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Vorrang Frage

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Klingelfee:

--- Zitat von: haidi am 17. April 2024, 15:45:35 ---Was ist mit 9.6, Nebenfahrbahn, einordnen in den Fließverkehr, dann haben auch die Fahrzeuge Richtung Norden auch Vorrang.

--- Ende Zitat ---

Nur da die Straße entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, gibt sie nicht als Nebenfahrbahn

Sonderwagen:
Bei der Schleifenausfahrt hängt ein Permissivsignal wegen den Vorrang habenden Fahrzeugen aus der Dornbacher Straße.

hema:
2er und 10er haben Vorrang bzw. Vorfahrt, auch wenn es keiner einsehen wird.  ;)

benkda01:

--- Zitat von: nord22 am 17. April 2024, 13:53:16 ---Es gilt der § 19.1 der StVO; somit hat ein rechtsabbiegendes Fahrzeug (PKW o. a.) Vorrang vor der linksabbiegenden Straßenbahn.

--- Ende Zitat ---
Du meinst Abs. 5, aber der § 19 ist sowieso nur anwendbar, wenn die Ampelanlage ausgefallen oder auf "Gelbblinken" geschaltet ist! Ansonsten gilt hier für die nach Ampeln fahrenden Verkehrsteilnehmer der § 38 Abs. 4 StVO.



--- Zitat von: contra am 17. April 2024, 14:30:16 ---Ist das nicht der §19.5?

--- Ende Zitat ---
Ja, er meinte § 19 Abs. 5.



--- Zitat von: petestoeb am 17. April 2024, 14:47:45 ---Nein, der gilt nur bei Fahrzeugen in gleicher Richtung zu.

--- Ende Zitat ---
Doch. § 19 Abs. 1 ist die Rechtsregel. ;)



--- Zitat von: Sonderwagen am 17. April 2024, 16:19:11 ---Bei der Schleifenausfahrt hängt ein Permissivsignal wegen den Vorrang habenden Fahrzeugen aus der Dornbacher Straße.

--- Ende Zitat ---
Die Sache mit dem Signal Permissivfahrt ist sowieso ein bisschen seltsam. Nach der Definition in der StrabVO bedeutet es, dass die Fahrt unter Achtung der Vorrangregeln nach § 19 erlaubt ist. Nur gilt an dieser geregelten Kreuzung im Normalfall der § 19 gar nicht... Gemeint ist mit dem Signal in diesem Fall sinngemäß wohl "ja, du hast zwar ein Frei zeigendes Straßenbahn-Fahrsignal, aber Achtung, der Gegenverkehr hat Grün – tu also so, als würdest du nicht nach Straßenbahn-Fahrsignalen, sondern nach StVO-Lichtsignalen fahren".

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