Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.
Seit wann wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn in der StVO geregelt, wodurch die Polizei für Überwachung und Ahndung zuständig wäre, Floridsdorf hin oder her!? Es steht der Polizei natürlich frei, (vermeintliche) Überschreitungen dem Bahnbetrieb zu melden, welcher dann den Bediensteten im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen kann oder wird.
Im Fragenkatalog für den Führerschein befindet sich diese Frage, wo ich mich gefragt habe, ob das Schienenfahrzeug in so einer Situation das auch wirklich wüsste, dass es Nachrang hätte …
Sofern, das Schienenfahrzeug sich nicht auf eigenem Bahnkörper bewegt, wodurch die Eisenbahnkreuzungsverordnung zu tragen käme, und ihm der Nachrang auch gesetzeskonform angezeigt wird, hat es natürlich Nachrang!