Mich würde wirklich mal interessieren, wie groß die Macht der Bezirke hinsichtlich der Ermöglichung und Verhinderung von neuen Straßenbahnstrecken tatsächlich ist. Kann ein einzelner Bezirk ein Projekt wie den 13er allein zu Fall bringen? Reicht es da schon, wenn der BV dagegen ist oder ist eine Abstimmung der Bezirksvertretung erforderlich? Wenn irgendeiner dieser Punkte zutreffen sollte: Warum zählte das Votum der Bezirksvertretung der Inneren Stadt gegen das Verbindungsgleis in der Reichsratsstraße nichts? War's dafür schon zu spät oder war der Umstand ausschlaggebend, dass es sich nur um eine Betriebsstrecke handelt?