Autor Thema: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...  (Gelesen 28526 mal)

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T1

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #30 am: 21. Januar 2019, 20:38:46 »
Jedes Kind lernt aber auch, dass man vor dem Begehen eines Zebrastreifens links und rechts schauen soll - speziell, wenn es keine Ampel gibt. Und dass man, wenn man Gleise quert, ganz besonders genau schauen und eine Straßenbahn immer zuerst fahren lassen soll. Zumindest meine Kinder haben das so gelernt.
Den meisten ist diese Ausnahme unbekannt, auch ich bin erst durch das Forum drauf gekommen.
Man müsste es halt auch kommunizieren.

In Prag beispielsweise pickt dieser Hinweis auf/in den Straßenbahnen und ist auf die Rückseite der Tickets gedruckt. Bei uns ist natürlich die böse Straßenbahn Schuld ::)

aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #31 am: 21. Januar 2019, 22:01:56 »
Das dürfte auch ein bisschen an der "modernen" Zeit liegen. Ich war Anfang der Neunziger Heeresfahrlehrer und auch Prüfer (statt der theoretischen Prüfung am Computer gab es früher einen echten Menschen der die "polizeiliche" und "technische" Theorieprüfung abgenommen haben). Da gab es diese Ausnahme für Fussgänger nicht. Jetzt hats mich interessiert und ich habe nachgelesen und recherchiert.

Das was hier als Ausnahme für Schienenfahrzeuge für Fußgänger dargestellt wird, lese ich nicht heraus. Der Vertrauensgrundsatz wurde definitiv in den letzten STVO Novellen abgeschwächt. Meist macht eine Ampelschaltung für die Bim heute den Unterschied, aber denkt mal folgende Beispiele durch wenn das nicht so ist:

Bim biegt ab und hat mit Fußgängern die gleiche Grünphase. 10 bis 20 Menschen setzen sich bei grün in Bewegung und sind natürlich schneller auf der Straße als die Bim um die Kurve biegt. Selbstverständlich muss die Bim genauso anhalten bis alle drüber sind wie ein Auto oder sonst ein Gefährt. Die Fußgänger haben genauso grün wie die Bim und natürlich dürfen sie drüber gehen.

Ohne Ampel kommt es im Alltag natürlich auf die konkrete Situation an. Wenn es einen Schutzweg (Zebrastreifen) gibt, besteht für mich kein Zweifel an der Wartepflicht der Bim. Wenn es keinen gibt und ein Smartphonezombie unterwegs ist, würde ich als Bimfahrer definitiv nicht auf das "Überqueren von Gleisen unmittelbar bevor..." bestehen, da es sinnlos ist. Diese Menschen sehen und hören nix und rennen sogar an Lichtmasten an. Da bleibt der Bimfahrer auch über.

Aus dem zitierten Gesetzestext kann ich eine generelle Ausnahme für Schienenfahrzeuge gegenüber Füßgängern nicht erkennen und ich fände es auch wirklich gefährlich so etwas in die STVO zu formulieren. Natürlich muß auch ein Schienenfahrzeug auf Sicht fahren und beim Queren eines Fußgängers anhalten.

Versteht mich bitte nicht falsch: Ich bin absoluter Bimfan, aber ich möchte für alle Verkehrsteilnehmer klare Regeln die möglichst ohne Interpretationsspielraum Sicherheit für alle bieten. Aber eine Regel die absoluten Vorrang für Schienenfahrzeuge gegenüber Fußgängern bietet wäre das Gegenteil und deshalb meiner Meinung nach auch schwachsinnig, weil es nicht funktionieren kann auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche.

Ich würde es eher so sehen, dass stärkere Verkehrsteilnehmer eine absolute Sorfaltspflicht für Schwächere haben. Aber das mit der Verantwortung für andere ist heute nicht mehr so en vogue.

lg
Manfred

PS: Danke fürs Verschieben :-)
Straßenbahnfan seit meiner Kindheit, und leidenschaftlicher Modellbauer

Paulchen

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #32 am: 21. Januar 2019, 22:38:26 »
Recherchieren kann ich auch.

