Deshalb gibt es die Vorschrift, dass alle Vereinigungsweichen, die ein Zug stellt wieder frei gefahren werden müssen . . . .
Das ist keine Vorschrift, sondern eine interne Anordnung an einigen Stellen, wo "kritische" Weichen liegen. Also Weichen, die schon so desolat sind, dass es immer wieder zu Entgleisungen kam, die aber aus Spargründen seit Jahren nicht getauscht werden (obwohl längst überfälig). Solche Entgleisungen "gehören" eigentlich der Geschäftsführung wegen grober Fahrlässigkeit.
Solch Anweisungen (verpflichtend freifahren) gbt es z.B. für Weichen am Bahnhof Favoriten und alle am Vorkopf in Speising.
Per Vorschrift freigefahren müssen gefederte Weichen, falls sie nicht in der offenen Richtung befahren werden, weil die ja hinter jedem Rad zurückspringen.