Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: hema am 16. Mai 2019, 14:51:05
-
Eisenbahnkreuzung mit StVO-Nachrangtafel "Vorrang geben"! ::)
-
Dann hätte man ja das frühere Hüttl in der verlegten Preyergasse hinstellen können! Wäre sogar barrierefrei... ::)
-
Eisenbahnkreuzung mit StVO-Nachrangtafel "Vorrang geben"! ::)
Wenn es eine Eisenbahnkreuzung wäre/ist, so wäre sie doch mit Andreaskreuz zu sichern. So ist es halt eine gewöhnliche Kreuzung, oder?
-
Im Ortsgebiet muss man eine Eisenbahnkreuzung überhaupt nicht sichern. Falls aber doch, wären ein Andreaskreuz und/oder eine Stopptafel möglich, eventuell auch ein Schranken. Das Zeichen "Vorrang geben" ist aber an solchen Punkten ein Blödsinn.
-
Im Ortsgebiet muss man eine Eisenbahnkreuzung überhaupt nicht sichern.
Wo steht denn das?
-
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren
§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
Ist hier mMn nicht der Fall, somit wäre eine dieser
§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.
Sicherungsarten notwendig.
-
§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.
Sicherungsarten notwendig.
Man hat vor ca. einem Jahr das Halten und Parken auf allen 4 Seiten jeweils 5-7m vor der Kreuzung verboten. Das sollte zur Verbesserung der Sichtbeziehung beitragen und vielleicht sogar den von dir erwähnten Paragraphen erfüllen.
-
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren
§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
Ist hier mMn nicht der Fall . . . .
Dann lies mal genau(er)! ;)
Bezüglich Halten und Parken heißt es in der EKV 2012übrigens:
§ 96. Verbote
(1) Verboten ist
4. das Halten, Parken oder Umkehren unmittelbar vor oder nach einer Eisenbahnkreuzung, wenn
durch das haltende, parkende oder umkehrende Fahrzeug der Lenker eines anderen Fahrzeuges
gehindert wird, die Annäherung eines Schienenfahrzeuges oder Sicherungseinrichtungen
rechtzeitig wahrzunehmen;
-
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
-
Kön te man bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen?
-
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:
An dieser sehr schwach befahrenen Kreuzung stellt das eigentlich nicht wirklich ein Problem dar. Die Haltestelle Anton-Krieger-Gasse war aber immer schon eine Sicherheitshaltestelle (mit roten Haltestellentafeln).
-
Die Haltestelle Anton-Krieger-Gasse war aber immer schon eine Sicherheitshaltestelle (mit roten Haltestellentafeln).
Die Betonung liegt eindeutig auf war. Um jetzt eine Sicherheitshaltestelle zu sein, bedarf es ein Sicherheitshalt ohne zusätzliche (Licht)Signale. Ein Beispiel ist da z.B. der Baumgartner Spitz FR Ring/Wbhf.
An Haltestelle wo ein Sicherheitshalt angebracht ist, aber z.B. eine Ampel/Strabsignal ebenfalls, gilt das Sicherheitshalt auch nur bei Ausfall des Lichtsignales und keiner händischen Regelung. :lamp:
-
Die Betonung liegt eindeutig auf war. Um jetzt eine Sicherheitshaltestelle zu sein, bedarf es ein Sicherheitshalt ohne zusätzliche (Licht)Signale.
Ja, ich weiß schon, dass es die "klassische" Sicherheitshaltestelle nicht mehr gibt. Dennoch sehe ich bei der Anton-Krieger-Gasse kein Problem, diese schwach befahrene Kreuzung in einer 30er-Zone ist keine besondere Gefahrenstelle.
Einen Unfall, bei dem die Straßenbahn und ein Auto zusammengekracht sind, hab ich einmal in den 90er-Jahren auf der Kreuzung Haymogasse erlebt. Das Auto war ziemlich schwer beschädigt.