Schottenring (Außenring) 260m Gleise + Platten (Gleistausch 8.-11.7.)
ab Mitte August: Breitenfurter Straße zwischen Wienerbergstraße und Schneiderhangasse (Gleissanierung)
Rest wie im Frühjahr präsentiert (z.B. Währinger # Nußdorfer, Wattgasse, ...)
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Bei den Häusern rund um den Bahnhof Speising habe ich gestern Abend angeschlagene Infoblätter entdeckt. Darauf steht, dass im Zeitraum von 4.7. bis 1.9. Gleisbauarbeiten in der unmittelbaren Umgebung durchgeführt werden - inklusive Arbeiten bei Nacht.
Im Bahnhof Speising wird ja schon eine Weile gewerkt, also darauf wird es sich nicht beziehen. Ich vermute, dass wirklich in der Hetzendorfer Straße etwas geschehen wird.
Weiß jemand Details, welche Arbeiten da durchgeführt werden? Schienen tauschen? Neuer Unterbau? :)
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Im Bereich vor der Remise sind seit wenigen Wochen längs der Gleise Linien aufgesprayt und seit ca. 1 Woche - wie schon gepostet - der Asphalt entlang dieser Linien geschlitzt.
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Bei den Häusern rund um den Bahnhof Speising habe ich gestern Abend angeschlagene Infoblätter entdeckt. Darauf steht, dass im Zeitraum von 4.7. bis 1.9. Gleisbauarbeiten in der unmittelbaren Umgebung durchgeführt werden - inklusive Arbeiten bei Nacht.
Im Bahnhof Speising wird ja schon eine Weile gewerkt, also darauf wird es sich nicht beziehen. Ich vermute, dass wirklich in der Hetzendorfer Straße etwas geschehen wird.
Weiß jemand Details, welche Arbeiten da durchgeführt werden? Schienen tauschen? Neuer Unterbau? :)
Wäre interessant von WEM diese Infoblätter sind -> Verursacher
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Wattgasse/Kulmgasse wurde heute schon eine provisorische Ampelanlage aufgestellt.
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Wattgasse/Kulmgasse wurde heute schon eine provisorische Ampelanlage aufgestellt.
Das wird die baustellenbedingte Umleitung der Wattgasse. Daher eine wie ich finde vollkommen notwendige Ampelanlage
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Wäre interessant von WEM diese Infoblätter sind -> Verursacher
Es steht nur "Wiener Linien" drauf, keine Details über irgendwelche Drittfirmen. :(
Aber seit gestern weiß ich, dass zumindest die Schienen getauscht werden - an der Ecke Himmelbaurgasse / Hetzendorfer Straße sind einige längere Schienenstücke aufgeschlichtet, die auf ihren Einbau warten.
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Wattgasse/Kulmgasse wurde heute schon eine provisorische Ampelanlage aufgestellt.
Du meinst wohl Hernalser Hauptstraße/Kulmgasse
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
[attach=1]
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
(Dateianhang Link)
15km/h. Wo sind wir. 1950? Warum nicht 25km/h? Das die bei fehlenden Vorsignal nicht 50 fahren wollen, okay, aber warum 15?
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
(Dateianhang Link)
15km/h. Wo sind wir. 1950? Warum nicht 25km/h? Das die bei fehlenden Vorsignal nicht 50 fahren wollen, okay, aber warum 15?
Weil das leider in der StrabVO 1999 so festgelegt wurde:
§ 64 (4) Im Sinne des § 54 Abs. 6 erforderliche Ankündigungssignale sind spätestens bis 30. Juni 2004 anzuordnen. Von Ankündigungssignalen kann bei bestehenden Anlagen an Haltestellen und Kreuzungen abgesehen werden, wenn die Annäherungsgeschwindigkeit auf 15 km/h beschränkt wird.
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
Wie ich heute bereits am Vormittag feststellen konnte. Zum drüberstreuen auch noch eine Stromstörung.
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
Und ist zudem gesetzeswidrig! :down:
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Diese Ampel bremst jede Straßenbahn aus!
Und ist zudem gesetzeswidrig! :down:
Wieso gesetzeswidrig? Bitte um Erklärung.
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95B hat den entsprechenden Absatz aus der StrabVO eh zitiert. Der 15er statt der Vorsignale kann nur bei bestehenden Anlagen verwendet werden.
