Damit ist eine Garage gemeint, oder?
Zum Beispiel. Der neue Antragsentwurf sagt dazu:
"3.1. Auf den mit G BB6 bezeichneten Grundflächen wird festgesetzt, dass bei der Errichtung von unterirdischen Gebäuden ausreichend dimensionierte Erdkerne mit einer Tiefe von mindestens 1,5 m für das Pflanzen von Bäumen vorzusehen sind".
Die
alte Bestimmung sagte hingegen:
"5.2. Auf den mit G BB 2 bezeichneten Grundflächen dürfen weder unterirdische Bauten noch Nebengebäude errichtet werden. "
Die Argumentation der MA21 ist hier vermutlich, daß durch das erfolgte Wegreißen der Bäume und des Hauses der Grund der früheren besonderen Bestimmung weggefallen ist. Das ist zwar faktisch korrekt, aber ich sehe es als dringend an, gerade hier eine Unterbauung keinesfalls zuzulassen, um einen Präzedenzfall zu statuieren. Wird es nämlich so durchgezogen wie veranschlagt (und so sieht es aus, man ist ja schon in der öffentlichen Auflage), wäre das ein klarer Sieg für die in dem Fall selten eindeutigen Spekulationsabsichten der Eigentümer und ein echter Skandal.
Zur Aussage des Gutachters
"Es ist ein Gestaltungskonzept sowohl für den Übergang vom öffentlichen zum privaten Raum wie auch für die - das Stadtbild prägende - Begrünung der Ecke mit raumprägenden Bäumen zu entwickeln. Das mit dem Fachbeirat akkordierte Gestaltungskonzept wird als Teil der Einreichung beigefügt werden." ist anzumerken, daß durch die geplante Versiegelung der ganzen Fläche mit einer Tiefgarage unmöglich ein Baumbestand wie früher hergestellt werden kann. Vielmehr wird dort außer Sträuchern und Zierpflanzen gar nix wachsen.
Ich würde allen, die das ebenfalls interessiert, eine Stellungnahme dagegen bei der MA21 nahelegen, das geht fast ohne Zeitaufwand online:
Klick . Die Magistratsabteilung ist verpflichtet, jede Stellungnahme einzeln zu beantworten.