Ohne Ampel kommt es im Alltag natürlich auf die konkrete Situation an. Wenn es einen Schutzweg (Zebrastreifen) gibt, besteht für mich kein Zweifel an der Wartepflicht der Bim.

Und genau das sehe nicht so.

StVO 1960, §9 (2) in der heute geltenden Fassung:

Zitat
Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Dieser Absatz wurde durch BGBl. 1994/518 vom 14. Juli 1994 abgeändert.

Davor lautete der Absatz:

Zitat
Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet, das ungehinderte und ungefährdete überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten.

Wesentlicher Unterschied: Ein Fahrzeuglenker muss seit 1994 auch schon anhalten, wenn er erkennt, dass ein Fußgänger den Schutzweg benutzen will, und nicht erst, wenn der Fußgänger den Schutzweg bereits betreten hat.

Werner1981

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #33 am: 21. Januar 2019, 23:10:49 »
Vorrang beim Abbiegen gegenüber Fußgängern.

Hä? Was meinst du damit?

Wenn du mit dem Auto abbiegst mußt du den ebenfalls Grün habenden Fußgänger gehen lassen, ein Schienenfahrzeug laut StVO nicht.

Gibt es eigentlich in Wien so eine Situation? Die wenigen Stellen die in Frage kommen haben doch alle ein "Permissivsignal" oder?

haidi

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #34 am: 22. Januar 2019, 00:39:26 »
Das dürfte auch ein bisschen an der "modernen" Zeit liegen. Ich war Anfang der Neunziger Heeresfahrlehrer und auch Prüfer (statt der theoretischen Prüfung am Computer gab es früher einen echten Menschen der die "polizeiliche" und "technische" Theorieprüfung abgenommen haben). Da gab es diese Ausnahme für Fussgänger nicht. Jetzt hats mich interessiert und ich habe nachgelesen und recherchiert.

Die im § 9 (2) angeführte Ausnahme für Schienenfahrzeuge gab es schon 1985. Es stand nicht explizit drinnen, war aber über § 2 (19) und § 2 (24) gegeben:

Zitat
Alles Stand 1985:

§ 9 (2)
Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet, das ungehinderte und ungefährdete überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

§ 2 (19)
Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und Wintersportgeräte;

§ 2 (24)
Schienenfahrzeug: ein an Gleise gebundenes Fahrbetriebsmittel; ein Oberleitungskraftfahrzeug ist jedoch kein Schienenfahrzeug im Sinne dieses Bundesgesetzes;

Somit galt schon damals die Ausnahme für Schienenfahrzeuge.

Die wesentliche Änderung ist aber, dass sich der Fußgänger nicht auf den Schutzweg befinden muss, sondern das Überquerenlassen auch dann gilt, wenn er ihn erkennbar überqueren will.
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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #35 am: 22. Januar 2019, 09:20:44 »
Das schafft man ja wahrscheinlich nur in Wien: den selbstständigen Gleiskörper vor einer Schule so anzulegen, dass es unaufmerksame Autler geradezu hineingeleitet werden, dann einen völlig falschen Zebrastreifen dort aufzumalen, und dann noch eine Ampel hinzustellen.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #36 am: 22. Januar 2019, 09:59:45 »
Das schafft man ja wahrscheinlich nur in Wien: den selbstständigen Gleiskörper vor einer Schule so anzulegen, dass es unaufmerksame Autler geradezu hineingeleitet werden, dann einen völlig falschen Zebrastreifen dort aufzumalen, und dann noch eine Ampel hinzustellen.

Den Zebrastreifen habens, was ich so Gerüchteweise gehört hab, für den Bus aufgemalt. Dieser fährt dort aber gar nicht sondern macht den "Umweg" über die Kreuzung.

