Mit dem Hilfschalthebel darf man eh nur max. 25 km/h fahren. Gilt auch für die Sonderfälle, wo ein Begleiter drauf ist und daher Fahrgäste mitgenommen werden dürfen bzw. müssen, also z.B. mit der Blauen. Tritt so eine Störung in der Ustrab auf freier Tunnelstrecke auf, musst du die Fahrgäste sogar bis zur nächsten Haltestelle mitnehmen, das muss man immer, soweit ein Zug noch fahrfähig ist. Die Geschwindigkeit kannst da ja dementsprechend herabsetzen, wenn du Bedenken hast. Selbst bei plötzlichem Ausfall des Fahrstroms sollst du ja in der Ustrab versuchen die nächste Haltestelle mit Schwung zu erreichen und nicht anzuhalten, wie an der Oberfläche üblich. Gilt auch für Rauch im Fahrzeug oder andere erkannte Probleme (z.B. Erkrankung eines Fahrgastes, Raufhandel oder ein technisches Problem, bei dem sich der Zug nicht automatisch einbremst).
Wenn du an einer gefährlichen Straßenstelle hundert Meter vor der nächsten Haltestelle stehst, ist es wohl allemal sicherer und vernünftiger die Fahrgäste erst dort aussteigen* zu lassen, das erspart auch das umständliche Nachfragen bei der BI um Erlaubnis zum Aussteigen auf freier Strecke. Meist ist ja auch nur ein kleiner Fehler schuld am Ausfall der Geamatic, der sich in der Haltestelle leichter auffinden lässt, als mitten auf einer großen Kreuzung. Besonders "lustig" wenn der Fahrer dann den nachgelaufenen Fahrgästen mitteilt, dass sie jetzt wieder einsteigen können.
*) Das muss man ja nicht an die große Glocke hängen und etwa in der Betriebsmeldung extra anführen! Und wenn du im Rahmen der Vernunft im Sinne der größeren Sicherheit gehandelt hast, könnte dir nur ein großer Sturkopf das vorwerfen, so er das überhaupt mitkriegt.