Das heißt, die Oldtimer dürfen wieder dort abbiegen, jedoch nur mit beschränkter Geschwindigkeit, wenn ich das richtig verstehe.
Richtig. Interessant übrigens, dass die Typen A, B, F, T
1, T
2 und L
(4) nicht angeführt sind. Ich weiß schon, die haben einen Achsabstand von 3000/3300mm, aber ich hätte doch angenommen, dass auch diese Typen von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen sind. Das Fahrverbot galt jedenfalls auch für diese Typen.