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95B hat den entsprechenden Absatz aus der StrabVO eh zitiert. Der 15er statt der Vorsignale kann nur bei bestehenden Anlagen verwendet werden.
Nur das bei Baustellenampeln immer noch die STVO zählt ist dir schon bewusst. Und daher brauchst du mMn keine Vorsignale, allerdings die Beschränkung
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Diesen Samstag und Sonntag fährt der 1er über den Ost-Ring.
http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/contentView.do/pageTypeId/66526/programId/74577/contentTypeId/1001/channelId/-47186/contentId/83973 (http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/contentView.do/pageTypeId/66526/programId/74577/contentTypeId/1001/channelId/-47186/contentId/83973)
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Nur das bei Baustellenampeln immer noch die STVO zählt ist dir schon bewusst. Und daher brauchst du mMn keine Vorsignale, allerdings die Beschränkung
Deine Meinung in Ehren, aber deshalb wird die StrabVO wohl nicht ungültig! Oder? ::)
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Diesen Samstag und Sonntag fährt der 1er über den Ost-Ring.
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Warum der 1er in beiden Fahrtrichtungen das tut bleibt mir aber ein Rätsel. Den die VRT kann ja offentsichtlich fahren.
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Diesen Samstag und Sonntag fährt der 1er über den Ost-Ring.
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Warum der 1er in beiden Fahrtrichtungen das tut bleibt mir aber ein Rätsel. Den die VRT kann ja offentsichtlich fahren.
Das einzige, was ich mir erklären kann ist, dass die VRT eine wesentlich kürzere Betriebszeit und einen längeren Intervall hat. Beides hat auf die Baustelle Einfluss. Denn was nützt es mir, wenn einerseits die Züge dann immer wieder stehen, weil Baufahrzeuge im Weg sind (tagsüber) und anderseits die Bauarbeiten eine stundenweise Totalsperre in den Morgen- und Abendstunden erfordert.
Mir ist klar, das eine jede Umleitung für den Fahrgast ärgerlich ist. Nur ist es glaube ich besser, wenn es eine durchgehende Umleitung gibt, als über mehrere Tage nur eine Stundenweise.
Und eines noch Nachweg, das soll keine Entschuldigung oder Rechtfertigung sein, sondern nur eine Überlegung, wieso man sich seitens der WL so entschieden hat. Ich versteh es nämlich sonst auch nicht.
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Nur das bei Baustellenampeln immer noch die STVO zählt ist dir schon bewusst. Und daher brauchst du mMn keine Vorsignale, allerdings die Beschränkung
Deine Meinung in Ehren, aber deshalb wird die StrabVO wohl nicht ungültig! Oder? ::)
Dir sollte aber auch klar sein, dass bei Baustellen bestehende Vorschriften außer Kraft gesetzt werden können.
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Diesen Samstag und Sonntag fährt der 1er über den Ost-Ring.
http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/contentView.do/pageTypeId/66526/programId/74577/contentTypeId/1001/channelId/-47186/contentId/83973 (http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/contentView.do/pageTypeId/66526/programId/74577/contentTypeId/1001/channelId/-47186/contentId/83973)
Warum der 1er in beiden Fahrtrichtungen das tut bleibt mir aber ein Rätsel. Den die VRT kann ja offentsichtlich fahren.
Die Baumaßnahmen betreffen nur das Außengleis am Ring, daher die Umleitung der Linie 1.
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Dir sollte aber auch klar sein, dass bei Baustellen bestehende Vorschriften außer Kraft gesetzt werden können.
Ja ich weiß, wenn man telefoniert, ist auch jedes Halteverbot außer Kraft gesetzt, weil man unterm Fahren nicht telefonieren darf. Wenn man es eilig hat (oder zu haben glaubt) ist jedes Überholverbot und jede Geschwindigkeitsbeschränkung außer Kraft....
Wenn es so wäre, dann stünde das in der StraßenbahnVO oder der StVO.
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Das einzige, was ich mir erklären kann ist, dass die VRT eine wesentlich kürzere Betriebszeit und einen längeren Intervall hat. Beides hat auf die Baustelle Einfluss. Denn was nützt es mir, wenn einerseits die Züge dann immer wieder stehen, weil Baufahrzeuge im Weg sind (tagsüber) und anderseits die Bauarbeiten eine stundenweise Totalsperre in den Morgen- und Abendstunden erfordert.
