Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht

Warum Unterschied: Lichtzeichen (Schienenverkehr) zu Ampel (Straßenverkehr)?

<< < (2/8) > >>

Katana:
Was aber noch zu klären ist, ist der Unterschied zwischen "finster" und "grün". Meiner Meinung nach lässt er sich anhand der Straßenkreuzung gut erklären. "Grün" gilt lt. StVO §38 (4) als "Freie Fahrt", zumindest für Geradeausfahrende. Bei "grün" braucht man, im Gegensatz zu "finster", nicht auf sonstige Vorrangregeln (z.B. Rechtskommende) achten, ausgenommen auf Einsatzfahrzeuge.

gibsea106:
Danke für Eure Antworten.


--- Zitat von: hema am 16. März 2022, 15:18:09 ---..., auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist!
--- Ende Zitat ---
Genau.


--- Zitat von: Katana am 16. März 2022, 18:17:46 ---..., ist der Unterschied zwischen "finster" und "grün".
--- Ende Zitat ---
Und deshalb darf ein Bahnübergang vermutlich kein "grün" zeigen.

Zu meiner Ausgangsfrage nach der "Historie"; Ich seh das nun so:
Zu Beginn des Bahnverkehrs waren nur Fuhrwerke, Pferde, Fußgänger usw. unterwegs und die Eisenbahn hatte immer Vorrang.
Und somit ist das auch mit den ersten KFZ so geblieben.
Danke, habe es verstanden.


Theoretische Abhilfe, damit unaufmerksame KFZ-Lenker nicht allzuoft auf Bahnübergängen verunfallen:
Damit der Straßenverkehr ein "Grün" auf Bahnübergängen bekommt müßten die Schienenfahrzeuge ein Lichtsignal mit korrespondierendem "Rot" bekommen.
Eher nix für die Praxis.


Ich habe diese Thema übrigens aufgrund des heutigen (16.3.22) KFZ-Unfalls am Bahnübergang der WLB in Möllersdorf/Traiskirchen eröffnet.
Wohne ums Eck (Eigenheimsiedlung/Blumensiedlung); gibt alle 10 Jahre einen tödlichen Unfall hier.
Und frage mich, was man besser machen kann.
Unfallursache war bisher immer "Unachtsamkeit" der KFZ-Lenker.

Verwirrend sind für mich die Ampelanlagen der 2 Fahrspuren aus Richtung Gumpoldskirchen kommend.
Aus welcher Richtung das heute verunfallte KFZ kam weiß ich nicht.
Hat jemand nähere Infos?


LG Martin

Katana:

--- Zitat von: gibsea106 am 16. März 2022, 19:38:50 ---Zu meiner Ausgangsfrage nach der "Historie"; Ich seh das nun so:
Zu Beginn des Bahnverkehrs waren nur Fuhrwerke, Pferde, Fußgänger usw. unterwegs und die Eisenbahn hatte immer Vorrang.
Und somit ist das auch mit den ersten KFZ so geblieben.
Danke, habe es verstanden.

--- Ende Zitat ---
Es ist nicht deshalb so, weil es immer so war, sondern weil sie wegen der Bremswege zwangsweise Vorrang haben muss. Andernfalls müsste sie bei jedem Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit fahren.


--- Zitat von: gibsea106 am 16. März 2022, 19:38:50 ---Theoretische Abhilfe, damit unaufmerksame KFZ-Lenker nicht allzuoft auf Bahnübergängen verunfallen:
Damit der Straßenverkehr ein "Grün" auf Bahnübergängen bekommt müßten die Schienenfahrzeuge ein Lichtsignal mit korrespondierendem "Rot" bekommen.
Eher nix für die Praxis.

--- Ende Zitat ---
Wieso soll ein Grün für die Autos das Missachten des Rot reduzieren?

Klingelfee:

--- Zitat von: Katana am 16. März 2022, 19:49:32 ---
Wieso soll ein Grün für die Autos das Missachten des Rot reduzieren?

--- Ende Zitat ---

Du musst es umgekehrt sehen

Viele Autofahrer verlassen sich bei Grün darauf, das von der Seite nichts kommt. Und dies kann bei einer Eisenbahnkreuzung tödlich sein.

95B:

--- Zitat von: Katana am 16. März 2022, 19:49:32 ---
--- Zitat von: gibsea106 am 16. März 2022, 19:38:50 ---Zu meiner Ausgangsfrage nach der "Historie"; Ich seh das nun so:
Zu Beginn des Bahnverkehrs waren nur Fuhrwerke, Pferde, Fußgänger usw. unterwegs und die Eisenbahn hatte immer Vorrang.
Und somit ist das auch mit den ersten KFZ so geblieben.
Danke, habe es verstanden.

--- Ende Zitat ---
Es ist nicht deshalb so, weil es immer so war, sondern weil sie wegen der Bremswege zwangsweise Vorrang haben muss. Andernfalls müsste sie bei jedem Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

--- Ende Zitat ---

Eisenbahnen fahren nicht auf Sicht (außer in Ausnahmefällen, das ist aber alles in den Vorschriften geregelt und für Nichteisenbahner bedeutungslos).

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln