Das dürfte auch ein bisschen an der "modernen" Zeit liegen. Ich war Anfang der Neunziger Heeresfahrlehrer und auch Prüfer (statt der theoretischen Prüfung am Computer gab es früher einen echten Menschen der die "polizeiliche" und "technische" Theorieprüfung abgenommen haben). Da gab es diese Ausnahme für Fussgänger nicht. Jetzt hats mich interessiert und ich habe nachgelesen und recherchiert.
Das was hier als Ausnahme für Schienenfahrzeuge für Fußgänger dargestellt wird, lese ich nicht heraus. Der Vertrauensgrundsatz wurde definitiv in den letzten STVO Novellen abgeschwächt. Meist macht eine Ampelschaltung für die Bim heute den Unterschied, aber denkt mal folgende Beispiele durch wenn das nicht so ist:
Bim biegt ab und hat mit Fußgängern die gleiche Grünphase. 10 bis 20 Menschen setzen sich bei grün in Bewegung und sind natürlich schneller auf der Straße als die Bim um die Kurve biegt. Selbstverständlich muss die Bim genauso anhalten bis alle drüber sind wie ein Auto oder sonst ein Gefährt. Die Fußgänger haben genauso grün wie die Bim und natürlich dürfen sie drüber gehen.
Ohne Ampel kommt es im Alltag natürlich auf die konkrete Situation an. Wenn es einen Schutzweg (Zebrastreifen) gibt, besteht für mich kein Zweifel an der Wartepflicht der Bim. Wenn es keinen gibt und ein Smartphonezombie unterwegs ist, würde ich als Bimfahrer definitiv nicht auf das "Überqueren von Gleisen unmittelbar bevor..." bestehen, da es sinnlos ist. Diese Menschen sehen und hören nix und rennen sogar an Lichtmasten an. Da bleibt der Bimfahrer auch über.
Aus dem zitierten Gesetzestext kann ich eine generelle Ausnahme für Schienenfahrzeuge gegenüber Füßgängern nicht erkennen und ich fände es auch wirklich gefährlich so etwas in die STVO zu formulieren. Natürlich muß auch ein Schienenfahrzeug auf Sicht fahren und beim Queren eines Fußgängers anhalten.
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich bin absoluter Bimfan, aber ich möchte für alle Verkehrsteilnehmer klare Regeln die möglichst ohne Interpretationsspielraum Sicherheit für alle bieten. Aber eine Regel die absoluten Vorrang für Schienenfahrzeuge gegenüber Fußgängern bietet wäre das Gegenteil und deshalb meiner Meinung nach auch schwachsinnig, weil es nicht funktionieren kann auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche.
Ich würde es eher so sehen, dass stärkere Verkehrsteilnehmer eine absolute Sorfaltspflicht für Schwächere haben. Aber das mit der Verantwortung für andere ist heute nicht mehr so en vogue.
lg
Manfred
PS: Danke fürs Verschieben :-)