Und die Anrainer brauchen auch kein Auto (oder Motorrad) wenn sie die Straßenbahn vor der Haustür haben.
Sofern das auch für das andere Ende ihres Weges gilt.
Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Aufbewahrungsmöglichkeiten für private Gegenstände zur Verfügung zu stellen.
Jeder Kfz-Besitzer bezahlt Steuer für die Benützung der Straßen, heutzutage dürfte das die Motorbezogene Versicherungssteuer sein. Die zahlt er auch dann, wenn er keinen km fährt.
Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Aufbewahrungsmöglichkeiten für private Gegenstände zur Verfügung zu stellen.
Demzufolge dürfte es aber auch keine Fahrradbügel im öffentlichen Raum geben. Denn an diesen werden ja auch private Gegenstände - tw. sogar schon ewig vorsichhinrostend - befestigt.
Sicher. Allerdings nehmen Radabstellmöglichkeiten viel weniger Platz ein (1 Pkw-Stellplatz = 5 Bügel = 10 Fahrrad-Abstellplätze) und erlauben auch bei Nutzung Querenden auch einen Überblick über das Verkehrsgeschehen (während selbst ich als >1,80 m großer Mann inzwischen über viele Autos nicht mehr drüberschauen kann). Vor allem: Angesichts der großen Vorteile eines großen Radfahranteils auch für die Gesellschaft (Emissionsfreiheit, Bewegung, ...) könnte das eben eine bewusste Förderung des Radverkehrs sein.
Und? Wenn man der Argumentation von 95B folgt, ist es irrelevant, wie voluminös die Privatgegenstände sind. Und fürs Kfz werden Steuern fällig, fürs Fahrrad aber nicht.
Rotlichtfahrer sind Rotlichtfahrer, egal ob am hellichten Tag oder in tiefster Nacht.
Dann scherzerlt man halt.
Bitte um Erklärung des mir unbekannten Wortes.
Bitte dieses ganze unnöige Geplänkel der Schrebergarten-Juristen in den Small-Talk - oder sonstwohin - zu verschieben.
Sei nicht so empfindlich, das ist doch in Relation zu anderen OT-Geplänkeln harmlos. Und wenn schon verschieben, dann
hierhin.