Mir ist klar, das eine jede Umleitung für den Fahrgast ärgerlich ist. Nur ist es glaube ich besser, wenn es eine durchgehende Umleitung gibt, als über mehrere Tage nur eine Stundenweise.
Und eines noch Nachweg, das soll keine Entschuldigung oder Rechtfertigung sein, sondern nur eine Überlegung, wieso man sich seitens der WL so entschieden hat. Ich versteh es nämlich sonst auch nicht.
Die Baustelle ist nur am Außenring, der Innenring bleibt unangetastet!
mfG
Luki
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Dir sollte aber auch klar sein, dass bei Baustellen bestehende Vorschriften außer Kraft gesetzt werden können.
Ja ich weiß, wenn man telefoniert, ist auch jedes Halteverbot außer Kraft gesetzt, weil man unterm Fahren nicht telefonieren darf. Wenn man es eilig hat (oder zu haben glaubt) ist jedes Überholverbot und jede Geschwindigkeitsbeschränkung außer Kraft....
Wenn es so wäre, dann stünde das in der StraßenbahnVO oder der StVO.
Und wenn jemand mit weniger als der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist, ist jede Sperrlinie, Sperrfläche, usw. außer Kraft gesetzt.
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Am Schottenring tut sich endlich etwas! Wie lange war dort eine Langsamfahrstelle?
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Am Schottenring tut sich endlich etwas! Wie lange war dort eine Langsamfahrstelle?
Darum fährt auch der 1er am 9. und 10.7. über Lothringerstraße und Parkring.
mfG
Luki
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Erklärt aber immer noch nicht, warum er das in beiden Fahrtrichtungen tut?
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Erklärt aber immer noch nicht, warum er das in beiden Fahrtrichtungen tut?
Weil das sonst für noch mehr Irritationen bei den Fahrgästen gesorgt hätte. In der einen Richtung ja, in der anderen aber nein? Da ist es schon vernünftiger, in beiden Richtungen umzuleiten.
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Erklärt aber immer noch nicht, warum er das in beiden Fahrtrichtungen tut?
Weil das sonst für noch mehr Irritationen bei den Fahrgästen gesorgt hätte. In der einen Richtung ja, in der anderen aber nein? Da ist es schon vernünftiger, in beiden Richtungen umzuleiten.
Und ein weiterer Grund war die Baustelle am Morzinplatz, wo beide Richtungen betroffen waren. Hatte ja auch Auswirkung auf die VRT, die dort bis zu 10 min verhalten wurde
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und anderseits die Bauarbeiten eine stundenweise Totalsperre in den Morgen- und Abendstunden erfordert.
In den Morgenstunden wohl nicht, weils an beiden Tagen zwischen 4h und 9h Einführungsfahrten ab GTL über den Kai gab.
Übrigens sollte man das normale 1er PDF wieder mal überarbeiten, da stimmen die Zeiten der Einführungs- und Einziehfahrten nicht mehr mit dem Hafas überein.
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http://derstandard.at/2000040873452/Von-der-Bim-ins-Baustellenchaos-im-9-Bezirk
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Das trifft sich gut, genau über diese Baustelle wollte ich mich auch gerade aufregen, nur über die andere Seite! Die provisorische Haltestelle für 5/33 Richtung Friedensbrücke ist meiner Meinung nach ein SKANDAL! Statt die Haltestellentafel auf den Gehsteig zu stellen und damit gemäß StVO den MIV zu zwingen, das Überqueren zu ermöglichen, hat man mittels "Alterlaa-Steinen" und Bauzäunen eine handtuchschmale fahrbahnebene Haltestelleninsel konstruiert! ICH möchte dort definitiv nicht stehen wenn ein Zug einfährt! Das gehört aus meiner Sicht SOFORT behoben! An den Bürgerdienst für den 9. Bezirk werde ich mich auch wenden.
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http://derstandard.at/2000040873452/Von-der-Bim-ins-Baustellenchaos-im-9-Bezirk
Also ich finde die Recherche vom Standard ja genial - Seit wann gehört dieser Bereich denn zu Währing?
