Wie ist es da rechtlich gesehn aus, wenn dann doch mal ein Fahrzeug sich da hinein verirrt? Wer hat Vorrang...?
Wenn wer in solche Fußgänger- oder Gleisbereiche eindringt, verhält er sich garantiert nicht legal. Und wenn irgendwelchen Fahrzeugen die fallweise Zufahrt gestattet ist, gilt das gleiche, wie in allen verkehrsberuhigten Bereichen (Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Parkplätze usw.) –> es gibt keinen Vorrang!
In der Meidlinger Hauptstraße wurde die Straßenbahn ja vor den Fußgängern geschützt - es gab GEhsteige neben den Gleisen
Hannes
Nur anfänglich, nach der Umgestaltung war der Gleisbereich lediglich durch den Bodenbelag hervorgehoben, nicht durch Niveauunterschied!