Die ganze Strecke des verlängerten 26er ist eine nur so gespickt mit solchen "Fallen". Wenigstens ist trotz mehrerer Schulen und Kindergärten noch nichts passiert.

Übrigens befindet sich bei der Kreuzung zur Hausfeldstraße eine ähnliche Situation. Dort gibts aber keinen Zebrastreifen. Die Frage warum vor der Schule einer ist, aber woanders nicht, wird wohl auch nur der sagen können der das aufmalen veranlasst hat.

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #37 am: 22. Januar 2019, 14:36:35 »
Genau deshalb werden in Wien ja keine Zebrastreifen über Straßenbahngleise markiert (außer bei Haltestellen). Wie intuitiv das für die Benutzer ist, wenn beidseitig bis zu einer Verkehrsinsel Zebrastreifen vorhanden sind, steht auf einem anderen Blatt. ::)
Gerade in Haltestellen ergibt sich aber eine Gefahr wie eine, die jetzt in Stammersdorf tödlich geendet hat. Zug verlässt Haltestelle, Fahrgäste queren dahinter den Zebrastreifen, verdeckter Gegenzug räumt ab.

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #38 am: 22. Januar 2019, 14:55:05 »
Genau deshalb werden in Wien ja keine Zebrastreifen über Straßenbahngleise markiert (außer bei Haltestellen). Wie intuitiv das für die Benutzer ist, wenn beidseitig bis zu einer Verkehrsinsel Zebrastreifen vorhanden sind, steht auf einem anderen Blatt. ::)
Gerade in Haltestellen ergibt sich aber eine Gefahr wie eine, die jetzt in Stammersdorf tödlich geendet hat. Zug verlässt Haltestelle, Fahrgäste queren dahinter den Zebrastreifen, verdeckter Gegenzug räumt ab.

Was hat der Unfall in Stammersdorf mit einer Haltestelle zu tun?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

4498

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #39 am: 22. Januar 2019, 20:59:51 »
Was hat der Unfall in Stammersdorf mit einer Haltestelle zu tun?
In Stammersdorf ist der Bub hinter einer Straßenbahn rüber und wurde vom Gegenzug erwischt.

Bei einem Zebrastreifen bei einer Haltestelle (wie zum Beispiel Schlingermarkt) kann es auch sein, dass Fußgänger, die gerade aus der Straßenbahn ausgestiegen sind, unmittelbar hinter "ihrer" Straßenbahn über den Zebrastreifen gehen und dort vom Gegenzug erwischt werden.

Das knappe Losgehen hinter dem Zug und die darauf folgende Sichtbehinderung auf den Gegenzug wird durch die Insel ermöglicht, da die Leute so direkt neben dem Gleis warten.

Wenn Fussgänger am Fahrbahnrand warten und erst eine oder zumindest eine halbe Autospur kreuzen müssen, ist die Straßenbahn in der Mitte schon weiter weg, und der Gegenzug wird so früher gesehen.

haidi

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #40 am: 23. Januar 2019, 00:22:18 »
Bei einem Zebrastreifen bei einer Haltestelle (wie zum Beispiel Schlingermarkt) kann es auch sein, dass Fußgänger, die gerade aus der Straßenbahn ausgestiegen sind, unmittelbar hinter "ihrer" Straßenbahn über den Zebrastreifen gehen und dort vom Gegenzug erwischt werden.

Das knappe Losgehen hinter dem Zug und die darauf folgende Sichtbehinderung auf den Gegenzug wird durch die Insel ermöglicht, da die Leute so direkt neben dem Gleis warten.

Wenn Fussgänger am Fahrbahnrand warten und erst eine oder zumindest eine halbe Autospur kreuzen müssen, ist die Straßenbahn in der Mitte schon weiter weg, und der Gegenzug wird so früher gesehen.
Da braucht es keine Haltestelleninsel, die Leute stiegen auch ohne Haltestelleninsel aus und gingen nicht zum Gehsteig, sondern gleich hinter oder vor dem Zug über die Fahrbahn.
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