Ja, und der Grund ist, dass Denkmalschützer ihre Stelle rechtfertigen müssen, auch wenn die tatsächlich erhaltenswerten Gebäude schon längst unter Denkmalschutz stehen.
Unter Denkmalschutz stehen z.B. auch manche Wohnbauten vom DDR-Typ "WBS 70", von dem im Baukastensystem fast 650.000 Wohnungen errichtet worden sind. Und solche Mangelwirtschafts-Experimente wie der "Plasteblock", nämlich in einem Wohnhaus alles aus Plastik zu machen, was irgendwie möglich ist (Fassadenteile, Rohrleitungen, Wasserhähne, Türen, nichttragende Wände, ...) - natürlich will niemand dort wohnen, eine Renovierung wäre deutlich teurer als Abriss und Neubau, sogar mit derzeitigen Baupreisen, und schön schaut er auch nicht aus, deswegen steht er jetzt seit mehr als zehn Jahren leer, aber er steht unter Denkmalschutz.