Das sagt eigentlich nur noch deutlicher, dass dieses Angebot, zu dem die WL gezwungen* wurden, nicht eigens bereitgestellt, sondern ins ganz normale WLV-Schema eingegliedert wird.
*) laut Eigensprech: "gemeinsam mit der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung [...] überlegt" ... klar, deshalb wurde es ja auch sofort, unverzüglich nach Demontage der Aufzüge zur Verfügung gestellt!