Du meinst die Hundeampeln - die gelten auf der Fahrbahn und für Radfahreinrichtungen, die auf der Fahrbahn sind (Mehrzweck- und Radfahrstreifen).
Fahrradampeln sind für Radwege, als von der Fahrbahn baulich getrennte Radfahreinrichtungen, sei es ein auch vom Gehweg baulich getrennter Streifen, ein durch Sperrlinie (oder Randlinie?) getrennter Streifen oder ein gemeinsamer Rad- und Gehweg.
Dass eine Hundeampel und eine Radampel gleichzeitig für Radfahrer zuständig ist, hab ich noch nicht erlebt, wäre nur bei Angebotsstreifen möglich, aber da nicht für den selben Radfahrer