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http://derstandard.at/2000040873452/Von-der-Bim-ins-Baustellenchaos-im-9-Bezirk
Also ich finde die Recherche vom Standard ja genial - Seit wann gehört dieser Bereich denn zu Währing?
Die Kategorie wurde schon geändert - nur der Titel nicht. Naja, warum heißt die auch Währinger Straße! :D
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Ich habe vor einigen Tagen gesehen, dass die Haltestelle Josefstädter Straße U am äußeren Gürtel (in der Schleife) gesperrt ist, weil dort eine Baustelle ist.
Gibt es hier jemanden, der weiß, ob noch immer/bis wann? Oder jemanden, der dort regelmäßig vorbeikommt und hier schreiben kann, wenn sie wieder geöffnet ist?
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Angeblich bis Ende der Ferien ist die Josefstädter Straße gesperrt
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Vom 19. bis 22.8. wird am O-Wagen die Kreuzung Fasangasse saniert. Kein Betrieb zwischen Fasangasse und Rennweg. O umgeleitet über 18 - 71.
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Vom 19. bis 22.8. wird am O-Wagen die Kreuzung Fasangasse saniert. Kein Betrieb zwischen Fasangasse und Rennweg. O umgeleitet über 18 - 71.
Da kann aber nur Fasangasse-Gürtel gemeint sein, Fasangasse-Rennweg ist ja relativ neu.
Und falls Gürtel gemeint ist, warum kann dann der 18er fahren?
mfG
Luki
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Da kann aber nur Fasangasse-Gürtel gemeint sein, Fasangasse-Rennweg ist ja relativ neu.
Außerdem wäre sonst die angegebene Umleitung über 71 nicht möglich.
Und falls Gürtel gemeint ist, warum kann dann der 18er fahren?
Guter Frage! Vermutlich kann auch er dort nicht fahren und es wurde nur vergessen, dieses unbedeutende Detail zu erwähnen. ;)
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Da kann aber nur Fasangasse-Gürtel gemeint sein, Fasangasse-Rennweg ist ja relativ neu.
Kein Betrieb in der Fasangasse zwischen Hst. Fasangasse und Hst. S Rennweg - so besser? ;)
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Und falls Gürtel gemeint ist, warum kann dann der 18er fahren?
Guter Frage! Vermutlich kann auch er dort nicht fahren und es wurde nur vergessen, dieses unbedeutende Detail zu erwähnen. ;)
Könnte der 18er nicht fahren, wäre auch die Umleitung des O-Wagens nicht möglich. Also keine Sorge: Der 18er wird fahren.
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Beim Schottentor (Innenring) war wochenlang der Aufgang zur BIM gesperrt. Jetzt nach Wiedereröffnung reparieren sie die Rolltreppe nach unten. Baustelllenkoordinator? Logistik oder gemeinsame Planung aller Firmen - wenn auch etwas aufwändiger (mit Abdeckung) ? Nein, Passanten sind egal. Gehe davon aus, daß im Anschluß noch die aufwärtsführende Rolltreppe saniert wird.
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Beim Schottentor (Innenring) war wochenlang der Aufgang zur BIM gesperrt. Jetzt nach Wiedereröffnung reparieren sie die Rolltreppe nach unten. Baustelllenkoordinator? Logistik oder gemeinsame Planung aller Firmen - wenn auch etwas aufwändiger (mit Abdeckung) ? Nein, Passanten sind egal. Gehe davon aus, daß im Anschluß noch die aufwärtsführende Rolltreppe saniert wird.
Kannst du mir dazu zwei Fragen beantworten:
Konnten die Rolltreppen während der anderen Bauarbeiten bearbeitet werden? Wenn ja, woher weißt du, dass die nicht schon während der Sanierung des Aufgangs begonnen haben? Die Rolltreppe war nämlich am ersten Tag der Wiedereröffnung in Bearbeitung.
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@mike 1163:
zu 1: Habe ich in meinem Statement gesagt: es ist nur eine Frage der Logistik und der finanziellen Mehrkosten für Abdeckungen etc.
zu 2: Bin nach der "Wiedereröffnung" mit der Rolltreppe gefahren und habe mich gewundert, daß sie nicht gleich mitgemacht (gereinigt, saniert) wurde, so dreckig, wie sie war. (PS: Öfters gehe ich zum Leupold Mittagessen, daher kann ich darüber reden)
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Am 12.8. (Freitag) von ca. 20 Uhr bis BS: Gleisbauarbeiten am 25er/26er. SEV 25E zwischen S+U Floridsdorf und U Kagran.
