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Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
Bus:
Finde ich eine gute Idee, weil oft ist die Grauzone recht unklar.
https://www.heute.at/s/wer-durch-blaue-zone-geht-zahlt-105-euro-strafe-120139791
Nulltarif:
Würde ich nicht Grauzone nennen, sondern Ignoranz der "nicht-Fahrgäste".
Aber die WiLi revanchieren sich mit (widerrechtlichen) Kontrollen außerhalb der Sperren (erlebt in Michelbeuern und Landstraße Aufgang von der U4).
Ferry:
--- Zitat von: Nulltarif am 27. Oktober 2025, 15:19:11 ---Würde ich nicht Grauzone nennen, sondern Ignoranz der "nicht-Fahrgäste".
Aber die WiLi revanchieren sich mit (widerrechtlichen) Kontrollen außerhalb der Sperren (erlebt in Michelbeuern und Landstraße Aufgang von der U4).
--- Ende Zitat ---
Diese Diskussion hatten wir vor Jahren schon einmal. Damals ging es darum, ob es rechtens sei, die U3-Station Volkstheater ohne Fahrschein zu betreten, nur um unterirdisch vom Ring zur Zweierlinie zu kommen. Damals hieß es, dass sei legitim, denn es könne im Falle einer Kontrolle die Absicht, die U-Bahn zu benutzen, von den Kontrolloren ja nicht nachgewiesen werden. Daher: im Zweifel für den Angeklagten.
Interessant, dass sich diese Ansicht durch Anbringen einer blauen Linie jetzt scheinbar umgekehrt hat. Mal schauen, ob das Beispiel Schule macht.
haidi:
--- Zitat von: Bus am 27. Oktober 2025, 12:57:47 ---Finde ich eine gute Idee, weil oft ist die Grauzone recht unklar.
https://www.heute.at/s/wer-durch-blaue-zone-geht-zahlt-105-euro-strafe-120139791
--- Ende Zitat ---
Wenn man nicht zahlt, gibts eine Anzeige beim Magistrat und da geht es darum, ob man das Verkehrsmittel benutzt hat.
Ich empfehle den Kontrollorganen nicht zu behaupten, dass er die beanstandete Person von Bahnsteig kommen gesehen hat. Wenn man gleichzeitig Video aufgenommen hat, ist gleich eine falsche Beschuldigung drin mit allen Konsequenzen, die wird aber nach StGB behandelt.
Ich bin immer wieder durch die Station Erdberg gegangen, weil das der schnellste und angenehmste Weg war. Ich hab an der Sperre einen Kaszettel entwertet und damit nachgewiesen, dass ich die Ubahn nicht benutzt habe.
MK:
In den Beförderungsbedingungen ist die Rede von einer "zusätzlichen Beförderungsgebühr". Warum sollte man die zahlen, wenn man gar nicht befördert wird? Eine Verwaltungsübertretung können sie einem dann auch nicht anhängen, weil im Gesetz explizit steht: "sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft". (Artikel III EGVG)
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