Ja, wird aufgezeichnet, aber nur verwendet, wenn es gegen einen Kleinen geht, den man eh schon am Kieker hat und der zu seinem Leidwesen nirgends protegiert wird, weil er niemand kennt und kein guter Roter ist. Eigentlich müsste
jede Rotfahrt der Behörde (MA64, Verkehrsministerium) gemeldet werden, was man aber rnormalerweise unterlässt.
Früher gab es da ja sogar die berühmten lauten Alarmglocken.