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Am 12.8. (Freitag) von ca. 20 Uhr bis BS: Gleisbauarbeiten am 25er/26er. SEV 25E zwischen S+U Floridsdorf und U Kagran.
Zwischen Josef-Baumann-Gasse und Floridsdorf wären diese echt sehr notwendig!
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Die Straßenbahn bleibt diesmal großteils von Sperren und Umleitungen verschont. >> http://wien.orf.at/news/stories/2789669/
LG t12700
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Die Straßenbahn bleibt diesmal großteils von Sperren und Umleitungen verschont. >> http://wien.orf.at/news/stories/2789669/
LG t12700
Top-aktuell... Sensengasse ist seit einigen Wochen fertig (Erneuerung der Randsteine bei der Fahrbahnaufdoppelung) und Nußdorfer Straße auch, gebaut wird nur mehr am 5er-Gleis in der Spitalgasse im Haltestellenbereich.
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Die Straßenbahn bleibt diesmal großteils von Sperren und Umleitungen verschont. >> http://wien.orf.at/news/stories/2789669/
LG t12700
Und wie viele Autofahrer werden in der Gleisbaustelle Breitenfurter Straße landen ?
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Die Straßenbahn bleibt diesmal großteils von Sperren und Umleitungen verschont. >> http://wien.orf.at/news/stories/2789669/
LG t12700
Und wie viele Autofahrer werden in der Gleisbaustelle Breitenfurter Straße landen ?
Darauf bin ich schon gespannt...
Ich arbeite gleich daneben - vielleicht kann ich ja das eine oder andere Foto beisteuern ;D ;D ;D
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Das trifft sich gut, genau über diese Baustelle wollte ich mich auch gerade aufregen, nur über die andere Seite! Die provisorische Haltestelle für 5/33 Richtung Friedensbrücke ist meiner Meinung nach ein SKANDAL! Statt die Haltestellentafel auf den Gehsteig zu stellen und damit gemäß StVO den MIV zu zwingen, das Überqueren zu ermöglichen, hat man mittels "Alterlaa-Steinen" und Bauzäunen eine handtuchschmale fahrbahnebene Haltestelleninsel konstruiert! ICH möchte dort definitiv nicht stehen wenn ein Zug einfährt! Das gehört aus meiner Sicht SOFORT behoben! An den Bürgerdienst für den 9. Bezirk werde ich mich auch wenden.
In einem Rechtsforum wurde einmal diskutiert, ob die entsprechende Bestimmung des §17Abs 2 StVO ...
Der Lenker eines Fahrzeuges darf an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Schienenersatzverkehrs oder des Kraftfahrlinienverkehrs auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom Schienenfahrzeug oder Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten.
.. nicht auch bei Vorhandensein einer Haltestelleninsel anzuwenden ist. Immerhin fährt man ja auch bei Vorhandensein einer Haltestelleninsel an einem Fahrzeug an der zum Aussteigen bestimmten Seite vorbei.
Juristen werden bei der Auslegung der Frage unter anderem zu diskutieren, was der Zweck dieser Vorschrift ist und wie dieser Zweck erreicht werden kann.
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Dieser Wortlaut wurde wohl entwickelt, als Haltestelleninseln praktisch noch nicht existent waren. Es hat sich eben bislang niemand bemüßigt gefühlt (woher kennen wir solche Vorgangsweisen wohl? :ugvm: ), ihn anzupassen. Implizit steht durchaus drinnen, dass sich das nur auf insellose Haltestellen beziehen kann ("in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand"). Es müsste halt einmal ausjudiziert werden, was aber wiederum eines entsprechenden Anlasses (= Unfall) bedarf.
