Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht

Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen

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Nussdorf:

--- Zitat von: hema am 10. Oktober 2023, 00:27:58 ---Dann sag uns doch, welche Gesetze! Wir wollen auch teilhaben am Wissen.   :lamp:

--- Ende Zitat ---
Was sich seither (mehrfach) massiv geändert hat und auch einschlägig ist, ist das Vergaberecht. Dieses regelt, welche formalen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhalten sind, und aus diesem ergibt sich auch, unter welchen Bedingungen nachträgliche Änderungen (Erweiterungen) möglich sind. Für Details bitte Experten fragen.

Katana:
Selbst wenn sich die Gesetzeslage nicht geändert haben sollte, kann sich die Auslegung durch die handelnden Personen geändert haben. Z.B. weil Person/Abteilung A die Person/Abteilung B darauf hinweist, dass sie in einem Graubereich agiert.


Nachtrag:

--- Zitat von: Bimdose am 08. Oktober 2023, 18:35:27 ---... vertraglich geregelte Betriebspflicht ...

--- Ende Zitat ---
Ich habe bei ris.bka.gv.at eine Suche im Bundesrecht hinsichtlich des Schlagworts "Betriebspflicht" gemacht. Ergebnis: Das Schlagwort taucht in einem Dutzend Gesetzen auf, u.a. im Glücksspielgesetz, im Kraftfahrliniengesetz und im Luftfahrtgesetz. Aber weder im Eisenbahngesetz noch in der Straßenbahnverordnung. Also kann sie nur vertraglich zwischen dem Konzessionsgeber und dem Konzessionsnehmer (in der Gastronomie zwischen Verpächter und Pächter) vereinbart sein. Aber ob ein passionierter Wirtshausgänger den Pächter seines Lieblingswirtshauses auf Betriebspflicht verklagen kann?

haidi:
Da gibt es oder gab es im Bereich Wien (Höhenstraße?) eine Buslinie, auf der einmal im Jahr ein Kurs fährt/fuhr, damit die Konzession nicht verfällt/verfiel.

Katana:

--- Zitat von: haidi am 11. Oktober 2023, 00:44:05 ---Da gibt es oder gab es im Bereich Wien (Höhenstraße?) eine Buslinie, auf der einmal im Jahr ein Kurs fährt/fuhr, damit die Konzession nicht verfällt/verfiel.

--- Ende Zitat ---
Da ich davon gehört habe, habe ich das Kraftfahrliniengesetz erwähnt.

Klingelfee:
Und zwischen Bus und Bim gibt es bei der Konzession noch einen großen Unterschied.

Bim (und auch Eisenbahn) haben eine Konzession für die Strecke)

Bus hat eine Konzession für die Linie.

Bedeutet, werden bei der Straßenbahn Streckenäste zwischen den Linien getauscht, so kann das einfach passieren.

Beim Bus müssen dann bei beiden Linien die Konzession geändert/ oder gar neu ausgeschrieben werden.

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