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Das trifft sich gut, genau über diese Baustelle wollte ich mich auch gerade aufregen, nur über die andere Seite! Die provisorische Haltestelle für 5/33 Richtung Friedensbrücke ist meiner Meinung nach ein SKANDAL! Statt die Haltestellentafel auf den Gehsteig zu stellen und damit gemäß StVO den MIV zu zwingen, das Überqueren zu ermöglichen, hat man mittels "Alterlaa-Steinen" und Bauzäunen eine handtuchschmale fahrbahnebene Haltestelleninsel konstruiert! ICH möchte dort definitiv nicht stehen wenn ein Zug einfährt! Das gehört aus meiner Sicht SOFORT behoben! An den Bürgerdienst für den 9. Bezirk werde ich mich auch wenden.
Wieso man dort nicht einfach aus alten Großflächenplatten eine provisorische Haltestelleninsel errichtet hat, verstehe ich auch nicht ganz.
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.. nicht auch bei Vorhandensein einer Haltestelleninsel anzuwenden ist. Immerhin fährt man ja auch bei Vorhandensein einer Haltestelleninsel an einem Fahrzeug an der zum Aussteigen bestimmten Seite vorbei.
Das ist natürlich auch bei einer Haltestellen Insel anzuwenden. Nur sind sehr schmale, den Anforderungen unpassende, Haltestelleninsel selten.
Und bei der zitierten handelt es sich um eine provisorische Haltestelle kurz vor einem Baustellenbereich. Ausserdem sagt die STVO auch an anderen Stellen, dass man bei unklaren verhältnissen anzuhalten hat. Sprich steht dort eine Tram und es befinden sich Menschen auf der Fahrbahn hast anzuhalten.
Danach darfst du vorsichtig weiter fahren. Schließlich steht der Schutz von Leben auch in der STVO an erster Stelle. Das vergessen nur immer einige.
Es müsste halt einmal ausjudiziert werden, was aber wiederum eines entsprechenden Anlasses (= Unfall) bedarf.
Die Polizei schreibt bei der Unfallaufnahme, einfach "im Haltestellenbereich". Das da vielleicht der Porsche Cayenne fahrende Staranwalt da vielleicht vor Gericht zieht ändert nichts an der Tatsache das es eine unklare Situation war. Man muss nicht immer alles bis ins kleinste Detail ausformulieren. Meiner Meinung nach.
Wieso man dort nicht einfach aus alten Großflächenplatten eine provisorische Haltestelleninsel errichtet hat, verstehe ich auch nicht ganz.
Wohl wegen einer Barriefreiheit. Oder man hatte keine windkanalgetesteten Großflächenplatten mit blinden Piktogrammen und Auffahrtsrampe.
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Wieso man dort nicht einfach aus alten Großflächenplatten eine provisorische Haltestelleninsel errichtet hat, verstehe ich auch nicht ganz.
Wohl wegen einer Barriefreiheit. Oder man hatte keine windkanalgetesteten Großflächenplatten mit blinden Piktogrammen und Auffahrtsrampe.
Was man jetzt dort hat, hat auch keine Blindenpiktogramme und ist noch weit weniger barrierefrei als es eine Insel aus Großflächenplatten jemals sein könnte. Eine kleine Rampe aus Bitumen herzustellen, damit auch Rollstuhlfahrer die Insel benutzen können, wäre auch keine große Sache gewesen.
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Man muss nicht immer alles bis ins kleinste Detail ausformulieren. Meiner Meinung nach.
Doch, denn unsere Rechtsordnung fußt zu einem guten Teil genau darauf. Deshalb gibt es umfangreiche Kataloge, in denen man nach früheren Gerichtsentscheidungen suchen kann.
mit blinden Piktogrammen
Was ist ein blindes Piktogramm? ???
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mit blinden Piktogrammen
Was ist ein blindes Piktogramm? ???
Eines das nichts sieht >:D. Der letzte Satz, in meinem vorherigen Posting, war nicht ganz ernst gemeint.
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Implizit steht durchaus drinnen, dass sich das nur auf insellose Haltestellen beziehen kann ("in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand").
Haltestelleninseln und Aufdoppelungen sind (nur) Einsteighilfen, also gelten dort keine besonderen Regelungen. Auch gilt eine Verkehrsinsel nicht als Fahrbahnrand, daher darf man ja entlang einer Haltestelleninsel nicht parken, selbst wenn dort keine Halteverbotstafeln stehen Anders ist das bei Haltestellen auf Fahrbahnteilern oder Haltestellen an einem eigenen Bahnkörper! Vom Gehsteig auf eine Insel darf man auch an jeder Stelle rübergehen, nicht nur beim Zebrastreifen oder an Häuserkanten, allerdings nur von der "richtigen" Seite und wenn eine Straßenbahn in den Haltestellenbereich eingefahren ist, eigentlich auch bei Rot, sofern man nicht ausdrücklich den Zebrastreifen benützt. Ausgenommen natürlich jene Fälle., wo auf der Insel ein Absperrgitter montiert ist, Gitter dürfen ja nicht durch- oder überstiegen werden.
Dass dies im Anlassfall betroffene Autofahrer und ihre Anwälte anders sehen bzw. darstellen, liegt in der Natur der Sache.
Deshalb gibt es umfangreiche Kataloge, in denen man nach früheren Gerichtsentscheidungen suchen kann.
Frühere Entscheide sind aber de jure nicht für neue Urteile bindend, da es bei uns kein Präzedenzrecht gibt. Dass die gelebte Realität am Gericht anders ausschaut, ist eine andere Sache. Da weicht wohl kein Richter von einem früheren Entscheid ab, da ihm das nur Scherereien mit den Kollegen bringt und Mehrarbeit, weil ihm der Oberste sein "falsches" Urteil mit ziemlicher Sicherheit zurückhaut.
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Haltestelleninseln und Aufdoppelungen sind (nur) Einsteighilfen, also gelten dort keine besonderen Regelungen. Auch gilt eine Verkehrsinsel nicht als Fahrbahnrand, daher darf man ja entlang einer Haltestelleninsel nicht parken, selbst wenn dort keine Halteverbotstafeln stehen Anders ist das bei Haltestellen auf Fahrbahnteilern oder Haltestellen an einem eigenen Bahnkörper! Vom Gehsteig auf eine Insel darf man auch an jeder Stelle rübergehen, nicht nur beim Zebrastreifen oder an Häuserkanten, allerdings nur von der "richtigen" Seite und wenn eine Straßenbahn in den Haltestellenbereich eingefahren ist, eigentlich auch bei Rot, sofern man nicht ausdrücklich den Zebrastreifen benützt.
Da gibts den
§ 76 (7) Fußgänger dürfen jedoch ungeachtet der Bestimmungen des Abs. 6 (Anmerkung Haidi: Betrifft die 25 m zu Zebrastreifen oder Unterführungen) die Fahrbahn auf kürzestem Wege überqueren, um eine Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen, wenn der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird.
der das einschränkt.
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Da gibts den
§ 76 (7) Fußgänger dürfen jedoch ungeachtet der Bestimmungen des Abs. 6 (Anmerkung Haidi: Betrifft die 25 m zu Zebrastreifen oder Unterführungen) die Fahrbahn auf kürzestem Wege überqueren, um eine Haltestelleninsel zu erreichen oder zu verlassen, wenn der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird.
der das einschränkt.
Ja eben. Geregelt wird ja nur der Übergang!
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Der 76(7) sagt, dass Fußgänger die Fahrbahn zwischen Gehsteig und Haltestelleninsel auch dann queren dürfen, wenn ein Fußgängerübergang oder eine Unterführung weniger als 25 m entfernt ist - außer die Haltestelleninsel ist (innerhalb dieser 25m) über einen geregelten Übergang zu erreichen. Bei den üblichen Haltestelleninseln in Wien braucht man da nur ein paar Meter von der Ampel weggehen und schon ist man 25 m weit weg.
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E1 4792 + c4 1319 durchfahren gestern am Vormittag die Baustelle Währinger Str./Spitalgasse
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Top-aktuell... Sensengasse ist seit einigen Wochen fertig
Das stimmt so nicht. Der Tausch der Randsteine der Aufdoppelung ist zwar abgeschlossen, aber aktuell sind in der hinteren Haltestelle die Großfeldplatten entfernt.
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Morgen ab 20.00 Uhr Bauarbeiten in der Donaufelder Straße!
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Die Sperren in der Donaufelder Str. sind doch schon jährlich, warum nicht gleich das ganze Stück in einen durch als nur herumflicken.
MFG 17er
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Reges Treiben auf der Gleisbaustelle Wattgasse. E1 4844 + c4 1357 bahnen sich heute Vormittags ihren Weg durch das Gewirr